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Strahlerpatent??
Erik:
Hallo zusammen,
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
betrifft die Patentregelung in der Schweiz nur das Suchen/Sammeln mit Werkzeug oder darf man ohne Erlaubnis überhaupt nichts "einpacken" ???
Grüße, Erik
McSchuerf:
Hallo Erik,
..von Fundregion zu Fundregion innerhalb eines Landes (egal wo) können völlig verschiedene Regelungen bestehen.
Manche Privatbesitzer von Steinbrüchen oder auch die 'Öffentliche Hand' kann sowohl mündliche als auch schriftliche Sammel-oder Strahler-Genehmigungen erteilen; wenn allerdings schon einiges durch 'schwarze Schafe' vorgefallen ist, können angefangen von eingeschränkten Restriktionen (Auflagen..) bishin zu Totalverboten alles ausgesprochen werden (siehe auch verschiedentlich aber nicht einheitlich entspr. Verbotsschilder).
Beispiel Südtirol (Dolomiten - auch Strahlergebiete):
Für das ledigliche Aufsammeln von Mineralien benötigt man schon eine schriftliche Genehmigung - nur in Bozen -
Schürfen ist grundsätzlich verboten.
In Naturschutz- und Denkmalschutzgebieten braucht natürlich nicht extra nach Erlaubnissen gefragt werden, da sich in diesen Fällen ein Totalverbot des Sammelns von Mineralien von selbst versteht.
Es gibt in Deutschland z.B. Bundesländer, die trotz massiver Vorfälle wie im Harz z.B. kaum oder gar keine Restriktionen verhängen; in anderen Bundesländern, wo kaum etwas vorgefallen ist, wird gleich mit groben Restriktionen bishin zu Totalverboten reagiert, was ich aufgrund des Vertoßes gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verwaltungsgrundsatz) wiederum für völlig überzogen und falsch halte. Aber es gibt eben solche und solche Bundesländer; und es wird wohl auch solche und solche Kantone geben.. :)
Zum Strahlerpatent in der Schweiz selbst kann ich momentan nichts sagen; müßte ich erst noch mal verschiedene Lapis-Ausgaben wälzen - dort steht sicher etwas dazu drin.
Oder Du rufst einfach mal Lapis an oder reichst Deine Anfrage an die Lapis-Redaktion weiter. Die wissen das mit Sicherheit, da ja schon alleine die meisten Lapis-Artikel von alpinen Fundgebieten und vom Strahlen handeln.. ;D (so nun habe ich auch 'gestrahlt'..)
Gruß Peter
McSchuerf:
..wie ich mir das bereits dachte..von Kanton zu Kanton unterschiedlich..
Im Kanton Tessin gelten z.B. seit März 95 geänderte Patenbestimmungen. Patentpflichtig ist jetzt das gesamte Gebiet des Kantons Tessin (also nicht wie bisher nur eine Zone nordöstl. der Linie Bignasco-Bisaca).
Die Kantonspatente sind jeweils 1 Jahr gültig.
Sie werden direkt über das Naturhistorische Museum in Lugano ausgestellt.
Die Strahlerpatente kosten SFr 150,- für Tessiner; SFr 250,- für die übrigen Schweizer und SFr 300,- für Ausländer.
Tagespatente werden nur für Gruppen oder Vereine ausgestellt.
Die kleinste mögliche Gruppe (bis 10 Personen) zahlt SFr 200,- (über 21 Personen SFr 500,-).
Weitere Infos und Anmeldeformulare über:
Museo Cantonale di Storia Naturale,
Viale Cattaneo 4, CH-6900 Lugano,
Tel.: 0041-91-237827; Fax: 239020)..
..wegen Strahlerpatenten in anderen Kantonen, müsstest Du dann mal am besten die Google-Suche starten.. :)
z.B. hier Seite 13 von 32 ausdrucken:
http://www.ur.ch/aktuelles/amtsblatt/2003/woche_10.pdf
oder hier siehe Telefonnr. unter 'Strahlerpatent'
http://www.tujetsch.ch/public/de/informationen/was_wo.html
oder hier ab Seite 25:
http://www.goldwaschen.ch/goldhamster/Goldgewinnung.pdf
Glück auf und Gruß
Peter
uwe:
Hallo,
also wenn gute Stücke herumliegen und keiner zuschaut wäre es eine Sünde nichts einzupacken. Und dann nichts wie weg. Strahlerpatent hin und her - solche Bestimmungen dienen ja nicht dem Natur- oder Lanschaftsschutz sonder rein der "Abzocke", wobei der Neidfaktor der Einheimischen sicher auch eine Rolle spielt. Mit schwerem Gerät sammlen ohnehin nur Einheimische. Die meisten Aufschlüsse in den Alpen werden ohnehin von der Natur selbst geschaffen - Bergstürze. Die Stufen sind dann nach ein zwei Jahren zerfallen und streben als Sediment den Tälern zu.
Mut meine Herren ! In der DDR war das Sammeln auf Wismuthalden auch total verboten und trotzdem haben wir fast jedes Wochenende mit dem Betriebsschutz "Räuber und Gendarm" gespielt.
Glück Auf
Uwe
McSchuerf:
..solange dabei kein Schaden für die Natur oder irgendeines Menschen entsteht, soll mir das recht sein...
..ich halte ja selbst einige Vorschriften für überzogen, wenn nicht sogar überflüssig, da unsinnig..Schuld daran sind aber die Juristen (Judikative) die diese Gesetze so kompliziert wie möglich ausformulieren und die Legislative die diese unsinnigen Gesetze vorher verabschiedet. Nicht aber die Exekutive, die dann wie immer den Sündenbock spielen soll. Das sollte auch mal gesagt werden! (Seitenhieb an alle Juristen!)
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