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Autor Thema: Urheberrechte  (Gelesen 2232 mal)

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Offline Quarzhai

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Urheberrechte
« am: 23 May 07, 16:27 »
Hallo Sammlerkollegen,

für eine Broschüre über die Mineralienfunde beim Bau der OU Blankenberg (Thüringen)  möchte ich eine urbuckelalte geologische Karte (Erscheinungsjahr 1907, Geolog. Landesanstalt) verwenden.  Muss ich da jemanden um Erlaubnis fragen ? Ich bin mir da nicht sicher  und  möchte eventuellem späterem Ärger vorbeugen.

Quarzhai Holger !

Offline TobiasBrehm

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Re: Urheberrechte
« Antwort #1 am: 23 May 07, 19:32 »
Hallo Quarzhai,

wenn es sich um eine Karte des Geologischen Landesamtes/Landesanstalt handelt, kann es gut sein, dass da noch urheberrechte drauf sind. So viel ich weiß, werden die zum teil auf das landesamt übertragen. meiner meinung nach, schadet es nicht, wenn man nachfrägt. dann is aber halt auch die gefahr größer, dass man ne absage bekommt und man die karte nicht verwenden kann.

gruß,
tobias

Offline Geomaxx

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Re: Urheberrechte
« Antwort #2 am: 24 May 07, 21:12 »
Hi Holger
auf alle Fälle fragen, ggf. schriftlich, da Du eine Veröffentlichung planst. Bei der Anfrage auch den Umfang des Kartenausschnittes, die Art der Kartenwiedergabe und den Verwendungszweck angeben. Dann beugst Du dem Ärger ausreichend vor. Ich vrarbeite derartige Karten hin und wieder in Gutachten o.ä., da ist die schriftliche Anfrage obligatorisch !
Glück Auf!
GEOMAXX

Offline betadecay2000

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Re: Urheberrechte
« Antwort #3 am: 01 Jun 07, 12:02 »
Hallo!

Ich kann mich dem nur anschließen, daß man auf JEDEN FALL vor der Benutzung um Erlaubnis anfragen sollte, da gerade Verstöße gegen das Urheberrecht teurer Abmahnungen nach sich ziehen können (Streitewerte von 50.000 Euro und mehr sind hier durchaus möglich, woraus sich dann auch die Kosten einer etwaiigen Abmahnung berechnen) oder gar strafrechtlich geahndet werden können.

Viele Grüße,

Markus

Offline Stefan

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Re: Urheberrechte
« Antwort #4 am: 01 Jun 07, 15:42 »
Bei Karten um 1907 müsste das Copyright bereits abgelaufen sein.

Schau mal in die Wikipedia zu dem Thema.

Gruß  Stefan

Offline ims

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Re: Urheberrechte
« Antwort #5 am: 02 Jun 07, 13:37 »
schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Public_domain

Zitat
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt: pma = post mortem auctoris. Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Wie gesagt wenn man fragt, ist man immer auf der richtigen Seite.
Grüße IMS

Offline ims

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Re: Urheberrechte
« Antwort #6 am: 04 Jun 07, 13:34 »
@all: noch ein kleiner tipp, wenn ihr Bilder sucht, welche public domain sind, verwendet doch die Suchmaschine der US-Regierung für Bilder: http://usasearch.gov/search?v%3aproject=firstgov-images&v%3aframe=form&frontpage=1& dort werden alle Bilder angezeigt, welche auf Regierungsseiten der USA sind und diese sind ja bekanntlich public domain.
Grüße IMS

 

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