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neue Verpackungsverordnung ab 09

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tamtal:
Orwell lässt grüßen.
Welcher Schwachsinn unter dem Deckmantel gemeinnütziger Zwecke, der Umwelt, dem Schutz von x und y, der Erde und was weiß ich, worunter noch, zum Gesetz wird, ist wahnsinnig.
Mit welchen Kontrollen und Vorschriften will man die Menschen denn noch beschäftigen?

Haldenschreck:

--- Zitat von: smoeller am 13 Dec 08, 22:28 ---Überlege gerade, meine Clara-Sachen  einfach wegzukippen, ist jedenfalls billiger so.
--- Ende Zitat ---

ahoi,
aber aber, nehme die teile gerne ab (hole auch ab ... hatte ja ohnehin geschiebesammeltermine an der ostsee geplant ...), ehe man die stufen wegkippt.
haldenschreck

TKMineral:
Naia wieder mal ein Werk von Krawattenträgern die vor lauter Langeweile nur noch auf blöde Ideen kommen.....armes Deutschland , aber echt >:(


--- Zitat ---und wo ist der sinn des ganzen schwachfugs? rohstoffschonung? da sollten die mal mit den hirnverbrannten 3-fach-verpackungen und unnützen beiwerk im supermarkt und co beginnen
--- Ende Zitat ---
Oh da fällt mir auch noch eine Fastfoodkette ein , vorallem wenn die Leute ihre Mahlzeiten am "Autoschalter" kaufen , verzehren und die Verpackungen dann auf der Straße oder so aus´m Fenster schmeißen. Jedenfalls liegen hier die Straßengraben voll damit...

Ralf:
Meiner Meinung nach betrifft das nur Neue Verpackungsmaterialien, nicht aber wiederverwendete.
So interpretiere ich jedenfalls diesen Absatz

Nach § 6 VerpackV n.F. muss sich ein Hersteller oder Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringt, zur Gewährleistung einer flächendeckenden Entsorgung dieser Verpackungen an einem sog. dualen System beteiligen.

Das würde bedeuten dass sich für einen Großteil der Privaten und kleinen Händler nix ändert, da diese ja in aller Regel bereits benutzte Verpackungen einsetzen. Was ich im Sinne der Müllvermeidung auch als wesentlich sinnvoller erachte, als irgendwelche dubiosen Gesetze.

spotts:
Mir gefallen besonders die Seiten 25ff:

Beispiel:

Anhang V, Abschnitt 1c:

Verpackungskomponenten und Zusatzelemente, die in einer Verpackung integriert sind, gelten als Teil der Verpackung, in der sie integriert sind. (...)

Das ist doch reine Poesie!!!


Auch gut:

Abschnitt 2. a:

Gegenstände, die nicht als Verpackung gelten:

- Blumentöpfe, die dazu bestimmt sind, dass die Pflanze während ihrer Lebenszeit darin verbleibt
- Werkzeugkästen
- Teebeutel
- Wachsschichten um Käse
- Wursthäute
(...)

Was mache ich wenn ich die Pflanze umtopfe? Habe ich dann eine Verpackung? Darf die dann zum grünen Punkt?

Gut, dass sich solch hochbezahlte Menschen mit so viel Einsatz um die dringendsten Probleme dieser Welt kümmern...

Gruss
Helge

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