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Faustregel für die Neulinge unter uns Sammlern

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P.Longgreen:
Nun gut,dann stell ich mich mal ganz blöd und Frage wer zahlt wenn mein Bein mehrfach gebrochen ist und es nicht mehr richtig in Ordnung kommt.Soll heißen Berufsunfähigkeit usw.Diesen Spaß kann ich nicht zahlen,seidenn ich hab Geld und davon genug.Weil sollte irgendeine Versicherung von mir einspringen Unfall,Berufsunfähigkeitsvers. usw. werden die ihr Geld dann nähmlich dort wieder holen, wo was zu holen ist.Und das sind die, die mir die Genemigung gegeben haben.Ich habe auch nicht geschrieben das es eine Sache des Strafrechts (StGB) ist.Also Zettel ausfüllen und alle sind raus aus dem Schneider ist nicht.Notfalls klagen die Versicherungen ihr Geld ein und dann gibt es ein Urteil.Und wie das für uns als Sammler aussieht kann sich dann doch jeder denken,dann machen die ihre Brüche ganz dicht.
Saludos
P.L.

Schluchti:
Wer zahlt? Du selbst oder ,wenn Du hast, Deine Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Die Versicherung kann sich nichts wiederholen, wenn Du einen Haftungsausschluß unterzeichnet hast. Es würden nämlich nur Deine Ansprüche gegen den Betreiber auf die Versicherung übergehen. Wenn Du aber aufgrund eines Haftungssauschlusses keine Ansprüche gegen den Betreiber hast, dann hat auch die Versicherung keine.

Es ist doch gerade Sinn und Zweck solcher Haftungsfreistellungen, daß jeder auf eigene Gefahr sich dorthin begibt. Wenn es dann einen Unfall gibt, hat man die Folgen dann auch selber zu tragen. Das muß jedem bewußt sein. Und er muß abwägen, ob er das für sich in Kauf nimmt. Besonders ollte man eben daran denken, wenn man selber keine Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Ist doch dann wie bei einer Sportart. wenn ich mich da verletze, muß ich selber damit klarkommen.


--- Zitat ---Ich habe auch nicht geschrieben das es eine Sache des Strafrechts (StGB) ist
--- Ende Zitat ---


Mmmh, zumindest habe ich Deine Aussage "Jeder Bertriebsleiter macht sich also strafbar wenn er eintritt gewährt,auch wenn wir das nicht sehen wollen." so verstanden. Strafbar kann man sich nun nur im Strafrecht machen, aber das tut ja eigentlich auch nichts zur Sache.

In diesem Sinne!  :D

P.Longgreen:
Ich habe versucht es so Auszudrücken das es also auch für mich verständlich ist,er macht sich "Strafbar"im Sinne.........Denn wenn mann Gesetzestexte durchliest weiß man manchmal halt nicht was genau die da eigendlich meinen.Gesetzestexte können halt so oder so Ausgelegt werden,das sollte man aber halt auch mal sagen.Also wie hat mein Rechtslehrer mal gesagt "Komm zur Sache Schätzchen" was du da schreibst kann richtig sein,sollange halt nichts passiert.Ich habe für mich die Gesetzeslage so interpretiert.
Ich mache mir aber natürlich mal den Spaß und frage mal bei meiner UV ganz unverbindlich an,wie die das händeln.
Das mit der Sportart ist so auch nicht ganz korrekt,weil es keine Sportart in diesen Sinne ist.
Nun denn
P.L.

Schluchti:
Ja, hab es mir schon gedacht, daß Du mit "strafbar" damit nicht den terminus technicus meintest, sondern ihn quasi aus dem Verständnishorizont einer Parallelwertung der Laiensphäre (eine beliebter Begriff in der Juristerei  ;) ) benutztest. Als Jurist hat man von solchen Begriffen halt scharf umrissene Vorstellungen, die dann aus dem Kontext gerissen oft für einen keinen Sinn mehr ergeben.

Aber so what, es wird wirklich das beste sein, wenn man mal bei seiner UV nachfragt, wie die das in so einem Fall handhaben. Am besten läßt man sich da was schriftliches geben. Da ist man im Falle eines Falles zumindest auf der sicheren Seite. Klar ist es keine Sportart, aber der Begriff "Unfall" ist ja sehr weit gefaßt und erfaßt grds. jedes plötzliche schadensstiftende Ereignis.

Ein denkbares Problem könnte sich daraus ergeben, daß manche Versicherungen evtl. ihre Leistungen nach ihren AVB verweigern, wenn der Geschädigte auf Ansprüche gegen den Schädiger verzichtet hat. Aber das muß man eben abchecken.     

 :)

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