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Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
philippbecker:
Heute kam auch eine Antwort über "Abgeordnetenwatch" von Frau Dagmar Wöhrl, die immerhin das weitere procedere beschreibt, "der Gesetzentwurf ist gestern vom Bundeskabinett verabschiedet worden und geht nun zur weiteren Beratung in den Bundestag." und "Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien geben."
Nachzulesen hier
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78580--f445213.html#q445213
Und Herr Christian Lindner antwortete ebenfalls, unter anderem mit diesem Text:
"Die Bundesregierung hat allerdings mit ihrem verfrüht publik gemachten und in der Tat in vielen Bereichen deutlich über das Ziel hinausgehenden Gesetzentwurf einen Großteil der Kunstszene, der Sammler und der Galeristen nachhaltig verunsichert." - das ist sehr fein beobachtet, Herr Lindner!
Die Antwort kann man hier nachlesen
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-928-49861--f445054.html#q445054
Am kommenden Wochenende werde ich auf der Mineralien- und Fossilienbörse in Landshut versuchen weitere Unterschriften für die Petition zu sammeln.
In diesem Sinne, Glück Auf,
Philipp Becker
Soenke:
Hallo zusammen,
ganz wichtig, eine neue Frage (zur Präzisierung der inhaltlichen Antwort aus seinem Hause) an Außenminister Frank-Walter Steinmeier:[/size][/color]
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_frank_walter_steinmeier-778-78504--f445479.html#q445479
Bitte bekundet daher noch einmal Interesse an einer Antwort ("Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen").
Es möchte ja wohl jeder von uns gerne wissen, wie er die "Legalität seines Besitzes" bei Querung der deutschen Grenze beweisen kann... welche Papiere sind erforderlich, was lässt der Zoll als Legalitätsnachweis genügen? Wann kommt man in Probleme?
Daraus folgend: was für Papiere braucht man auf Börsen und Messen, wenn jemand das "Inverkehrbringen" kontrolliert, um die Legalität nachzuweisen, wenn das Fossil/Mineral aus einem Land stammt, das keine Ausfuhrgenehmigung für erforderlich hält.
Gruß
Sönke
Soenke:
Ebenso wichtige Frage von Kai Kessels von geoinfotainment.de an Staatsministerin Monika Grütters:
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_gruetters-778-78148--f445469.html#q445469
Bitte Interesse bekunden durch Eintragung Eurer E-Mailadresse unter dem Punkt "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen".
Es geht um den Import von Fossilien / Mineralien nach Deutschland.
Danke
Sönke
uwe:
Nach lesen des Gesetzesentwurfes könnte man als Mineraliensammler eigentlich beruhigt sein, den sowohl in in der Bgriffsbestimmung als auch im §6 steht nichts von Mineralen. Das Problem ist also nicht der Wortlaut des Gesetzes sondern wohl eher der Wissenstand der Zollbeamten. Leider steht im Gesetzesentwurf: ... andere Objekte von wissenschaftlichem Wert.". Nun müßte man einen Zollbeamten klar machen, daß eine Stufe von Quarz oder Calzit Massenware oder eine Achatscheibe aus Brasilien keinen wissenschaftlichen Wert besitzt. Das wird wohl sehr oft unmöglich sein.
Ermessensentscheide oder das Akzeptieren von Aussagen der Besitzer sind bei Beamten, bei denen etwaige Fehler über Aufstiegsmöglichkeiten bzw. Pensionshöhe entscheiden, ausgeschlossen.
Da die Sachverständigen bei der Verabschiedung des Gesetzes aber davon ausgehen dürfen, daß normale Mineralstufen eben nicht zum Kulturgut gemäß Gesetzestext gehören, sieht es trotz Petition für Mineraliensammler nicht gut aus.
Gruß
Uwe
marcus:
Bericht von Frau Kampmann zur Munich-Show:
http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3733&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=M%C3%BCnzenWoche+05.11.2015&newsletter=M%C3%BCnzenWoche+05.11.2015
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