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Autor Thema: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung  (Gelesen 101262 mal)

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Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #60 am: 03 Nov 15, 20:19 »
Sebastian: wenn etwas deutlich falsch läuft, darf - ja muss - man das auch deutlich sagen. Sehr gut!
Ich hoffe, dass Abgeordnetenwatch es veröffentlicht.

Morgen wird aber, so oder so, das Kabinett über den Entwurf beschließen.

http://www.ardmediathek.de/radio/Kultur-heute-Beitr%C3%A4ge-Deutschlandfunk/Kulturgutschutzgesetz-morgen-im-Kabinett/Deutschlandfunk/Audio-Podcast?documentId=31438668&bcastId=21554344

Zumindest gegenüber Wissenschaftsministerin Prof. Wanka, gegenüber Frank-Walter Steinmeier und gegenüber Justizminister Maas wurden sammler- bzw. teils auch wissenschaftlerseitig Bedenken verlautbart. Sie sitzen alle mit am Tisch.

Gruß
Sönke

Offline smoeller

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #61 am: 03 Nov 15, 23:57 »
Hallo,

Hoffe, ein paar Argumente für mögliche Diskussionen/Überzeugungsgespräche sind willkommen:

In dem Deutschlandfunk-Interview geht es, wie in der gesamten Diskussion von Seiten der Politik immer nur um Archäologie und Kulturgut. Dabei wird vollkommen vernachlässigt, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form auch das Sammeln von Natüurgütern betrifft und die sollten davon ausgeklammert werden. Sie haben mit dem Gegenstand der Diskussion über illegal gehandeltes Kulturgut nichts zu tun, nicht einmal in der Türkei ist das Sammeln von Mineralien illegal, noch deren Ausfuhr. Problematisch ist es eher, weil unerfahrene und/oder überforderte Zöllner Mineralien bzw. "Steine" im weiteren Sinne mit Kulturgut oder Korallen o.ä. verwechseln. Hierin ist auch eine Gefahr in D zu sehen: Beamte bzw. angestellte staatlicher Stellen ohne Erfahrung beschlagnahmen Sammlungen ohne Kenntnis dessen, was da beschlagnahmt wird. Man braucht sich nur einmal in Chemieforen ein paar Beiträge zur Unkennnis in Bezug auf das Chemikaliengesetz durchzulesen. Da wird dann schon mal Calciumcarbonat oder Natriumchlorid von der Polizei oder Feuerwehr abgeholt, unter dem Vorwand, diese Stoffe seien gefährlich. Klar, Kochsalz kann mich vergiften, ist aber auch ein essentieller (lebensnotwendiger) Nahrungsbestandteil und ein veritables Brechmittel. Das alles ließe sich über jedes internetfähige Handy in weniger als einer Minute herausfinden, aber das ist ja anscheinend nicht drin.
Schauen wir uns dazu die chronisch unterbesetzten und -finanzierten Universitäten und Forschungsinstitute an. Kaum ein Institut, das ich im Bereich der Geowissenschaften kenne, wird sich freuen, wenn es eine größere Sammlung aufnehmen müsste (ich sage bewusst müsste, nicht könnte!!), die beschlagnahmt wurde. Habe auch schon Material von der Uni bekommen bzw. gesehen, wie Proben, die nicht mehr benötigt wurden, entsorgt wurden. Kein Universitätsinstitut ist personal- und Platzmäßig in der Lage, auf Dauer alle Ojekte zu archivieren und zu verwahren. Das mag im Bereich der Archäologie anders sein, ich wage es jedoch zu bezweifeln. Denen geht es nur um den Fundzusammenhang und die Aussagen über die früheren Epochen, weniger um die ohne diese beiden Sachen wertlosen Objekte selbst, sieht man mal von Edelmetall und Großfunden ab. Das ist der Hauptgrund, weshalb Raubgrabungen so gefürchtet sind. Manche Scherben, Schlacken, sogar Hölzer landen rasch auf dem Abfallhaufen oder in der Ausgrabungsstelle, nachdem die Grabung vorbei ist. Das ist einfach so, keiner kann jeden Krümel gebrauchen. Von Seiten der Archäologie ist es, wenn ich es recht erinnere, zumindest in einigen Bundesländern erlaubt, Oberflächenfunde nach entsprechender Genehmigung zum Suchen und Vorlage beim Landesamt zu behalten. Die wissen ja dann, was gefunden wurde. Solange man nicht direkt irgendwelche Kulturdenkmale mit dem Metalldetektor absucht, ist dagegen nichts einzuwenden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Sammler und Forscher hat in diesem Falle Vorteile für beide Seiten: Der Forscher erhält Informationen zu Stellen, auf die er möglicherweise selbst nie gestoßen wäre, dem Sammler wird eine Legalität garantiert und er kann sein Wissen einbringen. Das kann nur auf Vertrauensbasis erfolgen, vor allem Seitens der Forschung. Befürchtung: Und wenn der Sammler gräbt oder Funde unterschlägt? Natürlich kann man nicht garantieren, dass der Sammler nicht gräbt! Aber: Wenn der Sammler dies tut, schneidet er sich möglicherweise ins eigene Fleisch! Bekommt keine Genehmigungen mehr, die Sachen werden auch jetzt schon beschlagnahmt etc... Und das alles ohne IS, ohne Raubgräber, Teroristen!!! Die meisten Funde sind dann z.B. alte Eisenschlacken, Schrott aus dem Weltkrieg, ab und zu Bleikugeln, Scherben, Glas o.ä. Der Sammler freut sich, für die meisten Archäologen ist das wertlos, selbst mit GPS-Koordinaten. Wenn da dann mal wirklich was wertvolles rumliegt, werden die meisten Sammler (zumindest die, die offiziell eine Genehmigung einholen!!) ihre Funde der Wissenschaft gern zur Verfügung stellen. Funde, die sonst dem Pflug oder Baumaßnahmen zum Opfer gefallen wären. Ohne Hinweise aufmerksamer Amateurwissenschaftler würden viele interessante Stellen erst dann der Fachwelt bekannt, wenn es bereits zu spät ist. Literaturrecherche und Feldarbeit zum Auffinden eine-r/-s möglichen Fundstätte/-stelle/-platzes sind aufwändig (wer von uns weiß da nicht ein Lied von zu singen?), dazu fehlen den meisten Instituten einfach die Leute. Da kommen dann Amateurwissenschaftler (neudeutsch citizen scientists) ins Spiel. Nicht wenige davon kennen sich auf ihrem Gebiet besser aus als studierte Fachleute. Man denke nur an Hobbyhistoriker, die die Geschichte ganzer Orte mühsam aus Archiven zusammentragen. Die werden dann jedoch, im Gegensatz zu anderen "citizen scientists" sogar hofiert. Auch im Bereich der Geowissenschaften gibt es eine ganze Reihe solcher Zusammenarbeiten, die durchaus fruchtbar verlaufen, sogar über die Entdeckung neuer Minerale oder interessanter Gesteine der Wissenschaft wichtige neue Erkenntnisse erbrachten.
Wichtig daran: Wieder das gegenseitige Vertrauen: Der Wissenschaftler kann davon ausgehen, dass der Sammler alle wichtigen Daten zum Fund und das benötigte Material (auch im Interesse des Sammlers), bei möglichen wissenschaftlichen Untersuchungen zumindest Informationen zur Verfügung stellt, der Sammler kann darauf zählen, dass er bei Mitteilung des Fundes ´nicht rechtlich belangt wird und möglicherweise sogar noch mit Erwähnung in wissenschaftlichen artikeln Belohnt wird. Beispiele gibt es in D und A genug.
Das kann nur auf Vertrauensbasis erfolgen. Genau diese ist durch das geplante Gesetz ebenso wie durch bereits bestehende Gesetze (z.B. in BW und RP zum Denkmalschutz) in Gefahr!! Wenn ich als Sammler einen geowissenschaftlich wertvollen Fund (sogar innerhalb geltender rechlicher Bestimmungen, z.B. auf einem Steinhaufen am Feldrand oder im Besuchersteinbruch) mache (etwa ein seltenes und für Deutschland neues Mineral oder den neuen Urvogel), so kann ich den Fund entweder melden und der Wissenschaft Material zur Verfügung stellen, oder das Objekt im Tresor einschließen und mich allein daran erfreuen, bis irgendwann nach meinem Tod einer den wertlosen Stein im Müll entsorgt oder den Wert erkennt und das Objekt heimlich verkauft. Natürlich wird es immer Sammler geben, die das Stück in den Tresor sperren, aber die meisten wollen der Wissenschaft helfen und stellen ihre Stücke gern zur Verfügung. Wenn ich jedoch befürchten muss, in den Knast zu kommen oder viel Geld bezahlen zu müssen, weil ich ein Objekt nicht an Ort und Stelle liegen ließ (wo es entweder zerstört oder von einem nicht so ehrlichen Finder entnommen werden wird), dann werde ich im Zweifelsfalle genau folgendes tun: Das Stück liegen lassen, einen überlasteten Wissenschaftler ausfindig machen, ihn überzeugen, dorthin zu kommen und ihm hoffentlich das Stück vor Ort präsentieren (wer macht das bitte so?) oder doch ab in den Tresor damit!! Dann haben Sie, liebe Politiker, mit dem Gesetz genau das Gegenteil erreicht!! Die wenigen schwarzen Schafe werden von Gesetzen nicht abgehalten und die ehrlichen werden kriminalisiert!!


@Soenke: Danke. Ich hoffe, wir sehen uns in HH auf der Börse.


Offline loismin

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #62 am: 04 Nov 15, 07:00 »
Hallo Sebastian.

Hast du schön geschrieben und kann ich nur beipflichten !
Allerdings wird deine Frage auf der Watch wahrscheinlich genausowenig zugelassen wie meine, die auch wegen zu vieler
Fragen über das gleiche Thema einfach abgelehnt wurde weiterzuleiten !
So einfach umgeht man eine unangenehme Fragenflut  ???

Loismin

Offline philippbecker

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #63 am: 04 Nov 15, 15:38 »
Als Neuling, gerade eben erst registriert, im Mineralienatlasforum wollte ich mitteilen, dass ich weiter sammeln werde, und zwar Unterschriften für die Petition zum Erhalt des freien Sammelns

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Denn vorhin wurde im Steinkernforum mitgeteilt, dass bei der heutigen Kabinettssitzung diese Vorlage beschlossen wurde

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-11-04-novelle-kulturgutschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Wie es auf den ersten Blick scheint, wurde nämlich rein gar nichts an Bedenken der Sammler berücksichtigt.

In diesem Sinne, Glück Auf,
Philipp Becker

Offline philippbecker

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #64 am: 04 Nov 15, 20:37 »
Immerhin erhielt ich heute eine Nachricht von abgeordnetenwatch.de, und zwar antwortete Frau Anikó Rumpler aus dem Team Steinmeier auf Herrn Sönke Simonsens Frage vom 24.10.2015 zum Thema Legalitätsnachweis, wie es im Paragraph 30 steht
siehe hier

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78504--f445024.html#q445024


Das ist doch schon mal was, oder sehe ich das falsch? Ich muss beim Import von Mineralien und Fossilien aus USA und Mexiko nach Deutschland keine Angst haben gegen ein deutsches Gesetz zu verstossen, weil, soweit ich weiss sind Bergkristalle, Wulfenite, versteinerte Fische, usw. in den USA und Mexiko kein Kulturgut???

Soll ich mir diese Antwort ausdrucken, in Folie schweissen und ggfs. beim deutschen Zoll zücken, wenn die fragen "Haben sie Zigaretten, Whiskey oder Kulturgut dabei?"

In diesem Sinne, Glück Auf, und weiter Unterschriften sammeln,
Philipp Becker


Offline philippbecker

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #65 am: 05 Nov 15, 11:28 »
Heute kam auch eine Antwort über "Abgeordnetenwatch" von Frau Dagmar Wöhrl, die immerhin das weitere procedere beschreibt, "der Gesetzentwurf ist gestern vom Bundeskabinett verabschiedet worden und geht nun zur weiteren Beratung in den Bundestag." und "Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien geben."

Nachzulesen hier

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78580--f445213.html#q445213

Und Herr Christian Lindner antwortete ebenfalls, unter anderem mit diesem Text:
"Die Bundesregierung hat allerdings mit ihrem verfrüht publik gemachten und in der Tat in vielen Bereichen deutlich über das Ziel hinausgehenden Gesetzentwurf einen Großteil der Kunstszene, der Sammler und der Galeristen nachhaltig verunsichert." - das ist sehr fein beobachtet, Herr Lindner!

Die Antwort kann man hier nachlesen

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-928-49861--f445054.html#q445054

Am kommenden Wochenende werde ich auf der Mineralien- und Fossilienbörse in Landshut versuchen weitere Unterschriften für die Petition zu sammeln.

In diesem Sinne, Glück Auf,
Philipp Becker

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #66 am: 05 Nov 15, 11:53 »
Hallo zusammen,

ganz wichtig, eine neue Frage (zur Präzisierung der inhaltlichen Antwort aus seinem Hause) an Außenminister Frank-Walter Steinmeier:[/size][/color]

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_frank_walter_steinmeier-778-78504--f445479.html#q445479

Bitte bekundet daher noch einmal Interesse an einer Antwort ("Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen").


Es möchte ja wohl jeder von uns gerne wissen, wie er die "Legalität seines Besitzes" bei Querung der deutschen Grenze beweisen kann... welche Papiere sind erforderlich, was lässt der Zoll als Legalitätsnachweis genügen? Wann kommt man in Probleme?
Daraus folgend: was für Papiere braucht man auf Börsen und Messen, wenn jemand das "Inverkehrbringen" kontrolliert, um die Legalität nachzuweisen, wenn das Fossil/Mineral aus einem Land stammt, das keine Ausfuhrgenehmigung für erforderlich hält.

Gruß
Sönke

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #67 am: 05 Nov 15, 17:11 »
Ebenso wichtige Frage von Kai Kessels von geoinfotainment.de an Staatsministerin Monika Grütters:

http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_gruetters-778-78148--f445469.html#q445469

Bitte Interesse bekunden durch Eintragung Eurer E-Mailadresse unter dem Punkt "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen".

Es geht um den Import von Fossilien / Mineralien nach Deutschland.

Danke
Sönke

Offline uwe

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #68 am: 05 Nov 15, 17:13 »
Nach lesen des Gesetzesentwurfes könnte man als Mineraliensammler eigentlich beruhigt sein, den sowohl in in der Bgriffsbestimmung als auch im §6 steht nichts von Mineralen. Das Problem ist also nicht der Wortlaut des Gesetzes sondern wohl eher der Wissenstand der Zollbeamten. Leider steht im Gesetzesentwurf: ... andere Objekte von wissenschaftlichem Wert.". Nun müßte man einen Zollbeamten klar machen, daß eine Stufe von Quarz oder Calzit Massenware oder eine Achatscheibe aus Brasilien keinen wissenschaftlichen Wert besitzt. Das wird wohl sehr oft unmöglich sein.

Ermessensentscheide oder das Akzeptieren von Aussagen der Besitzer sind bei Beamten, bei denen etwaige Fehler über Aufstiegsmöglichkeiten bzw. Pensionshöhe entscheiden, ausgeschlossen.

Da die Sachverständigen bei der Verabschiedung des Gesetzes aber davon ausgehen dürfen, daß normale Mineralstufen eben nicht zum Kulturgut gemäß Gesetzestext gehören, sieht es trotz Petition für Mineraliensammler nicht gut aus.

Gruß
Uwe

 


Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #70 am: 05 Nov 15, 18:09 »
Zu dem Vortrag ( http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=3736&type=a ) möchte ich anmerken, dass der Regierungsentwurf darüber hinaus eine massive Verschärfung beinhaltet.

Bei Einfuhr ohne die geeigneten Papiere nach § 30 drohen jetzt JEDEM (unabhängig davon ob gewerblich oder nicht gewerblich) bis zu 100 000 Euro Strafe, siehe § 84 Abs. 2. Fahrlässigkeit genügt! Im § 30 geht es um jedes Kulturgut, nicht nur um als "nationales Kulturgut" eingestufte Objekte.

Das ist erst jetzt aufgenommen worden, was wiederum auch heißt, dass kein Sammler- oder Händlerverband die Möglichkeit hatte zu dieser Regelung kritisch Stellung zu beziehen.
Vorher ging es da expressis verbis nur um archäologisches Kulturgut.

Ein wohlfeiler und leicht durchschaubarer Schachzug des Ministeriums, der an dieser Stelle entlarvt ist.

Gruß
Sönke

Offline Stefan

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #71 am: 06 Nov 15, 10:31 »
Hallo, wir unterstützen diese Aktion weil die Formulierung des Gesetzes bewusst viele Eventualitäten offen lässt. Dennoch erachte ich derartige Aussagen als falsch an:

Zitat von: Zitat von Ursula Kampmann aus Link von marcus zur Münzwoche
Fossilien und Mineralien sind also im Sinne des Gesetzes Kulturgut, ohne Diskussion. Fossilien und Mineralien haben aber das Pech, zumeist unter der Erde gefunden zu werden, und damit sind sie nicht nur Kulturgut, sondern „archäologisches Kulturgut“ (§ 2 Art 1), das zusätzlich geschützt werden muss.

Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
14. „rechtswidrig ausgegraben“ ein Kulturgut, wenn es unter Verstoß gegen eine inländische oder ausländische Rechtsvorschrift zum Schutz von archäologischem oder paläontologischem Kulturgut, insbesondere ohne eine nach einer solchen Rechtsvorschrift erforderlichen Genehmigung, ausgegraben worden ist

Deshalb verbietet Ihnen das Gesetz, „rechtswidrig ausgegrabenes“ Kulturgut zu sammeln oder zu handeln. Und als „rechtswidrig ausgegraben“ gilt ein Kulturgut dann, wenn es laut § 2 Art 14 „unter Verstoß gegen eine inländische oder ausländische Rechtsvorschrift zum Schutz von archäologischem oder paläontologischem Kulturgut, insbesondere ohne eine nach einer solchen Rechtsvorschrift erforderlichen Genehmigung, ausgegraben worden ist.“

Mineralien können wegen ihrem wissenschaftlichen Wert zum Kultugut werden und nicht wiel sie unter der Erde gefunden wurden. Wir haben gute Argumente gegen den Gesetzentwurf und sollten uns hüten angreifbare Gegenargumente zu verbreiten.

Viele Grüße Stefan
« Letzte Änderung: 06 Nov 15, 10:44 von Stefan »

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #72 am: 06 Nov 15, 21:33 »
Hallo,

ich stimme Stefan zu, dass die Definition "archäologisches Kulturgut" natürlich nicht paläontologische oder mineralogische Objekte betrifft. Also gelten auch nicht die Vorschriften über dieses für unsere Mineralien und Fossilien. Leider aber sind die Vorschriften für uns insgesamt recht ähnlich, mit ein paar Verschärfungen für die Archäologie.

Heute habe ich am Gesetzestext noch mal die neu hinzugekommene Verschärfung erläutert:
http://www.steinkern.de/news-updates/1134-regierungsentwurf-ksg-mit-massiven-verschaerfungen.html

Bis zu 100 000 Euro Bußgeld nach § 84, wenn man keinen Legalitätsnachweis i.S.v. § 30 bei Grenzübertritt bei sich führt. Das ist sehr happig.

Auch weil wir speziell in Europa einen freien Warenverkehr haben, der nur für nationales Kulturgut eingeschränkt werden darf (Art. 34-36 AEUV), ist die Sache sehr sehr haarig, denn hier schränkt man für jedes Kulturgut ein bzw. verlangt einen Nachweis der Legalität... meiner Meinung nach ist dies ohne eine Änderung des AEUV unzulässig. Europarecht ist logischerweise höherrangig gegenüber dem Kulturgutschutzgesetz.

Möglicherweise könnte man das für Dinge verlangen, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, aber innerhalb der EU ist es ein no go.

Gruß
Sönke
« Letzte Änderung: 07 Nov 15, 00:03 von Soenke »

Offline cmd.powell

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #73 am: 07 Nov 15, 05:00 »
Hallo Sebastian.

Hast du schön geschrieben und kann ich nur beipflichten !
Allerdings wird deine Frage auf der Watch wahrscheinlich genausowenig zugelassen wie meine, die auch wegen zu vieler
Fragen über das gleiche Thema einfach abgelehnt wurde weiterzuleiten !
So einfach umgeht man eine unangenehme Fragenflut  ???

Loismin

Ähm, ich will mich mal zurückhalten, aber wenn diese doch gut ausformulierten Bedenken schon gelöscht werden, wie sieht es dann überhaupt noch mit unserer Demokratie in diesem Lande aus? Werden nur noch die Interessen von Großkonzernen und Banken geschützt und wir Bürger dienen als Arbeitsvieh, das gefälligst brav zu konsumieren und dabei keinen Fragen zu stellen hat? Was ist das: Faschismus 2.0? In der DDR haben sie immer Kreuzchenmachen gesagt, wenn mal wieder "Wahlen" waren. Irgendwie drängt sich mir mehr und mehr der Verdacht auf, hier läuft es nicht viel anders.
Es läuft so vieles schief, in diesem Land, angefangen bei der immer weiter eingedampften Bildung bis zu der mehr als fragwürdigen Flüchtlingspolitik. Und obendrein muss man als unbescholtener Bürger, der sich - Entschuldigung vielmals - für mehr als "Deutschland sucht den Superstar" interessiert, auch noch befürchten, eben genau für dieses Interesse zum Straftäter zu werden. Klar, wir verbieten alles und wundern uns danach, das wir Fachkräftemangel haben. Sorry, aber wie blöd sind unsere "Volksvertreter" eigentlich? Und: Wieso dürfen solche - offensichtlich - geistig Beschränkte Entscheidungen für 82 Millionen Menschen treffen? Oder bin ich derjenige, der alles Falsch versteht? Was habe ich falsch gemacht, das ich mich nicht damit zufrieden geben kann, einfach nur jeden Tag arbeiten zu gehen und brav meine Steuern zu zahlen? Bin ich krank, das ich mich für mehr interessiere, als für das neuste i-Phone?

DIESE Fragen würde ich gerne mal unseren "Volksvertretern" stellen mit dem Zusatz, das sie meine Interessen schon seit Längerem nicht mehr signifikant vertreten.

Desweiteren, und das hatte ich schon in dem anderen Thread geschrieben, ist es Unsinnig, immer neu Gesetze zu verabschieden, die letztlich nur die Bürokratie erhöhen, wenn doch schon die bestehenden Gesetze ausreichen, würde man sie nur konsequent anwenden. Klar, dem armen kleinen Muschelsammler mit 100.000 Euro Geldstrafe drohen, das bringt es. Der Antiquitätenschieber lacht sich kaputt, der hat sein Kanäle, den juckt diese alberne Gesetz nicht die Bohne. Genau das Gleiche wie beim Waffen- und Drogenhandel.

Sorry, aber das musste mal raus

Markus

P.S.: Aus dem VFMG bin ich ausgetreten, weil ich mich nicht mehr mit ihm identifizieren kann - muss ich das jetzt auch mit Deutschland machen?

Offline Schatten

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #74 am: 08 Nov 15, 08:32 »
Hallo Leute,

aus gegebenen Anlass:

Bitte achtet darauf, beim eigentlichen Thema zu bleiben.
Verlinkungen zu Bürgerinitiativen, die nichts mit unserem Hobby zu tun haben, werde ich löschen!
Hierzu erfolgt keine Rücksprache mit dem Autor.

Ich denke, dass wir bisher sehr tolerant mit den Äußerungen waren. Bitte sorgt einfach dafür, dass es auch so bleibt.

Gruß
Silvio

 

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