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Rechtliche Situation des Mineraliensammelns

<< < (17/24) > >>

uwe:
Ich habe gerade von einem anonymen Besucher des Forums einen interessanten Beitrag zur rechtlichen Situation erhalten, welche ich mit seiner Erlaubnis hier zur Kenntnis geben möchte:

1.      Sammeln in aufgelassenen Brüchen und Halden, wenn nicht eingefriedet, generell erlaubt, auch in Privatbesitz. Wenn eingefriedet (es zählen nur Zaun, Mauer mindestens so hoch, dass man einen deutlichen Überstiegsschritt machen muss, Hecken, Sperrbänder, Verbotsschilder sind keine Einfriedungen und zählen nicht!). Wenn eingefriedet, muss die Erlaubnis des Besitzers eingeholt werden.

2.      Hausfriedensbruch besteht nur dann, wenn:

- man trotz Aufforderung das Gelände nicht verlässt

- trotz ausgesprochenem Betretungsverbot wiederholt betritt

-wenn man das Gelände trotz Aufforderung nicht verlässt darf der Besitzer einen festhalten, bei Bedrohung auch mit Gewalt und Fesselung (…)

-man muss ihm in diesem Fall nicht die Personalien aushändigen, das darf nur Polizei oder Förster

3. Sammeln auf Halden und in Brüchen, welche noch betrieben werden, sind Betriebsgelände, hier muss bei Verbotsschildern o.ä. die Erlaubnis eingeholt werden, will man  sich frei halten.

4. Auf Feldern darf ohne Genehmigung des Besitzers gesammelt werden, wenn das Feld nicht bestellt ist, auf Wiesen sind die Löcher zu verfüllen.

4. Das im SächsWaldG verankerte Verbot, aus dem Waldboden (nicht Halde!) Steine zu entfernen, gilt nicht für Mineralien- Sammeln! Gemeint ist hier das Entfernen von Steinmaterial (zum Bauen o.ä..).

5. Das Recht, Mineralien zu sammeln, ist durch das GG gesichert. (Ausübung des Hobbys).

Uwe

pseudonym:
Hey das klingt ja gut ,besonders die Sache mit dem Hausfriedensbruch - wissen wir auch das diese Dinge definitiv so sind ?

Blackminer:
Hallo pseudonym,
das mit dem Hausfriedensbruch ist so!
Allerdings kann man es auf Feldern ein halbes Jahr später nochmal probieren. Der Eigentümer wird wohl kaum ne Fotokartei von den Sammlern haben, die er schon mal verscheucht hat. ;D

Ich hab beruflich oft mit Eigentümern(Bauern) zu tun, welche ein Betretungsverbot ausgesprochen haben. Dieses wird von uns respektiert, selbst wenn für dieses Flurstück eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen ist.

Das ein Eigentümer jemanden festhalten darf, stimmt auch. Darfst du als Privatperson auch, wenn du z.B. einen Straftäter stellst. Allerdings ist das mit der Fesselung eine Gratwanderung. Genausowenig, darf man jemand einfach KO hauen um ihn festzuhalten.
Die Verhältnissmäßigkeit der Maßnahmen muss IMMER gewahrt werden!

Personalien gebe ich als Privat-und Geschäftsperson nur an Polizei, BuPo,Zoll, noch nicht mal an den Förster, heraus. Da könnte ja sonst jeder kommen!

Wenn ein Eigentümer aus Wut  z.B. Sammler-Fahrzeuge beschädigt(alles schon dagewesen), musst du ihm das erstmal nachweisen. Von Anzeigen würde ich absehen, da Aussage gegen Aussage steht.

Zuparken darf er dich auch nur solange, bis du deinen "Segen" abbekommen hast und abfahren willst.

Am Besten, wenn ein aufgebrachter Eigentümer auftaucht, ruhig und sachlich bleiben, evtl. für entstandene Flurschäden ne Entschädigung anbieten. XEuro(kommt auf die Ausbeute an ;)) sind vielen Bauern lieber, als ein ungewisser Ernteertrag!
Bei Wiesen ist das mit der Entschädigung, aus eigener Erfahrung, viel schwieriger. Da kann selbst ne Fahrspur(vom 7,5Tonner) schnell mal 1000Eur kosten, oder das Bäuerlein rammt seinen Mähbalken in ein mangelhaft verfülltes Loch, dann wirds u.U.richtig teuer.

Steinbrüche sind eine Sache für sich. Der Eigentümer/Betreiber hat mit der Aufstellung von Verbotsschildern usw. m.E. seine Pflicht getan. Wenn jemand illegal einem Bruch betritt und demjenigen passiert etwas, ist der Sammler drann. Das gilt auch, wenn ein Steinbruchbetreiber keine Sammelerlaubnisse erteilt, aber Sammler toleriert.
Ich vergleiche das immer mit der Bahn, wenn man auf dem mit Verbotsschildern gekennzeichneten Gelände rumturnt, an eine Fahrleitung kommt und "gegrillt" wird, ist es die Dummheit/Pech des einzelnen.
Niemand würde auf die Idee kommen, die Bahn nach so einem Unfall zu verklagen... aber verunglückte Sammler haben das bei Steinbruchbetreibern versucht! ??? ???
Glück auf!
Ein anderer R.L.  :)

pseudonym:
Na das klingt ganz vernünftig was du schreibst so in etwa hatte ich das auch in Erinnerung , bis jetzt kam keiner bei mir ausser einmal im Elzing und der hat freundlich gesagt das er mich des Betriebsgeländes verweisen muss , obwohl er versteht das ich dort sammeln will aber es nutze halt nix Unfall ,BG Blabla - ich bin dann weg und gut wars ,ist allerdings Ende 90er gewesen und zwischenzeitlich war ich ja paar Jahre ziemlich inaktiv und als ich den Thread gellesen hab dacht ich es gaht gar nichts mehr .

Dank an Blackminer und Uwe - ihr habt mich bissel beruhigt !

Ist eigentlich mal jemand in Callenberg erwischt worden ?

raritätenjäger:
Hallo,

da möchte ich Thomas zustimmen. Ist doch niedlich, wie 100 mal über solche Dinge diskutiert wird und letztlich tobt doch jeder durch die Brüche, egal was ist. Hat bisher funktioniert und wird auch weiter so gehen.

Gruß
Andreas

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