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Asbest im Wasser- und dann?
Geomaxx:
Hi
die Biobeständigkeit, d.h. die Beständigkeit einer Faser im Organismus mit gesundheitsschädigender Form (vgl. die Definition der WHO-Fasern in meinem post vom 23.07.) beträgt für Krokydolith z.B. mehr als hundert Jahre. Zudem ist zu berücksichtigen, daß beispielsweise Asbestasern eingeatmet werden, deren Durchmesser beim Einatmen noch zu groß sind, um in den Lungenbläschen, den Alveolen, Schaden anzurichten. Im Körper kann es jedoch zur Längsaufspaltung der Mikrofaserbündel kommen und so die gesundheitskritischen Faserdimensionen erreicht werden. Was lernen wir daraus? "Verwitterungsprozesse" laufen auch im menschlichen Körper ab.
Glück Auf! und bitte verharmlost die Asbest-Problematik nicht!
GEOMAXX
Krizu:
--- Zitat von: Geomaxx am 29 Jul 08, 23:01 ---Hi alle
das mit der Bewertungsformel gilt meines Wissens nur für "Künstliche Mineralfasern KMF", besser bekannt als "Glaswolle, Steinwolle". Hier wird die chemische Zusammensetzung, die einen wesentlichen Einfluß auf die Biobeständigkeit hat, untersucht und aus dem Verhältnis von Alkali- und Erdalakalioxiden zu Aluminiumoxid der sog. "Kanzerogenitätsindex" bestimmt. Dieser Index wird zur Gefahrenbeurteilung der künstlichen Mineralfasern herangezogen.
Bei Asbest ist die chemische Zusammenetzung prinzipiell erstmal egal, denn sowohl die Serpentinasbeste (z.B. Chrysotil) als auch die Amphibolasbeste (Amosit, Krokydolith) haben Faserdimensionen, die klar als gesundheitsschädliche "WHO-Fasern" einzustufen sind (Fasern mit D<3 µm, L>5 µm, L:D > 3).
Theoretisch reicht ein Faserbruchstück für die krebserzeugende Wirkung aus.
Glück Auf!
GEOMAXX
--- Ende Zitat ---
Hallo,
genau! Aber setze mal die Werte von Asbest ein. Ein TüV-Prüfer für diese Fasermessungen hatte mal beim Mittagessen ein bisschen geplaudert.
Fazit:
Nicht einatmen!
MfG
Frank
Moni:
Hallo Leute,
Geomaxx hat die korrekte Aufklärung geliefert:
Kanzerogenitätsindex = KI-Index wird berechnet und gilt für künstliche Mineralfasern
es gilt: KI <30 krebserzeugend
KI 30 bis 40 krebsverdächtig
KI > 40 alles okay und gesundheitsunschädlich.
Im übrigen gilt für Mineralwollerzeugnisse: ab 1996 Herstellung mit KI <30 verboten, Übergangsfristen liefen bis 2000, ab 2000 gilt Herstellungs- und Verwendungsverbot
Bezüglich Asbest gilt auch das, was Geomaxx geschrieben hat.
Herzliche Grüße von
Moni
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