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Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung

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Soenke:
Zu dem Vortrag ( http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=3736&type=a ) möchte ich anmerken, dass der Regierungsentwurf darüber hinaus eine massive Verschärfung beinhaltet.

Bei Einfuhr ohne die geeigneten Papiere nach § 30 drohen jetzt JEDEM (unabhängig davon ob gewerblich oder nicht gewerblich) bis zu 100 000 Euro Strafe, siehe § 84 Abs. 2. Fahrlässigkeit genügt! Im § 30 geht es um jedes Kulturgut, nicht nur um als "nationales Kulturgut" eingestufte Objekte.

Das ist erst jetzt aufgenommen worden, was wiederum auch heißt, dass kein Sammler- oder Händlerverband die Möglichkeit hatte zu dieser Regelung kritisch Stellung zu beziehen.
Vorher ging es da expressis verbis nur um archäologisches Kulturgut.

Ein wohlfeiler und leicht durchschaubarer Schachzug des Ministeriums, der an dieser Stelle entlarvt ist.

Gruß
Sönke

Stefan:
Hallo, wir unterstützen diese Aktion weil die Formulierung des Gesetzes bewusst viele Eventualitäten offen lässt. Dennoch erachte ich derartige Aussagen als falsch an:


--- Zitat von: Zitat von Ursula Kampmann aus Link von marcus zur Münzwoche ---Fossilien und Mineralien sind also im Sinne des Gesetzes Kulturgut, ohne Diskussion. Fossilien und Mineralien haben aber das Pech, zumeist unter der Erde gefunden zu werden, und damit sind sie nicht nur Kulturgut, sondern „archäologisches Kulturgut“ (§ 2 Art 1), das zusätzlich geschützt werden muss.


--- Zitat ---§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
14. „rechtswidrig ausgegraben“ ein Kulturgut, wenn es unter Verstoß gegen eine inländische oder ausländische Rechtsvorschrift zum Schutz von archäologischem oder paläontologischem Kulturgut, insbesondere ohne eine nach einer solchen Rechtsvorschrift erforderlichen Genehmigung, ausgegraben worden ist
--- Ende Zitat ---

Deshalb verbietet Ihnen das Gesetz, „rechtswidrig ausgegrabenes“ Kulturgut zu sammeln oder zu handeln. Und als „rechtswidrig ausgegraben“ gilt ein Kulturgut dann, wenn es laut § 2 Art 14 „unter Verstoß gegen eine inländische oder ausländische Rechtsvorschrift zum Schutz von archäologischem oder paläontologischem Kulturgut, insbesondere ohne eine nach einer solchen Rechtsvorschrift erforderlichen Genehmigung, ausgegraben worden ist.“
--- Ende Zitat ---

Mineralien können wegen ihrem wissenschaftlichen Wert zum Kultugut werden und nicht wiel sie unter der Erde gefunden wurden. Wir haben gute Argumente gegen den Gesetzentwurf und sollten uns hüten angreifbare Gegenargumente zu verbreiten.

Viele Grüße Stefan

Soenke:
Hallo,

ich stimme Stefan zu, dass die Definition "archäologisches Kulturgut" natürlich nicht paläontologische oder mineralogische Objekte betrifft. Also gelten auch nicht die Vorschriften über dieses für unsere Mineralien und Fossilien. Leider aber sind die Vorschriften für uns insgesamt recht ähnlich, mit ein paar Verschärfungen für die Archäologie.

Heute habe ich am Gesetzestext noch mal die neu hinzugekommene Verschärfung erläutert:
http://www.steinkern.de/news-updates/1134-regierungsentwurf-ksg-mit-massiven-verschaerfungen.html

Bis zu 100 000 Euro Bußgeld nach § 84, wenn man keinen Legalitätsnachweis i.S.v. § 30 bei Grenzübertritt bei sich führt. Das ist sehr happig.

Auch weil wir speziell in Europa einen freien Warenverkehr haben, der nur für nationales Kulturgut eingeschränkt werden darf (Art. 34-36 AEUV), ist die Sache sehr sehr haarig, denn hier schränkt man für jedes Kulturgut ein bzw. verlangt einen Nachweis der Legalität... meiner Meinung nach ist dies ohne eine Änderung des AEUV unzulässig. Europarecht ist logischerweise höherrangig gegenüber dem Kulturgutschutzgesetz.

Möglicherweise könnte man das für Dinge verlangen, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, aber innerhalb der EU ist es ein no go.

Gruß
Sönke

cmd.powell:

--- Zitat von: loismin am 04 Nov 15, 07:00 ---Hallo Sebastian.

Hast du schön geschrieben und kann ich nur beipflichten !
Allerdings wird deine Frage auf der Watch wahrscheinlich genausowenig zugelassen wie meine, die auch wegen zu vieler
Fragen über das gleiche Thema einfach abgelehnt wurde weiterzuleiten !
So einfach umgeht man eine unangenehme Fragenflut  ???

Loismin

--- Ende Zitat ---

Ähm, ich will mich mal zurückhalten, aber wenn diese doch gut ausformulierten Bedenken schon gelöscht werden, wie sieht es dann überhaupt noch mit unserer Demokratie in diesem Lande aus? Werden nur noch die Interessen von Großkonzernen und Banken geschützt und wir Bürger dienen als Arbeitsvieh, das gefälligst brav zu konsumieren und dabei keinen Fragen zu stellen hat? Was ist das: Faschismus 2.0? In der DDR haben sie immer Kreuzchenmachen gesagt, wenn mal wieder "Wahlen" waren. Irgendwie drängt sich mir mehr und mehr der Verdacht auf, hier läuft es nicht viel anders.
Es läuft so vieles schief, in diesem Land, angefangen bei der immer weiter eingedampften Bildung bis zu der mehr als fragwürdigen Flüchtlingspolitik. Und obendrein muss man als unbescholtener Bürger, der sich - Entschuldigung vielmals - für mehr als "Deutschland sucht den Superstar" interessiert, auch noch befürchten, eben genau für dieses Interesse zum Straftäter zu werden. Klar, wir verbieten alles und wundern uns danach, das wir Fachkräftemangel haben. Sorry, aber wie blöd sind unsere "Volksvertreter" eigentlich? Und: Wieso dürfen solche - offensichtlich - geistig Beschränkte Entscheidungen für 82 Millionen Menschen treffen? Oder bin ich derjenige, der alles Falsch versteht? Was habe ich falsch gemacht, das ich mich nicht damit zufrieden geben kann, einfach nur jeden Tag arbeiten zu gehen und brav meine Steuern zu zahlen? Bin ich krank, das ich mich für mehr interessiere, als für das neuste i-Phone?

DIESE Fragen würde ich gerne mal unseren "Volksvertretern" stellen mit dem Zusatz, das sie meine Interessen schon seit Längerem nicht mehr signifikant vertreten.

Desweiteren, und das hatte ich schon in dem anderen Thread geschrieben, ist es Unsinnig, immer neu Gesetze zu verabschieden, die letztlich nur die Bürokratie erhöhen, wenn doch schon die bestehenden Gesetze ausreichen, würde man sie nur konsequent anwenden. Klar, dem armen kleinen Muschelsammler mit 100.000 Euro Geldstrafe drohen, das bringt es. Der Antiquitätenschieber lacht sich kaputt, der hat sein Kanäle, den juckt diese alberne Gesetz nicht die Bohne. Genau das Gleiche wie beim Waffen- und Drogenhandel.

Sorry, aber das musste mal raus

Markus

P.S.: Aus dem VFMG bin ich ausgetreten, weil ich mich nicht mehr mit ihm identifizieren kann - muss ich das jetzt auch mit Deutschland machen?

Schatten:
Hallo Leute,

aus gegebenen Anlass:

Bitte achtet darauf, beim eigentlichen Thema zu bleiben.
Verlinkungen zu Bürgerinitiativen, die nichts mit unserem Hobby zu tun haben, werde ich löschen!
Hierzu erfolgt keine Rücksprache mit dem Autor.

Ich denke, dass wir bisher sehr tolerant mit den Äußerungen waren. Bitte sorgt einfach dafür, dass es auch so bleibt.

Gruß
Silvio

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