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Einfuhr von Mineralien und Fossilien - Zolltarifnummer

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oilshale:
Hallo,
ab und zu kaufe ich bei Ebay Versteinerungen - teilweise in Nicht-EU Ländern. Die ersten paar Mal durfte ich beim Zoll heftig blechen - die Stücke wurden irgendwie als "Erze, Minerale und Erden" eingestuft und eine mehr oder weniger passende Zolltarifnummer rausgesucht. Die Zolltarifnummer legt fest, nach welchem Tarif das Stück verzollt wird; darauf kam noch die Mehrwertsteuer (damals noch mit 16%). 

Neulich habe ich wieder über  EBay einen Acanthodes in den USA gekauft. Der Verkäufer hat zwar den Fisch als "Geschenk" bezeichnet, aber den Warenwert (rund 100$) angegeben. Das Stück ist natürlich über den Zoll gegangen. Diesmal habe ich einen "günstigen" Zollbeamten gefunden, der sich richtig auskannte. 
Er hat das Stück als "Sammlungsstücke und Sammlungen, zoologischer, botanischer, mineralogischer oder anatomischer Art, Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert" = Zolltarifschlüssel 9705 000 eingestuft.

Das bedeutet: Keine Einfuhrsteuer und reduzierter Steuersatz von 7%! Wenn ich diesen Zolltarifschlüssel früher gekannt hätte, hätte ich ein paar Euro weniger abdrücken müssen.

Grüße
Thomas

Schluchti:
Nunja, diese Frage ist ziemlich problematisch und wird unterschiedlich gehandhabt

Siehe hier, da hatten wir das Thema schon einmal:

http://www.mineralienatlas.de/forum/index.php/topic,8860.0.html

Letztens hat der Zollbeamte Sweet Home Rhodos, die aus den USA kamen, ohne weiters und von sich aus als mineralogische Sammlungsstücke eingestuft. :D 

giantcrystal:
Also ich schreibe auf die Pakete immer

"mineralogical samples, scientific value only" drauf, das funktioniert eigentlich immer. Eventuell tut es auch ein "no commercial value whatsoever"...

Glück Auf

Thomas

Philip Blümner:
...oder aber auch "sample for study". Darum bitte ich immer die US-Verkäufer. Und sie sollen keinen Wert drauf schreiben, klar, und keine Rechnung beilegen. Am besten ist es, das vor dem Kauf zu klären.

Schluchti:
Wobei man tunlichst darauf achten sollte, keine falschen Angaben zu Inhalt und Wert zu machen, da dies u.U. strafrechtlich unangenehm werden könnte.

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