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Erlebnis mit "professioniell" geführter Mineraliensammlergruppe
michael berghäuser:
Hallo, zusammen,
hab da einmal eine Frage:
Also, nehmen wir mal an man käme in eine Steinbruch und fände eine professioniell geführte Mineraliensammlergruppe vor, die ohne Helme, Schutzschuhe, etc. an Steilwänden herumturnt und sich in Lebensgefahr begiebt.
Man spräche die/den Verantwortlichen an, dieser reagiert aggressiv und verweist darauf, daß das nicht unsere Sache sei. Zwecks eigener Dokumentation würden vielleicht noch Fotos gemacht und mit den Teilnehmern, die sich wahllos ohne Aufsicht im Bruch verteilen, gesprochen, welche weder eingewiesen wären noch mit vorhandenen Helmen ausgestattet würden.
Alle Versuche mit dem Verantwortlichen zu reden, würde dieser abblocken, würde noch mit Verleumdungs- und anderen Klagen drohen.
Wie wäre gegen solche Haltung vorzugehen??
Darf man solche Mißstände anprangern, mit Bildern und mit Namen der Personen? Wie ist da die Gesetzeslage?
Aber nochmal der Fall ist hypothetisch.
Glückauf
MB
loparit:
Also,
es kann sich dabei ja schon nicht mehr um eine professionell geführte Gruppe handeln, sonst hätten die Helm, Schuhe, etc ;)
Aber Dich geht das überhaupt nichts an!
Selbst wenn du eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft hast, hat diese nicht unbedingt auch Gültigkeit für unter Bergaufsicht stehende Betriebe. So dass du in diesem Fall auch keine Handhabe hast. Als Sicherheitsfachkraft köntest du den Leuten das suchen oder den Aufenthalt im Steinbruch sowieso nicht verbieten. Es sei denn es ist Gefahr in Verzug, dann müsstest du die Leute informieren und wenn keine Reaktion kommt, das Bergamt oder die Polizei informieren. Das kann aber jeder tun.
Anders sieht das natürlich aus, wenn Du Besitzer oder Betreiber des Steinbruches bist.
Gruß loparit
berthold:
Hallo,
--- Zitat ---Aber Dich geht das überhaupt nichts an!
--- Ende Zitat ---
sorry, aber das sehe ich entschieden anders. O.k. ich habe keine rechtliche Handhabe aber: Solches Fehlverhalten schadet uns Sammlern und damit auch mir und somit geht es mich sehrwohl was an. Allerdings finde ich das Szenario überzeichnet. Wie gesagt, professionell kann das nicht sein. Und in einem vernünftigen Gespräch mit dem Exkursionsleiter würde ich meinen Hut verwetten dass er Einsicht zeigt, ein Hinweis auf die Haftungsprobleme könnte da Wunder bewirken.
Gruß
Berthold
loparit:
@Berthold
Natürlich hast du Recht wenn Du sagst dass das letztendlich aus den genannten Gründen Dich was angeht.
Aber in dem Beispiel ist ja geschrieben, dass man versucht .... zu Reden etc.
Und dass sich die dort verantwortlichen halt eben wie geschrieben Verhalten und genau in dem Moment geht es einen nichts mehr an!
Denn dann liegt die Verantwortung bei dem Führer der Gruppe und wie ich geschrieben habe, wenn Gefahr in Verzug ist, darf jeder handeln, indem er z.B. die Polizei informiert.
Gefahr in Verzug, ist natürlich Auslegungssache, aber wenn man einschätzen kann dass dort unbedarfte Personen ohne Helm an einer Steilwand arbeiten oder suchen denke ich ist schon Gefahr in Verzug. Aber ob man dann die Polizei ruft, das ist natürlich jedem überlassen.
Würde sich ein Führer so Verhalten wie beschrieben, würde ich persönlich ohne zu zögern die Polizei rufen.
Aber rechtlich geht es mich nun mal nichts an was andere Leute in einem fremden Steinbruch machen.
Gruß loparit
michael berghäuser:
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Könnt Ihr mir auch dazu was sagen:
"Darf man solche Mißstände anprangern, mit Bildern und mit Namen der Personen? Wie ist da die Gesetzeslage?"
Glückauf
MB
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