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Geowissenschaftliches EZine (engl.)
Krizu:
--- Zitat von: berthold am 12 Nov 08, 10:50 ---
--- Zitat ---und der Erwerb der Daten auf diese Weise geschieht nicht zum Zweck, sich einen Vorteil zu verschaffen oder Dritte zu schädigen.
--- Ende Zitat ---
sehe ich anders, der Vorteil ist, nichts für diese Daten zu zahlen, geschädigt ist der Anbieter, der kein Geld erhält.
Aber ja: Grauzone. Einfach mal Gegenfrage: Ist ein Fahrrad-Diebstahl kein Diebstahl, nur weil das Fahrrad versehentlich (Fahrlässigkeit) nicht abgeschlossen war? Nun, Suchmaschinen werden die Dateien nur indizieren wenn Links auf sie zeigen und Vorkehrungen (z.B. robots.txt) das nicht verhindern. (Mit einem so verzeigerten google-Zugriff hätte ich kein Problem.)
Das Überwinden einer "besonderen Sicherung" (z.B. Passwörter) ist hier wohl nicht gegeben, also eher keine Straftat im Sinne vom §202a StGB (wäre mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht). Aber - nein - legal ist das nicht. Es ist ja eigentlich klar ersichtlich dass hier auf ein kostenpflichtiges Angebot mit einem Trick gebührenfrei zugegriffen wird. Ind auch klar, wo kein Kläger - da kein Richter.
--- Ende Zitat ---
Ist das nicht abgeschlossene Fahrrad nicht Verleitung zum Diebstahl?
Ist ein offenes W-LAN-Netz ncith für den Betreiber das Risiko?
MfG
Frank
(kein Jurist)
berthold:
Hallo,
--- Zitat ---Ist das nicht abgeschlossene Fahrrad nicht Verleitung zum Diebstahl?
--- Ende Zitat ---
hmm, dass man es dem Dieb leicht macht legalisiert doch den Diebstahl nicht. Sicher wird in Konsequenz eine Versicherung eine Schadensregulierung ablehnen wenn ich so leichtfertig mit meinem Eigentum (Fahrrad) umgehe. Wenn der Dieb aber erwischt wird möchte ich den Richter sehen, der dem Dieb das Eigentum an dem nicht abgeschlossenen Rad zuspricht. Diebstahl bleibt Diebstahl. Und auch das Eindringen in ein offenes WLAN ist wenigstens moralisch -ich glaube auch juristisch- nicht in Ordnung. Klar ist das Risiko beklaut zu werden höher, wenn man keine oder nur geringe Sicherungsvorkehrungen trifft.
Gruß
Berthold
Krizu:
Hallo,
wenn ich mich recht erinnere, ist Verleitung zum Diebstahl eine Anstiftung zur Straftat und wird zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bruder durfte mal wegen eines offenen Autos löhnen.
Aber da weiss Schluchti bestimmt genaueres!
Mfg
Frank
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