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Avatare

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Tobi:
Ach ja, gut, dass wir nicht in einer kranken Welt leben ... ::) Natürlich trotzdem danke für den Hinweis, man kann ja nie wissen und traut auch nicht unbedingt jedem, dass man nicht angeschwärzt wird. Also wenn ich das richtig verstanden habe in diesem Dschungel aus Paragraphen, dann wäre z.B. ein Bild eines Fußballspielers nicht ok (weil z.B. eine Presseagentur die Rechte daran hat), aber ein Logo eines Vereins doch, da es ja als Markenlogo verwendet werden darf. Zumal in diesem Fall der BVB die Rechte an seinem Logo hat und sicher wenig Interesse daran hat, seine Fans für ein offenes Bekenntnis zum Verein abzumahnen ... oder hab ich da in einem Absatz X von Paragraph Y mal wieder übersehen, dass es im Fall Z ja doch eine Ausnahme von der Ausnahme der Ausnahme gibt ???

Oh Mann, arm!!!

Wegschmeißit:
Dabei geht es um das Persönlichkeitsrecht des dargestellten Spielers.

Panini musste mal ein Sammelbild aus dem Verkauf nehmen,  weil der entsprechende Spieler
vorab nicht gefragt worden war ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

Anschwärzen wird von uns wohl (hoffentlich keiner),  aber da wir hier kein Feld, Wald und Wiesen
Forum sind weise ich lieber mal drauf hin.

Und Tobi du hast recht: Das ist echt arm!

Gruß Dirk

skibbo:
Dazu ein halbwegs passender Beitrag zum Schmunzeln auf Spon von gestern:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/doppel-wobber-vw-fans-rebellieren-gegen-abmahnwelle-von-volkswagen-a-863376.html


Tobi:
Bei sowas kann jeder normale Mensch nur den Kopf schütteln: VW klagt gegen FANS, die aus Liebe zu den Autos dieser Marke eine Seite betreiben! Das meinte ich, als ich von einer kranken, armen Welt sprach. Aber genau so muss das dann im Anschluss laufen: Schlechte Presse, Leute vergrault, treue Fans verloren, größerer Schaden durch Imageverlust als durch den ach so schlimmen Marken"missbrauch" der (Ex)-Fans ;D

Deswegen jetzt mal die ernstgemeinte Frage: Wie sieht es mit dem BVB-Logo aus? Ein Fußballverein ist jetzt nicht unbedingt ein so gnadenloses und menschenfeindliches Monstrum wie ein Autokonzern, sondern lebt wirklich von seinen Fans ... und jeder kann sich das Logo auf sein Auto kleben oder als Flagge auf dem Haus hissen, von daher kann die Verwendung doch nicht verboten sein, oder?

Wegschmeißit:
Solche Logos sind nicht verboten. Weil, wie gesagt, du kannst dir das ja auch entsprechend auf´s Auto kleben
oder sonstwo hin (sagt der schwarze Borusse)  ;D

*duckundwech*

Im Ernst: kein Problem, wäre auch völlig gaga!

Gruß
Dirk

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