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Copyright Dissertation

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giantcrystal:
Hallo aus Mittelfranken

Hier in Forum gibt es ja einige, die sich recht gut mit deutschem Copyright Rechten auskennen. Hierzu folgende Frage :

1991 habe ich an der Gesamthochschule Kassel meine Dissertation abgegeben mit dem schönen Titel :

Untersuchungen zum Phosphatbindungsvermögen natürlicher Bodenminerale und zur Veränderung der Phosphatfixierung hydromorpher Bodenfilter durch geeignete Zuschlagstoffe

Damals habe ich - wenn ich mich recht erinnere : 200 Pflichtexemplare der Diss an die GhK abgeben müssen, als Referenzexemplare und zwecks wissenschaftlichen Schriftentausch etc. Alles natürlich selbst finanziert...ist aber so Usus und auch in Ordnung.

Zu meiner Überraschung entdecke ich jedoch jetzt meine Dissertation als Antiquariatsangebot - Antiquariat Thomas Haker - zum Preis von 12,50 Euro. Ist zwar nicht teuer, aber dennoch frage ich mich, ob das so rechtens ist.

Eigentlich dachte ich, ich hätte das Copyright an meiner eigenen Dissertation. oder täusch ich mich da


Was denkt ihr ?

Danke und Glück Auf

Thomas

caliastos:
hmm, antiquariate sind doch an sich wiederverkäufer und niemand der primär damit geld verdient. normalerweise darf jeder sein gelesenes buch auf dem flohmarkt weiterverkaufen, ohne, dass der verlag was machen kann. würde mich nicht wundern, wenn es da ähnlich ist.

berthold:
Hallo Thomas,

solange das kein Nachdruck (das wäre Plagiat bzw. Nachdruck wäre nur mit Deiner Zustimmung möglich) ist, es sich also um ein Exemplar auf dem Markt aus Deiner usrprünglichen Auflage handelt sehe ich keinen Verstoß gegen das das Urheberrecht. Facharbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen werden oft in Antiquariaten angeboten.

Gruß
Berthold

giantcrystal:
Naja, die Frage, die sich mir stellt, ist folgende :

Ich habe damals ja den Druck meiner Diss - die besagten 200 Pflichtexemplare - aus eigener Tasche bezahlt. Und nun verdient jemand anderes damit Geld...

Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, aber ist dies mit dem Urheberrecht zu vereinbaren...?

Glück Auf.

Thomas

berthold:
Hallo Thomas,

hmm, nein hat imho nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Es ist wie bei allen Büchern, Zeitschriften, Filmen usw., der Handel mit vom Autor erlaubten Vervielfätigungen ist legal. Juristisch: Das Anfertigen der Pflichtexemplare war die von Dir sanktionierte "Vervielfältigung", das Abliefern der Pflichtexemplare ist das "In-den-Verkehr-bringen", an diesen Exemplaren hast Du z.B. auch nicht das Recht der Rückforderung.   

Die Frage ist aber: Wie kommt das Antiquariat an das Exemplar, sprich, wer hat das Pflichtexemplar verhökert - und durfte der das?

Gruß
Berthold

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