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Schatzgräber unerwünscht
Steini LDK:
Danke für die Info.
Also ein Schatz läge bei mir auch nicht mehr als 0,5 cm unter der Erde
Steinjäger:
Hallo!
zu der Frage von SteiniLDK bezüglich der beim Hausbau auf dem eigenen Grundstück entdeckten Schatztruhe:
In §984 BGB steht
"wird eine Sache, die solange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war".
Du darft Dich als Einwohner des Landes Hessen also freuen, als Entdecker und Grundstücksbesitzer gehört er zu 100% Dir, allen anderen (einschließlich dem Staat) bleibt nur der Neid.
Sollte gleiches einer Person wiederfahren die nicht das Glück hat in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Bayern erfolgreich gewesen zu sein (meines Wissens die einzigen Bundesländer ohne Schatzregal) könnte diese Probleme bekommen, die Auslegung solcher Schatzregale kommen u.U. einer Enteignung gleich.
Voraussetzung für die Anwendung dieser o.g. Regelungen ist allerdings daß die gefundenen Gegenstände irgendwann einmal im Besitz einer Person gewesen sein müssen, Mineralien oder Fossilien fallen also nicht darunter.
trommeln:
Wir haben mal einen Schatz gefunden....
http://www.forums9.ch/unterhaltung/roemerschatz/index.htm
endeavour-minerals:
Hallo Bernd und alle,
in Bezug auf den Thüringer Wald habe ich folgenden Kenntnisstand. Im Zuge der deutschen Einigung gingen sehr viele Immobilien und Ländereien an die Ureigentümer zurück. Es galt Rückgabe vor Entschädigung. Der Herzog erhob Anspruch auf das Gothaer Schloss. Unter dieser Vorgabe zurecht. Man einigte sich aber in der Richtung dem Herzog den "halben Thüringer Wald" abzutreten und das Schloss blieb im Besitz des Landes Thüringen. Somit sind große Flächen des Kernbereiches des Thüringer Waldes nun im Privatbesitz. Der Herzog wurde übrigens zweimal entschädigt: Einmal in der alten BRD, nachdem er in der russischen Besatzungszone enteignet wurde und dann halt nach der Wende. Übrigens: Die Sammelgenemigung gegen Gebühr war ein Erfolg der Suhler Mineraliengruppe, sonst wäre weit aus früher schon Ende gewesen! Das man aber am Ende die Stellen systematisch doch dicht macht ist logisch nicht nachzuvollziehen. Eine Freigabe dieser Flächen wäre ein Einfaches, zumal diese Flächen meist nur eine max. Ausdehnung von 150 x 150 m haben. Aber nach diesem bedauernswerten Unfall würde es mich nicht wundern, wenn bald das Mineraliensammeln in der Kernzone des Thüringer Waldes verboten wird. Solche Ereignisse eignen sich immer hervorragend um Verbote durchzusetzen oder Kollektivstrafen auszusprechen.
Na mal sehen ab wann man die Mineraliensammler mit Terroristen vergleicht!
Halb illegal ist ja unser schönes Hobby schon.
Gruß Ingo
jürgen lange:
hallo leute,
zu kennt jemand ein gesetz das es in staatswald oder kommunalen wald verbietet mineralien zu sammeln ?( in thüringen )
es gibt z. b. in hessen und nrw nur allgemeine betretungsrechte im wald auf den wegen.
entnahme von pilzen wird z. b. im einzelfall geduldet. großes sammeln von pilzen schon wieder nicht. quer durch den wald gehen auch nicht.
reiten und mountain-bike fahren ist auch in der diskussion. und auf dem eigenen grund kann man halt sagen, was andere dürfen und was nicht.
wir würden uns auch sehr wundern, wenn leute bei uns im wonhzimmer plötzlich den boden aufhacken würden. oder nicht?
soweit die theorie...
was die müllhalden der sammler angeht. ich bin schon sehr blöd angeschaut worden, als ich neben der mineralien auch noch den dreck der anderen aufgesammelt habe und in den müll gegeben habe.
schönen tag noch jürgen lange/de
ps: oben habe ich etwas zum thema italienische anfrage zu nationalen sammelgesetzen in der eu geschrieben. man ahnt , was kommt.
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