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Rechtliche Situation des Mineraliensammelns

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minuwe:
Hallo Sauerländer,

das mit dem Diebesgut sehe ich relativ. Wenn die im Bruch gezielt Mineralienstufen abbauen, wäre es so zu sehen. Allerdings bauen die Gestein ab, die Betreiber müssten, wenn sie meinen durch die Sammelei geschädigt zu werden, auch eine Schadenshöhe angeben können. Wenn man dort 1Tonne Schotter wegfährt, sieht die Sache anders aus. Aber entgangene Mineralienstufen als geklaut anzugeben, bzw den Schadensersatz einzuklagen dürfte schwer fallen. Zumal die Stücke ohnehin durch den Brecher gehen. Schaden durch geklaute Stufen, die der geschädigte im täglichen Betrieb schreddert? Nee! Wie soll den eine Schadenshöhe festgestellt werden und wozu überhaupt? Also an dem Punkt sehe ich nicht das größte Problem.

Interessant sind die angesprochenen Gegebenheiten in der Schweiz. Wie ist das da im Einzelnen?

Glück Auf
Uwe

Schluchti:

--- Zitat von: minuwe am 17 Mar 08, 13:10 --- Allerdings bauen die Gestein ab, die Betreiber müssten, wenn sie meinen durch die Sammelei geschädigt zu werden, auch eine Schadenshöhe angeben können. Wenn man dort 1Tonne Schotter wegfährt, sieht die Sache anders aus. Aber entgangene Mineralienstufen als geklaut anzugeben, bzw den Schadensersatz einzuklagen dürfte schwer fallen. Zumal die Stücke ohnehin durch den Brecher gehen. Schaden durch geklaute Stufen, die der geschädigte im täglichen Betrieb schreddert? Nee! Wie soll den eine Schadenshöhe festgestellt werden und wozu überhaupt? Also an dem Punkt sehe ich nicht das größte Problem.

--- Ende Zitat ---

Auch wenn es mitunter nicht so wahrgenommen wird und es vielen nicht gefällt, ein Diebstahl bleibt ein Diebstahl, auch wenn der Schaden gering ist. Daran läßt sich nicht rütteln. Sowas kann allenfalls bei der Einstellung von Strafverfahren und bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Die Frage von Schadenersatz (als zivilrechtliches Problem) hat mit der strafrechtlichen Seite wiederum rein gar nichts zu tun.   

minuwe:
Hallo Thomas,

der Diebstahl- Tatbestand ist natürlich gegeben. Aber das ist beim Sammeln in der Natur fast immer so, vielleicht sogarbeim Pilzesammeln. Deshalb wird ja hier auch nach Möglichkeiten der Legalisierung gesucht. Ich meinte es mehr in Richtung Gewissensfrage, die im Moment für den Sammler die größere Rolle spielt. Nehme ich jemand was weg und füge ihm Schaden zu oder nicht?

Glück Auf
Uwe

endeavour-minerals:
@Thomas,ich find es gut das du dich jetzt doch nicht zurück häst.Denn keinen ist geholfen und es löst auch keine Probleme wenn das Thema totgeschwiegen wird.
Irgendwie habe ich mir das schon gedacht,wir sind alle sammt Verbrecher/Kleinkrimminelle.  ???
Die Lösung währe also eine Kombination von privater Umfall und Haftpflichtversicherung.Wenn das machbar währe müsste man dann inklusive einen kleinen Vertrag,der den Besitz der Mineralien regelt, zum Betreiber gehen und sich dann eine Erlaubnis hohlen.Das schließt natürlich spontane Sammelaktionen aus.Wenn sich eine solche Versicherung im wirtschaftlich sinnvollen Rahmen liegt,ist das ok für die Sammler.Kostet eine solche Police aber zB. 3000Euronen macht es keinen Sinn,das ist dann unwirtschaftlich.

@Uwe es gibt durchaus eine begrenzung beim Pilzesammeln 5kg für den Eigenbedarf.Mehr ist Strafbar! Nur wo kein Kläger so kein Richter.

Gruß Ingo

Elsie:
Na, jetzt geht es aber ganz schön ins Eingemachte..........
Eine generelle Sammelgenehmigung wäre wohl ein Traum, aber die wird es nie geben.  Es wird hier auch hauptsächlich über Steinbrüche und dergleichen geredet, wie ich jetzt so gelesen  habe. Und wie ist das in freier Natur, z. B. in den Alpen ? Es ist sonnenklar, daß man eigentlich die Erlaubnis vom Eigentümer einholen müßte. Aber wie soll man den in Erfahrung bringen ? Man müßte dann jeweils an das zuständige Grundbuchamt ?
Ich fände es gut, wenn Mineraliensammeln geduldet würde, solange die Sammler nachweisbar nur für den eigenen Bedarf, bzw. die eigene Sammlung schürft. Da wären dem entnommenen Material schon Grenzen gesetzt. So ähnlich ist es im Trentino geregelt. Pro Tag darf man z.B. nur maximal 5kg mitnehmen.
Wäre vielleicht eine Möglichkeit, daß man regional Genehmigungen für Sammler ausgibt, vielleicht sogar gegen ein kleines Entgelt, das dann doch jeder gerne zahlt ?
Die Angler brauchen z. B. auch einen Angelschein.
In diesem Entgelt könnte ja sogar eine Versicherung eingebunden sein ????
Sind wohl aber alles nur utopische Träume........

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