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Kulturgut Mineralien und Fossilien

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zinnwald:
Zitat: "Bei Münzensammlern wurden übrigens schon Haussuchungen wegen Stücken zwischen 2 und 5 Euro Wert durchgeführt. Ich denke, es ist eine trügerische Sicherheit, zu glauben, es ginge nur um große Kunst."

Der Schalck-G. lässt Grüßen, liebe Genossen.

Bodo

uwe:
Hallo Güther,

wenn Du keinen Avatar als free-climper hättest, könnte man bei der vertikalen Sportart an sonst was denken - das sonst was würde Dir aber auch zur Ehre gereichen  ;D.

Gruß
Uwe

guefz:
Der zitierte Text ist ohne Kenntnis der näheren Umstände dieser Aktionen vollkommen wertlos. Wenn das mit dem bisherigen Gesetz schon geht, hat das nichts mit der Novelle zu tun. Ermittler haben von den technischen oder wissenschaftlichen Hintergründen der Sachverhalte in der Regel wenig Ahnung und kennen nur die einschlägigen Gesetze. Von daher sind gelegentliche Überreaktionen zu erwarten.

Andererseits hört sich das bisher schon so an, als wäre hier wieder eins der unausgegorenen Gesetze in Arbeit, wie sie in den letzten Jahren häufiger vorkamen und zum Teil ja auch vom BVerG kassiert wurden. Die formalen Bedenken aus dem verlinkten RA-Gutachten hören sich jedenfalls plausibel an. Die inhaltlichen Bedenken kann man nur mit dem Originaltext beurteilen.

Günter

TKMineral:
 :-X

Nathan:

--- Zitat ---9. „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheiten aus Geschichte, Wissenschaft und Kunst, insbesondere aus Naturgeschichte, Paläontologie, Ur- und Frühgeschichte, Archäologie, Ethnologie, Musik, Literatur, Numismatik oder anderen Bereichen des kulturellen Erbes,
--- Ende Zitat ---
(Quelle: Referentenentwurf der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts, Stand: 14.07.2015)
Es handelt sich um einen Entwurf, also nicht den ausformulierten Gesetzestext!
Hier mal meine Interpretation:
WISSENSCHAFT: bezieht sich hier auf Gegenstände von wissenschaftlichem Wert, also Gegenstände, die in den Bereichen der Paläontologie, Ur- und Frühgeschichte, Archäologie, Ethnologie, Musik, Literatur, Numismatik zur Aufklärung von derzeit bestehenden Fragen/Wissenslücken dienen. Hierzu wäre die Himmelsscheibe von Nebra ein passendes Beispiel.
Das auch paläontologische Funde interessant sein könnten, ist der Tatsache geschuldet, dass durch die Fossilen neue Erkenntnisse über die Anatomie etc. gewonnen werden könnten, oder gar noch nicht beschrieben sind. Allerdings sind auch hier nur sehr wenige Stücke von Interesse.
NATURGESCHICHTE: dieses Gebiet wird zwar u. a. auch mit der Geologie/Mineralogie definiert, doch sind Quarzfunde aus der Grube Clara von absolut keinem Interesse. Allein Systematiker könnten um das ein oder andere Stück in ihrer Sammlung gebracht werden. Doch ob der Aufwand seitens des Staates betrieben werden wird, bleibt abzuwarten (ich würde dies zumeist bezweifeln). Anders könnte es mit Meteoriten aussehen. Diese sind auch heute noch von großem wissenschaftlichem Interesse, da die Zusammensetzung (und die etwaige Herkunft) teils neue Erkenntnisse hervorbringen könnte(n).
Alles in allem wird der "gemeine" Mineraliensammler also nicht von der Novellierung des KultgSchG beeinträchtigt sein (soweit die Formulierung überhaupt so in dem Gesetz verabschiedet werden sollte).
Gruß
Philipp

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