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Autor Thema: Copyright auf abfotografierte Bilder  (Gelesen 9037 mal)

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Offline Stefan

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Copyright auf abfotografierte Bilder
« am: 15 Sep 04, 09:38 »
Hallo liebe Besucher,

vielleicht befinden sich ja auch ein paar Rechtsanwälte unter den Gästen. Folgende Frage stellt sich akut für eingebrachte Bilder.

Ist das Abfotografieren von öffentlich aufgestellten z.B. Wanderwegtafeln, Grubenzeichnungen auf Schautafeln und veröffentlichen der Bilder hier um Forum ohne Erlaubnis des Urhebers der Zeichnung rechtens oder kann Dieser das Entfernen des Bildes verlangen?

Dies Frage drängt, da ich zum entfernen eines Bildes aufgefordert wurde. Ich möchte keine Diskussion über Sinn und Unsinn einer solchen Forderung anfangen. Es geht hier nur um die rechtliche Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schorn

Anmerkung: Keiner Der folgenden Beiträge ist als Rechtsberatung zu werten sondern stellen reine Meinungsäußerungen dar!!!!
« Letzte Änderung: 24 Oct 04, 08:53 von Stefan »

Offline Florian

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Re: Copyright auf abfotografierte Bilder
« Antwort #1 am: 15 Sep 04, 10:29 »
Hallo Stefan,

ich glaube nicht, dass du das Bild entfernen musst, da du es nicht für kommerzielle Mittel verwendest. Außer es handelt sich um Zeitungen, Bücher oder ähnliches mit Copyright des Autor oder Verlegers.
Aber ich werde einen Bekannten von mir fragen, ich hoffe der kennt sich im Medienrecht aus, wie das im Internet ist?
Aber Schilder und Grubentafeln? Hm könntes du mir bitte mal zusenden um welches Foto es sich handelt, vielleicht kann ich es mir dann denken.

Gruss und Glück Auf

Florian
« Letzte Änderung: 15 Sep 04, 11:02 von Stefan »

Offline MinLex

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Re: Copyright auf abfotografierte Bilder
« Antwort #2 am: 15 Sep 04, 18:42 »
Vielleicht hilft folgendes ein wenig weiter (wenngleich ein Schild o.ä. wohl nicht umbedingt als "Kunstwerk" gewertet werden darf):

Quelle: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm
----
3.1. Darf man Werke der bildenden Künste (z.B. Gemälde) fotographieren und auf einer Website veröffentlichen?

Soferne es nicht vom Museum oder Aussteller verboten ist, darf man alle Werke der bildenden Künste (§ 3 UrhG, dazu gehören auch künstlerische Fotos) für den Privatgebrauch fotographieren. Für die Frage der Veröffentlichung kommt es darauf an:

Bei Kunstwerken, deren Urheber schon mehr als 70 Jahre tot ist, ist das Urheberrecht erloschen (§ 60 UrhG); eigene Fotos hievon können daher veröffentlicht werden.

Ist die Schutzdauer noch nicht abgelaufen, ist eine Veröffentlichung eigener Fotos nur mit Zustimmung des Urhebers, seiner Erben oder der zuständigen Verwertungsgesellschaft zulässig (Lizenz).

[..]

3.3. Darf man Gebäude und öffentlich aufgestellt Kunstwerke fotographieren und auf einer Website veröffentlichen?

Nach § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG ist es zulässig,

- Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder

- andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die sich an einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Orte bleibend befinden,

zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen und durch Rundfunk zu senden.
Fotos von (auch privaten) Gebäuden oder Gebäudeteilen dürfen daher immer veröffentlicht werden, Fotos von Kunstwerken (Statuen, Reliefe, Wandmalereien) nur dann, wenn sie sich an einem öffentlichen Ort befinden.
Ein Museum gilt nicht als öffentlicher Ort.
Von solchen Kunstwerken angefertigte Fotos können auch kommerziell verwertet werden.
Die Abbildungen dürfen aber nicht verändert (beispielsweise stilisiert wiedergegeben) werden.
----

Offline McSchuerf

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Re: Copyright auf abfotografierte Bilder
« Antwort #3 am: 15 Sep 04, 19:22 »
Entscheidend ist doch, dass die Genehmigung des Copyright-Inhabers vorliegen muss..wenn diese vorliegt, sehe ich gar kein Problem..

hier geht's doch nicht um Kunstwerke oder ähnliches.. :-\

..strittig sind doch nur die Fälle, wie Stefan schon richtig sagt, die Fotos von Schildern, Wege-Tafeln, etc. beinhalten. Da diese Schilder, Tafeln etc. ohnehin für die Allgemeinheit draußen vor Ort bestimmt sind, denn sie werden ja auch dort öffentlich im Rahmen der Bestimmungen des Besonderen Verwaltungsrechts (= Polizei-und Ordnungsrecht) gezeigt (also sowohl von Öffentlicher wie auch von Privater Hand!!), müssten diese natürlich auch hier wiedergegeben werden können. Das entspräche doch nur den Gesetzen der Logik oder nicht? Sonst beißt sich doch die 'Katze selbst in den Schwanz'.. ;).. ::) :P

...sollte dies allerdings nicht so sein, dann sollten aber diese empfindlich reagierenden Privatpersonen (in meinen Augen Erbsenzähler!.. :P) dann schon einen entsprechenden Hinweis mit Begründung an dem Schild anbringen, weshalb das Schild nicht für die gleiche Allgemeinheit abfotografiert werden darf für die dieses betreffende Schild draußen aber zulässig ist!? ???

Gruß Peter
« Letzte Änderung: 16 Sep 04, 08:29 von McSchuerf »

Offline Steini LDK

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Re: Copyright auf abfotografierte Bilder
« Antwort #4 am: 22 Oct 04, 15:32 »
Hallo Stefan!

Das fotografieren von schildern ist so eine Sache.
Wenn es ein Schild an einem Privatem Gebäude ist
oder einer Privaten Proson gehört sollet man um Erlaubniss fragen.
Das gleiche zählt auch von schildern die ein Verein aufstellt.
Ein Verein ist was öffentliches aber die Finanzierung ist oft privat.
(Also besser Fragen)
Zeigt das Schild ein Bild so ist es verboten es zu fotografieren
da das Copyright beim Fotograf liegt.
Es ist schwer zu sagen ob es verboten ist oder nicht.

Bei Personen ist es einfacher.
Bis 5 Personen muß die erlaubniss vorliegen das Du es darfst.
Ab der sechsten Person kannst Du knipsen was das Zeug hält.
Kommt aber eine der Personen zu dir und sagt sie möchte das nicht dann
mußt Du die Bilder ertfernen.

Gruß vom Steini

Offline berthold

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Re: Copyright auf abfotografierte Bilder
« Antwort #5 am: 22 Oct 04, 22:35 »
Hallo Stefan,

in dem von Dir geschilderten Fall kann meiner Meinung nach der Urheber verlangen, die Fotos seiner "Schöpfung" aus dem Internet zu entfernen.  >:( Und - freu Dich, wenn er das nicht mit einer (teueren) Abmahnung durchsetzt oder/und Schadensersatz verlangt. Sobald die Werke des Urhebers nämlich geeignet sind (z.B. für Prospekte) auch anderweitig verwertet zu werden (was ich in diesem Fall unterstelle und was durch die Internet-Nutzung belegt ist) würde eine unerlaubte Nutzung einen Eingriff in das (uneingeschränkte) Verwertungsrecht des Urhebers bedeuten. 

Gruß Berthold

PS: Ich bin kein RA und das ist keine Rechtsberatung

Offline Stefan

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Re: Copyright auf abfotografierte Bilder
« Antwort #6 am: 24 Oct 04, 08:51 »
Hallo Steini, Hallo Bertold,

erst mal willkommen im Forum und danke für Eure Einschätzung. Ich denke fragen ist immer der richtige Weg und sollte meist zum Erfolg führen. Nur problematisch, wenn kein Ansprechpartner bekannt ist.

Gruß Stefan
« Letzte Änderung: 24 Oct 04, 08:55 von Stefan »

Offline Erik

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Re: Copyright auf abfotografierte Bilder
« Antwort #7 am: 25 Oct 04, 08:41 »
Ausschnitt aus dem UrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz

Erster Teil - Urheberrecht

§ 59 - Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.


§ 57 - Unwesentliches Beiwerk

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Gruß, Erik

 

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