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abkupfern erlaubt?

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berthold:
Hallo,


--- Zitat ---Und wieso sollte man es bei solchen Seiten wie dem MA nicht wie bei Wikipedia handhaben?
Da sind bestimmte Artikel sicherlich auch ein schöpferischer Akt gewesen und sind dennoch praktisch Allgemeingut.
Es ging hier nur um Texte. Wobei man im Zeitalter der Digitalfotografie sicherlich streiten kann, ob jedes in 5 Sekunden
geschossenes und gespeichertes digitales Foto ein schöpferischer Akt ist...
--- Ende Zitat ---

Nein, alle Autoren schreiben hier unter diesen Bedingungen (http://www.mineralienatlas.de/lexikon/index.php/Copyright). Die können nicht einseitig geändert werden. Die "gewisse schöpferische Höhe" (nur dann greift das Urheberrecht) von Texten und Bildern zu beurteilen ist freilich nicht mit Wort oder Pixelzahlen festzulegen. Letztendlich ist das immer eine Einzelfallentscheidung, d.h. es kommt darauf an wie es ein Richter sieht. Ganz allgemein kann man aber sagen dass die Latte nicht sonderlich hoch liegt. Bei einem Foto wird das fast immer der Fall sein, ebenso bei Texten die z.B. eine A4-Seite überschreiten. Dazu kommt der Umstand, dass sich der Kläger (wenn er es geschickt macht) das Gericht aussuchen kann, wo er Klage erhebt (ganz einfach deswegen, weil das Internet überall einsehbar ist). Im Zweifelsfall wird der Kläger also ein Gericht wählen, das durch einschlägige Urteile bekannt ist.

Ich -für meinen Teil- veröffentliche keine Bilder und Texte in Wikipedia (oder anderswo lizenzfrei) eben weil ich mein Urheberrecht behalten möchte.

@ cmd.powell
die Anwälte werden in diesen Fällen nur aktiv, wenn sie beauftragt werden (oder selbst Urheber wären). Zudem, die am 01.09.2008 erfolgte Neueinführung des § 97a UrhG, sieht in bestimmten Fällen eine Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Abmahnungen gegenüber Privaten auf 100,00 € vor. Der Schadensersatz (den aber nicht der Anwalt bekommt) ist da natärlich nicht drinnen, aber überzogene Anwalts-Honorare bei vielen typischen Fällen (z.B. ebay) sollten der Vergangenheit angehören.


--- Zitat ---Grade bei Foren wie diesem geht es doch primär um den Wissensaustausch, da sollten Copyrightverletzungen eigentlich nur selten vorkommen.
--- Ende Zitat ---
Schon, da achten ja auch unsere Moderatoren drauf, nur, es geht ja um den Atlas. Und der ist eine große Datenbank mit vielen tollen Texten und Bildern - und verleitet schon zu "kick-und-save".

Gruß
Berthold

triassammler:
@berthold:


--- Zitat ---die Anwälte werden in diesen Fällen nur aktiv, wenn sie beauftragt werden
--- Ende Zitat ---
Nur leider ist es ja so, dass es Anwälte gibt, die von sich aus aktiv werden, den Rechteinhaber auf den Verstoß hinweisen und ein Mandat mit dem Hinweis auf den Geldsegen anbieten. Und dann werden sie beauftragt... Wenn mir jemand anböte, für mich in meinem Namen ohne größere Eigenleistung meinerseits mal schnell ein paar hundert Euro einzutreiben, wäre das schon verlockend, und ich kann es nachvollziehen, wenn mancher da zugreift.

Nicht dass mir das jetzt persönlich in den Sinn käme, ich beschränke mich auf kurze, höfliche Mails, wenn ich mal wieder was von mir auf einer anderen Site finde und bitte eben um einen korrekten Quellenverweis. Aber ich könnte da manchmal schon den Putz von der Decke knabbern - wenn jemand einen kurzen Absatz von mir übernimmt, kann es ja schon sein, dass hinter diesen 10 Sätzen mehrere Wochen Literaturrecherche oder eigenes Nachdenken stehen, und auch ein in 5 Sekunden weggeknipstes Bild kann das Ergebnis einer tagelangen Suche nach dem passenden Aufschluss oder Specimen für dieses Foto gewesen sein. Wenn jemand einfach kopiert, sagt das ja schon für sich selbst aus, dass der betreffende Inhalt eben nicht in einigen Sekunden selbst zu kreieren ist.

Unterm Strich entscheidet ja nicht der Plagiator über die Wertigkeit eines Textes oder Bildes, sondern der Urheber.

Schwierig, schwierig...

Gruß,
Triassammler

juergen454:
Schaut mal unter  der Seite was  dort über Urheberschutz steht:http://www.jetztwerk.de/know_how/urheberschutz
Glück auf jürgen

berthold:
Hallo,

@Jürgen454: Der Artikel ist weder aktuell noch hat er genügend Tiefgang. Besser ist das dargestellt auf Wikipedia-Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
Was der Autor in Deinem Link unter "Wie kann ich beweisen, daß ich eher da war?" schreibt, macht zwar erheblichen Aufwand, wird im Ernstfall aber nicht viel bringen.

Der Hund ist oft im Detail begraben, Beispielsweise muss ich als Urhebr beweisen dass ein Werk wirklich von mir ist - was im real-live gar nicht so einfach ist. Beispiel: Foto. Wer denkt, dass es ausreicht das Originalbild vorweisen zu können irrt. Gerichte haben selbst die sog. "Hot-Pixels" (eine Art digitaler Fingerabdruck des Sensors) und EXIF/Meta-Daten nicht zugelassen bzw. als nicht ausreichend erklärt. Wir sind inzwischen so weit, dass man schon eine Original-Bildserie (im Zusammenhang) braucht umd halbwegs auf der sicheren Seite zu sein.

@triassammler

--- Zitat ---Unterm Strich entscheidet ja nicht der Plagiator über die Wertigkeit eines Textes oder Bildes, sondern der Urheber.
--- Ende Zitat ---
nun, im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter und - "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"

Den Wert der ggf. als Entschädigung zu zahlen ist kann übrigens nicht beliebig festgesetzt werden. Bei Fotos halten sich die Richter gerne an die MFM-Sätze, bei Texten ist das schwieriger. Streitwert ist (wegen Unterlassung, Entfernung und ggf. Schadensersatz) natürlich viel höher (wenigstens vierstellig). Und da kommen wir zu dem Punkt, der gerne vergessen wird. Beispielsweise bin ich Urheber und konnte das auch vor Gericht beweisen. Damit ist die Sache ja noch nicht erledigt. Kann man von der Gegenseite nichts holen muss ich sogar meine Anwaltskosten selbst tragen...

Gruß
Berthold

triassammler:
@bethold:


--- Zitat ---@triassammler
Zitat
Unterm Strich entscheidet ja nicht der Plagiator über die Wertigkeit eines Textes oder Bildes, sondern der Urheber.
nun, im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter und - "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"
--- Ende Zitat ---

Ich wollte es eher so verstanden wissen, dass man nicht selbst ein Bild/einen Text mit der Schutzbehauptung "ich halte den dafür gemachten Aufwand für sehr gering und das Werk daher nicht für schutzwürdig" plagiieren kann.

Gruß,
Triassammler

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