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Schatzgräber unerwünscht
Bernd G:
kennt jemand ein gestetz das es in staatswald oder kommunalen wald verbietet mineralien zu sammeln ?( in thüringen )
gruß bernd
Troglophiler:
Hmm? So auf die Schnelle fällt mir dazu nichts ein. Aber es kommt wohl darauf an wie gesammelt wird. Ob ein Stein auf dem Waldboden liegt oder ob erst ein Loch gegraben werden muss, das ist der Unterschied. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einer größeren "Löchergrabaktion" Schadenersatzansprüche (Schädigung von Wurzelwerk -> Bäumen) geltend gemacht werden können. Ich hab jedenfalls mal soetwas vom Seebachsfelsen gehört - aber das ist auch Privatwald.
Grüße
Jens
Steini LDK:
Hallo!
Mal eine dumme Frage.
Wie ist es wenn man ein Haus baut und nach einer bestimmten Tiefe (1 m?) kommt was weis ich raus.
Sagen wir bei einer Burg die Schatztruhe oder das Erdöl kommt wie aus einer Quelle raus gelaufen..............................
Erhebt da nicht der Staat anspruch auf alles was ein Wert hat????????
guefz:
Ich denke, dass jegliche Beschädigungen an den Bäumen letztlich unter Sachbeschädigung fallen. Wenn der Waldboden nach einer Sammelaktion schlimmer aussieht als nach einer Horde Wildschweine, kann ich den Ärger der betroffenen Waldbesitzer bzw. Waldbewirtschafter sehr gut verstehen.
Günter
Troglophiler:
Hallo Steini,
--- Zitat ---Wie ist es wenn man ein Haus baut und nach einer bestimmten Tiefe (1 m?) kommt was weis ich raus.
--- Ende Zitat ---
also bei einem Schatz würde ich mir ein Loch in den Bauch freuen und keinem was davon verraten... ;D
Bei Erdöl ? Das käme auf die Menge an...
Aber im Ernst: Schätze fallen unter das "Schatzregal" (in Thüringen wohl auch Fossilien ?): http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal
Und Bodenschätze unterliegen dem Bergrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Bodensch%C3%A4tze
http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht
Grüße
Troglo
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