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Autor Thema: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung  (Gelesen 109577 mal)

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Offline woelsendorfer

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #135 am: 18 Jan 16, 16:01 »
Hallo,

zur Info. Im

Radiosender Bayern 1 - Bayernmagazin - zwischen 17:05 Uhr und 19 Uhr

kommt das Thema heute zur Sprache. Es geht u.a. um die Versteinerung "Drama der Urzeit" (es handelt sich um eine Steinplatte auf der ein Raubfisch zu sehen ist, der gerade einen Flugsaurier erlegt hat und dann selbst zu Tode kam) aus dem Solnhofener Museum, welches vom Eigentümer für eine Ausstellung in die Vereinigten Staaten ausgeliehen wurde und wegen des geplanten Gesetzes dann nicht mehr zurückkommen wird.

Netten Gruß
Micha

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #136 am: 26 Jan 16, 00:22 »
Hi,

zum von Micha angesprochenen Thema gibt es jetzt in der Mediathek der BR einen zirka zweiminütigen neuen Bericht vom 22.1.2016 unter dem Titel "Kulturgüter auf der Flucht - Bayerns Museen verlieren":

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/abendschau/kulturgueter-museen-solnhofen-100.html#&time=

Viele Grüße
Sönke

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #137 am: 06 Feb 16, 21:22 »
Hallo zusammen,

das Kulturgutschutzgesetz liegt jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Die Bundesregierung hat zur Stellungnahme des Bundesrats noch eine Gegenäußerung verfasst, siehe hier unten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807456.pdf

Daraus ergibt sich:
Es gibt keine Einigung in der Finanzierungsfrage, keine abschließende Einigung im Kompetenzkonflikt. Zu § 30: die Bundesregierung hält die von den Ländern vorgeschlagene Datenbank zur Überprüfung von Einfuhren für unnötig, schließlich gebe es ein Infoportal zum Kulturgutschutz online. Ein Vermittlungsausschuss erscheint damit immer wahrscheinlicher zu werden.

Es kann sich lohnen, nun die regionalen Abgeordneten nochmals zum Gespräch zu bitten, denn jetzt haben sie das Gesetz "auf dem Tisch".

Viele Grüße
Sönke

Offline dorypterus

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #138 am: 07 Feb 16, 09:22 »
Hallo Freunde,
habe letzte Woche von meinem Bundestagsabgeordneten, Post zum Thema bekommen und in kürze ein persönliches Gespräch mit ihm.
Habe ihn vor etwa 5 Wochen in der Öffentlichkeit darauf angesprochen und klar dargestellt das es mit dem Gesetzentwurf riesige Probleme geben wird und ihn damit auf dem kalten Fuss erwischt, nun hat er reagiert und meint, das es mich nicht betreffen würde. hier gehts aber nicht um mich, sondern um das Ganze ! Hier gehts darum, das dem Bürger, bzw. Sammler in seinen freiheitlichen bürgerlichen Rechten extrem eingeengt werden soll und viele bürgerliche Rechte verlieren wird.
Leider werden Fakten erst hinterher geprüft, was bedeutet, es weiss noch niemand ob er enteignet wird oder nicht.
Für mich ist das keine Demokratie !!!
Also Freunde, weiter für unser Recht kämpfen !!
Den Teil aus dem "Hintergrundpapier zur Paläontologie " solltet ihr mal lesen.
Meines erachtens, trifft das auf fast alle Fundorte in Deutschland zu. Bedeutet, ein Stein vom Fundort ist egal, eine Sammlung wäre im Zusammenhang der Komplettheit von der Fundstelle eine wissenschaftlich bedeutende Seltenheit, könnte somit als wichtig erachtet werden und zum Kulturgut werden. Also Vater Staat meldet sein Vorrecht an und alles ist weg.
Zu DDR Zeiten ging das auch so und das war ja wohl nicht richtig!!!
Grüsse Matze

Offline agatefreak

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #139 am: 07 Feb 16, 10:56 »
Hallo Sammlergemeinde,

schauen wir dochmal in die Zukunft. Sollte dieses Gesetz in seiner jetzigen schriftlichen Form von unseren Volksvertretern (MdB`s) abgenickt werden wären nicht nur private Sammlungen durch Beschlagnahmung und Enteignung bedroht. Es wird wohl nicht nur einzelne Stücke betreffen. Es muss natürlich ein gewaltiger Verwaltungsapperat aufgebaut werden. Allein beim Zoll müssen wohl hunderte Mitarbeiter eingestellt werden. Die müssen natürlich auch fachlich über mehrere Jahre ausgebildet werden. Dies ist nur ein kleines Puzzlesteinchen von dem was dann sich noch entwickeln wird. Eins ist aber schon jetzt sicher - es kostet Geld um solch ein System zu betreiben. Wer es in Zukunft bezahlen muss ist auch schon klar - der Steuerzahler. Berechnungen hierfür sind im Kultusministerium schon in Arbeit.
Aber es betrifft nicht nur die Sammler auch Händler von Mineralien, Fossilien und Edelsteinen die mit diesen und anderen "Kulturgütern" handeln fallen erstmal unter Generalverdacht und müssen alles was sie verkaufen mit Dokumenten belegen. Diesen Aufwand kann kein Händler und auch kein Sammler bewältigen auch wenn er dafür einen riesigen Stab an Mitarbeitern dafür beschäftigen müsste. Wenn man dieses Szenario weiter denkt, fallen dann natürlich auch alle Börsen und Messen weg. Keine Händler bedeutet automatisch auch keine Grundlage für eine Messe. Auch das Angebot im Internet würde einbrechen. Ein Sammler der immer befürchten muss dass ihm seine Sammlerstücke vom Staat beschlagnahmt werden kann kauft doch kein Stück mehr. Museen egal ob private oder komunale sind dann automatisch staatliche Museen. Die Verwaltung in den Museen wird durch die neue Dokumentation der Ausstellungsstücke gewaltig aufgebläht und die wenigen Mitarbeiter können dies nicht bewältigen. Fazit: viele Museen müssen schließen. Deutschland wird in Zukunft jedenfalls kulturell ärmer. Museen und Sammler können ihre Sammlungen somit nicht mehr mit Neuzugängen bestücken. Gewinner sind dann andere Staaten die solche Gesetze nicht kennen. Fazit: armes Deutschland.
Viele Grüße in die Runde
Peter

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #140 am: 12 Feb 16, 21:53 »
Hallo Matze, hallo Peter,

ich teile Eure Skepsis gegenüber dem Gesetz. Ob es uns treffen soll oder nicht, weiß ich nicht. Im Fokus standen wir sicherlich nicht, allerdings sind die Begriffsdefinitionen was "Kulturgut" ist so weit gehalten, dass in jedem Fall jede zusammenhängende in irgendeiner Weise systematische Sammlung als Kulturgut gilt. Das bedeutet, sie ist nur mit Provenienznachweisen problemlos verkäuflich. Hier ist dann der Punkt: woher solche Nachweise nehmen? Für archäologische Objekte werden Ausfuhrgenehmigungen meist nicht erteilt, weil die Staaten keine Ausfuhr wollen, okay. Für paläontologische, mineralogische Objekte gibt es oft gar keine Regelungen, aber eben dennoch keine Ausfuhrgenehmigungen, wie also die Provenienz nachweisen?

Matze: das Hintergrundpapier auf dass das Ministerium gern verweist hat eine Gegenreaktion ausgelöst: http://www.steinkern.de/news-updates/1139-gegenpapier-ksg.html . Ich wäre Dir dankbar, wenn Du Deinem MdB dieses Gegenpapier sendest und deutlich machst: wir sind dem Wortlaut nach eben doch explizit betroffen als Fossiliensammler. Jede Sammlung ist leicht als Kulturgut zu qualifizieren, bei jedem Einzelstück handelt es sich zumindest potentiell um Kulturgut - Gerichte müssten prüfen ob es "paläontologischen Wert" hat oder "wissenschaftlichen Wert". Das kann man im Zweifel - wenn man es will - immer begründen, solange es keine gefestigte Rechtsprechung zum Thema gibt. Und das wird wohl einige Jahre dauern und ggf. "Opfer fordern".

Wir versuchen noch in Gesprächen mit Parlamentarierern des Kulturausschusses Änderungen zu erreichen. Dazu hilft weiterhin eine breite Sensibilisierung regionaler Abgeordneter, die Ihr z.B. bitten könnt, Euer Feedback auch an die Mitglieder des Kulturausschusses aus ihren jeweiligen Parteien weiterzugeben.

Natürlich ist es möglich, dass das Gesetz am Ende zwar auf dem Papier steht, aber mangels Personal nur schwach umgesetzt / angewandt wird, also auf "Leuchtturm-Fälle" wie die Himmelsscheibe von Nebra, die immer wieder argumentativ genannt wird. Den meisten wird wohl das Damokles-Schwert reichen, dass sie ihre Aktivitäten zurückfahren oder weniger sichtbar machen. Eine Verarmung der Kulturlandschaft wäre die logische Folge. Klassisches Eigentor, aber so ist das, wenn man die Betroffenen - und das sind in dem Fall die Geowissenschaften insgesamt - nicht ernstnimmt.

Viele Grüße
Sönke
« Letzte Änderung: 12 Feb 16, 21:59 von Soenke »

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #141 am: 15 Feb 16, 19:26 »
Hallo zusammen,

hier noch ein Podcast einer Diskussion zum Kulturgutschutzgesetz, in der Auktionator Markus Eisenbeis einige auch für uns wesentliche Punkte angesprochen hat, über die aber dann anschließend kaum diskutiert wurde. Kernthema war wieder die nicht ganz so relevante aber durchaus auch spannende Frage, was ist national wertvoll?

http://www1.wdr.de/radio/podcasts/wdr3/forum196.html

Gruß
Sönke

Offline chertbreaker

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #142 am: 16 Feb 16, 17:14 »
Meiner Meinung nach deutet sich hier schon gesetzlich etwas an, was sich schon seit langem schemenhaft andeutet. Die Staaten landauf und landab in der EU sind hoch verschuldet. Fast jeder Staat bedient sich dann aus den Privatschatullen seiner Bürger.
>Schalck Golodkowsky , Hermann Göring um nur zwei deutsche bekannte Vertreter zu nennen, die zum Kulturgutschutz private Sammler enteigneten.
Vor dem Hintergrund der Deutschen Geschichte ist dieses Gesetz eine Bankrotterklärung der Politik.
Auch wenn es Mineraliensammler wahrscheinlich nicht betreffen wird, weil sich damit nur bedingt und bei entsprechender Wertigkeit Reibach machen lässt, für die allgemeine Freiheit in unserem Staat ist das deutlicher Minuspunkt. Was ist mit Erbstücken? Wenn ich ein besonderes Stück erbe reicht die Auskunft "Habe ich von meinem Großvater" wohl kaum als Herkunftsnachweis aus. Ein Grund zur Beschlagnahme nach diesem Gesetz. Ich finde es reicht. 

Offline dorypterus

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #143 am: 16 Feb 16, 19:52 »
Hallo Freunde,
ich habe, wie viele von euch auch schon lange erkannt, das es nur um Beruhigung der Bürger geht um etwas durchzudrücken was dem Sammler und dem Bürger massiven Schaden zufügen wird.
Ich habe die Unterlagen heruntergeladen und zu einem persönlichen Gespräch, werde ich meinem MdB das Papier überreichen, sodas er nicht sagen kann " ich habe von nix gewusst".
Am 21.03.2016 werde ich es überreichen, damit ist noch genug Zeit für ihn zu reagieren bevor ein Beschluss gefasst wird.
Ich würde mich sehr freuen wenn noch mehr Sammler ihrer Bürgerpflicht nachkommen und ihren Bundestagsabgeordneten Druck machen um unser Hobby nicht kriminalisieren zu lassen, von Leuten die gewählt wurden um für uns und nicht gegen uns zu arbeiten.
Macht es bitte allen Politikern klar, das wir uns nicht unterkriegen und bevormunden lassen.
Unser Hobby ist viel zu schön und wichtig, als es verbieten zu lassen.
Glück Auf
Matze

Offline cmd.powell

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #144 am: 20 Feb 16, 04:59 »
Moin

Hat es überhaupt noch einen Sinn? Neulich lief in der Tagesschau ein Bericht zu dem Thema "Neuregelung des Kulturgütergesetzes", den ich leider nur zwischen Tür und Angel verfolgen konnte. Aber soviel habe ich mitbekommen: Zunächst wurden höchst medienwirksam Bilder des IS gezeigt, wie er archäologische Kulturgüter plündert und zerstört (mit den typischen Männern mit Masken und Sturmgewehren), dann die bösen Hehler, die diese an raffgierige Sammler verschachern (natürlich nur gestellte Aufnahmen) und danach ein breiter und schon fast heroischer Beitrag von Frau Grütters, was sie doch tolles vollbracht hat. Zum Schluss dann ein paar Worte der Kritiker, die schon fast weltfremd und verschroben dargestellt wurden, natürlich nur Kunstsammler, von den Folgen für z.B. die Naturwissenschaften kein Wort.
Hallo? Worüber reden wir hier eigentlich noch, wenn in Fernsehsendungen, die Millionen sehen, das Gesetz als das Allheilmittel gegen den gesamten illegalen Kunsthandel dargestellt wird (warum nicht gleich auch noch gegen Krebs und den Welthunger  :P ) und Kritiker als "ewige Schwarzseher" dargestellt werden? So bekommt man für ernsthafte und legitime rechtsstaatliche Bedenken keine Mehrheit, wenn nur die intellektuelle Minderheit (ich sehe Intellektuelle in diesem Land grundsätzlich nur noch als Minderheit an) über entsprechende, an Intellektuelle gerichtete Medien konkrete Informationen erhält, während das "breite" Volk mit Schönfärberei eingeseift wird.
Glücklicherweise ist unser Staat praktisch genauso Pleite, wie unsere Politiker unfähig sind, so das in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit schlicht das Personal fehlen wird, um dieses "Gesetz" flächenwirkend anwenden zu können. Man beachte die Ironie in der Sache...

Offline Detlef

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #145 am: 24 Feb 16, 20:19 »
Der Fossiliensammler Rüdiger Fricke aus Sachsen- Anhalt hat auf Anfrage an die entsprechenden Fraktionen folgende Antwort  von den Linken bekommen:

Sehr geehrter Herr Fricke,
 
im Namen der sachsen-anhaltischen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE möchte ich Ihnen auf Ihre E-Mail antworten.
 
In der vergangenen Woche fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Regierung zu einem neuen Kulturgutschutzgesetz statt, so dass nun endlich auch das parlamentarische Verfahren begonnen hat.
 
Wie wir im Dezember in der Antwort auf Ihre E-Mail - die Sie offenbar nicht erreicht hat- versichert haben,  haben wir - übrigens als einzige Fraktion - auch im Plenum die Paläontologie und die naturwissenschaftlichen Sammlungen angesprochen. Den Redebeitrag unserer Kollegin, der kulturpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Sigrid Hupach schicken wir Ihnen in der Anlage zu Ihrer Information mit.
 
Grundsätzlich begrüßen wir das Novellierungsvorhaben und die generelle Unterschutzstellung der Bestände öffentlicher Museen, werden uns aber im Verfahren dafür einsetzen, dass die Begrifflichkeiten geschärft werden und der Geltungsrahmen auch im Gesetz selbst deutlicher gefasst wird - nicht nur in Hintergrundpapieren wie dem zur Paläontologie.
 
Zudem werden wir uns - wie bereits im Dezember angekündigt - dafür einsetzen, dass in der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien vor allem die betroffenen Bereiche zu Gehör kommen, die bisher von Seiten der Bundesregierung vernachlässigt wurden - wie eben auch die Paläontologie.

Sigrid Hupach
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
Leiterin des Arbeitskreises Lebensweise und Wissen 
Kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
 Rede zum TOP 9, 18. Februar 2016
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (DS 18/7456 vom 3. Februar 2016)
 
Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 
Die UNESCO-Konvention von 1970 gegen die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr oder Übereignung von Kulturgut endlich in wirksames nationales Recht umzusetzen, ist längst überfällig. Deshalb unterstützt meine Fraktion dieses Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Das Kulturgüterrückgabegesetz von 2007 hat sich, wie von der Linken bei seiner Einführung übrigens schon befürchtet und wie von Bund und Ländern imEvaluationsbericht von 2013 einhellig  festgestellt, als wirkungslos erwiesen. Die erdrückenden  Bilder der barbarischen Kulturzerstörungen in Mosul, Hatra, Nimrud  und Palmyra machen mehr als deutlich, dass sich auch Deutschland endlich darum kümmern muss, den illegalen Handel mit Raubkunst und Artefakten aus archäologischen Raubgrabungen zu verhindern bzw. wenigstens zu erschweren.
Jedoch - das muss man auch sagen - sind es nicht nur Terrormilizen, die sich dieser Finanzierungsquelle bedienen. Viele Menschen treibt die blanke Not dazu. Auch dagegen muss und dagegen kann man etwas tun: mit humanitärer Hilfe, mit solidarischer Entwicklungszusammenarbeit und mit Programmen für Wissenstransfer, Ausbildung und Forschung.
Für Letzteres gibt es bereits gute Projektansätze des Deutschen Archäologischen  Instituts und des Museums für Islamische Kunst mit Partnern vor Ort. Sie sollten in der ganzen Diskussion um den Schutz des gemeinsamen kulturellen Erbes nicht vergessen werden und ihre Finanzierung gesichert werden.
Ausdrücklich unterstützen wir das Vorhaben, die Bestände öffentlicher Museen und Sammlungen generell unter Schutz zu stellen. Dafür hatte sich schon die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2007 ausgesprochen. Als öffentliche Bildungseinrichtungen müssen die Museen aber auch vor allem finanziell gestärkt werden: mit mehr Fachpersonal, mit höheren bzw. überhaupt mit Ankaufetats, mit mehr Mitteln für den Erhalt und die Pflege ihrer Bestände, mit einer abgestimmten Strategie für die Digitalisierung oder auch mit Optionen auf freien Eintritt. Um an dieser Stelle nicht missverstanden zu werden, sage ich es deutlich: Der Kunsthandel ist natürlich ein wichtiges Moment für die Kunst- und Kulturentwicklung. Die öffentlich inszenierte Empörung über den staatlichen Eingriff ins Eigentum oder das Reden vom Ende Mitglied des Deutschen Bundestages
des Kunsthandelsstandortes Deutschland sind aber unangebracht. Sie verdeutlichen eher, dass der Gesetzentwurf offenbar an der richtigen Stelle ansetzt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf klar regelt, dass NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut bei der Restitution von allen Ausfuhrbeschränkungen ausgenommen ist.
Das ist deswegen enorm wichtig, da nicht nur wir hoffen, dass die angekündigte verstärkte Provenienzforschung und der seit langem versprochene Gesetzentwurf zur erleichterten Rückgabe von NS-Raubkunst aus privaten Sammlungen endlich zu mehr „fairen und gerechten Lösungen“ führen wird und es zukünftig mehr Rückgaben an die Opfer von Kunstraub bzw. ihre Erben geben wird.
Es ist Zeit, dass nun endlich auch die parlamentarische Debatte zu diesem wichtigen Gesetzesvorhaben beginnt: mit einem eigenen Anhörungsverfahren, bei dem alle berechtigten Interessen gehört werden sollten, vor allem diejenigen, die bisher nicht ausreichend einbezogen wurden.
Bei einzelnen Fragen sehen wir noch Änderungs- und  Klärungsbedarf. So  müssen  manche Begriffe geschärft werden. Und der Geltungsrahmen einzelner Regelungen muss noch klarer gefasst werden. Dies gilt vornehmlich für die
naturwissenschaftlichen Museen und Sammlungen und die dazugehörige Forschung. Uns ist hierbei wichtig, dass die Formulierungen klar und deutlich im Gesetz selbst stehen und nicht in einzelnen Hintergrundpapieren, wie zum Beispiel in dem zur Paläontologie, die nicht rechtsverbindlich sind. Insofern begrüßen
wir ausdrücklich, dass viele der ursprünglich geplanten Verordnungsermächtigungen  aus dem Entwurf genommen wurden.
Beim Kulturgutschutz geht es um das kulturelle Erbe von uns allen, und da sollten wir Abgeordnete auch mitreden dürfen. Wichtig ist für uns daher auch, dass die Sachverständigenausschüsse in den Ländern ihre Entscheidungen transparent machen und dass das Gesetz nach fünf Jahren auf seine Wirksamkeit evaluiert wird.
Wir sollten uns außerdem nicht davor scheuen, öffentlich die Frage zu diskutieren: Was ist für uns, für unsere Gesellschaft eigentlich wertvolles, identitätsstiftendes Kulturgut? Dazu gehört auch, sich über die Verpflichtungen zu verständigen, die sich aus dieser Klassifizierung ergeben. Es geht dabei ja nicht nur um ein Etikett, sondern um den Erhalt, die Pflege und die öffentliche Zugänglichmachung. Diese Diskussion muss eigentlich auch vor dem Hintergrund europäischer und globaler Zusammenhänge geführt werden: hier im Bundestag und vor allem mit den Bürgerinnen und Bürgern.
In diesem Sinne werden wir uns gern in die Debatte einbringen und vor allem darauf achten, dass wir am Ende ein wirklich wirksames Gesetz zum Kulturgutschutz erhalten werden und kein entschärftes wie 2007.

Offline dorypterus

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #146 am: 24 Feb 16, 20:31 »
Supi, weiter so!
Macht alle eure Abgeordneten darauf aufmerksam das es so wie im Moment vorgesehen nicht gut ist.
Grüsse Matze

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #147 am: 28 Feb 16, 22:58 »
Hallo zusammen,

die einseitige mediale Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender ist schon manchmal zum Verzweifeln, allerdings kommt unsere Kritik durchaus im Bundestag an. Die E-Mails an und die Gespräche mit Parlamentarier/n vonseiten der Sammler werden wahrgenommen. Das zeigt die oben angesprochene Erwähnung der naturwissenschaftlichen Kritik durch die LINKE. Auch die FDP spricht die Belange naturwissenschaftlicher Sammlungen an und unterstützt die Forderungen ( https://www.liberale.de/content/beer-kulturgutschutzgesetz-greift-massiv-eigentumsrechte-ein ). Zudem erhielten einige Vertreter der Sammler/Naturwissenschaft auch eine Einladung des Kulturausschussvorsitzenden von der SPD nach Berlin, wo wir zudem auch mit dem Obmann der CDU/CSU-Fraktion sprechen konnten. Natürlich konnte man uns nichts versprechen, aber ich glaube man hat die Kritik durchaus verstanden und nimmt sie durchaus ernst. Die Bundesregierung hatte zudem jüngst zu einem Gespräch nach Bonn eingeladen, wobei man andeutungsweise Fehler eingestanden haben soll - das kann aber auch Taktiererei sein, um uns von allzuviel Kritik in Richtung Parlament abzuhalten und die Sache durchzudrücken, allein die Einladung zeigt aber letztlich auch, dass schon ein gewisser Handlungsdruck da ist.

An dieser Stelle möchte ich noch ein Dokument des Niedersächsischen Landtags verlinken:

Die Vize-Präsidentin des Niedersächsischen Landtags Frau Dr. Andretta fragte "Schränkt das geplante Kulturgutschutzgesetz die Wissenschaftsfreiheit ein, und wird das Sammeln von Mineralien und Fossilien zukünftig noch möglich sein?"

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0ahUKEwiljrPUz5jLAhUlM5oKHYDkARMQFgglMAI&url=http%3A%2F%2Fwww.landtag-niedersachsen.de%2FDrucksachen%2FDrucksachen_17_7500%2F5001-5500%2F17-5210.pdf&usg=AFQjCNGYJWvj2xrGYmSlIrCrcv4_S3mfGg&sig2=AYaNTCF0IkrDrcvNa0ZGiA&bvm=bv.115339255,d.bGs&cad=rja

Also, bitte dranbleiben, jetzt ist die entscheidende Phase! Schaut bitte auch, ob zufällig jemand von den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses in Eurer Nähe wohnt. Die sollten sich eigentlich dafür einsetzen, dass die Naturwissenschaften und das naturwissenschaftliche Sammeln nicht durch das Grütters-Gesetz behindert werden:
https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a18/mitglieder/260692

Viele Grüße
Sönke

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #148 am: 04 Mar 16, 20:27 »
Hallo zusammen,

hier eine wichtige Weiterleitung von meinem Mitstreiter Johannes Kalbe:

"Hallo,

auch wenn es evtl. inzwischen etwas ermüdet, möchte ich euch doch bitten euch in der nächsten Woche, so es euch denn möglich ist (siehe unten) massiv beim Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung einzubringen. Falls es bei euch in der Nähe ist, animiert auch Sammlerkollegen mit zu kommen. Und wenn ihr keinen der unten genannten Abgeordneten in eurer Nähe habt, aber Sammlerfreunde habt die nahe zu einem derjenigen wohnen, sagt ihnen wie dringend es ist, dass sie dort auftauchen. Gerne auch unangekündigt.

Diese Abgeordneten können ganz gezielt Einfluss darauf nehmen, dass auch Naturwissenschaftler (Geowissenschaftler) in Bezug auf den Gesetzentwurf angehört und berücksichtigt werden. Die fett hervorgehobenen sind besonders wichtig, entweder haben sie eine leitende Funktion im Ausschuss oder leben in einem geowissenschaftlichen Brennpunkt.

Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung

CDU/CSU

Dr. Stefan Kaufmann (Wahlkreis Stuttgart-Sonnenberg)
Leuschnerstraße 12, 70174 Stuttgart, Fon: 0711 / 90 72 99 10

Albert Rupprecht (Wahlkreis Tirschenreuth, Weiden i.d. Oberpfalz, Neustadt a.d. Waldnaab)
Erhardstraße 1, 92637 Weiden in der Oberpfalz, Tel. +49 (0) 961-38965-41

Dr. Philipp Lengsfeld (auch im Ausschuss Kultur & Medien!!!) (Wahlkreis Berlin-Mitte)
Levetzowstr. 10, 10555 Berlin, Telefon: (030) - 28703889 und (030) - 93622608

Sybille Benning (Wahlkreis Münster)
Mauritzstraße 4 – 6, 48143 Münster

Uda Heller (Wahlkreis Mansfeld-Südharz/Saalekreis)
Markt 7, 06526 Sangerhausen, Tel.: 03464 - 279930
Gotthardstraße 24, 06217 Merseburg, Tel.: (03461) 309 067
Robert-Büchner-Straße 8a, 06295 Lutherstadt Eisleben, Tel.: 03475 - 6676217


Stephan Albani (Wahlkreis Oldenburg/Ammerland)
Langenhof 2, 26160 Bad Zwischenahn, Tel.: 04403 816970
Unterm Berg 20, 26123 Oldenburg, Tel.: 0441 99867660

Alexandra Dinges-Dierig (Wahlkreis Lübeck)
An der Untertrave 14-16, 23552 Lübeck

Dr. Thomas Feist (Wahlkreis Leipzig)
Brühl 33, 04109 Leipzig, Tel. 0341/ 350 5895
Email: thomas.feist.wk@bundestag.de

Cemile Giuosouf (Wahlkreis Hagen/Schwelm)
Hochstraße 63, 58095 Hagen, Telefon: +49 (0)2331 24365

Xaver Jung (Wahlkreis Kaiserslautern/Kusel/Donnersbergkreis)
Pirmasenser Straße 47, 67655 Kaiserslautern, Tel.: +49 631 205-65 50

Patricia Lips (Wahlkreis Odenwaldkreis)
Paul-Ehrlich-Straße 38, D-63322 Rödermark, Telefon: 06074 – 918980
Hauptstrasse 59, 64711 Erbach, Telefon: 06062-267 9497

Dr. Claudia Lücking-Michel (Wahlkreis Bonn)
Markt 7, 53111 Bonn, Telefon: + 49 (0)228 – 38 76 31 00

Tankred Schipanski (Wahlkreis Gotha, Ilm-Kreis)
Schwanitzstraße 11, 98693 Ilmenau, Telefon 03677 857046
Waltershäuser Straße 21, 99867 Gotha, Telefon 03621 3044-25

Uwe Schummer (Wahlkreis Viersen)
Pappelallee 11, 47877 Willich, Tel.: +49 30 227 73484

Dr. Wolfgang Stefinger (Wahlkreis München Ost)
Am Eicherhof 16, 81929 München, Telefon (089) 41424500

Sven Volmering (Wahlkreis Bottrop, Recklinghausen)
Ursulastr. 31, 46282 Dorsten
Kirchplatz 1, 45964 Gladbach
Friedrich-Ebert-Str. 137, 46236 Bottrop


SPD

Dr. Ernst Dieter Rossmann (Wahlkreis Pinneberg)
Am Drosteipark 5, 25421 Pinneberg, Tel.: 04101-200639

Dr. Simone Raatz (Wahlkreis Mittelsachsen)
Moritzstraße 16 (Zugang über Domgasse), 09599 Freiberg, Tel. 03731-7980 980
Tzschirnerstraße 2, 09648 Mittweida, Tel. 03727-999 0820
Breite Straße 5, 04720 Döbeln, Tel. 03431-704 68 77

Dr. Karamba Diaby (Wahlkreis Halle (Saale))
Große Steinstraße 58, 06108 Halle (Saale), 0345-68278441
Große Märkerstraße 6, 06108 Halle (Saale), 0345-52398292

Martin Rabanus (Wahlkreis Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis)
Kleiststraße 10, 65232 Taunusstein, Tel.: 0 61 28 - 24 67 11

Rainer Spiering (Wahlkreis Osnabrück)
Lengericher Landstr. 19 b, 49078 Osnabrück, Tel: +49 541 2002630
Mühlenstr. 19, 49324 Melle, Tel: +49 5422 – 9818525
Heinrich-Beerbom-Platz 2, 49565 Bramsche, Tel: +49 5461 – 65127"

Viele Grüße und danke!
Sönke :)

Offline Soenke

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Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #149 am: 22 Mar 16, 23:35 »
Hallo zusammen,

am 13.04. findet eine öffentliche Anhörung zum Kulturgutschutzgesetz statt. Prof. Dr. Johanna Eder wurde zu diesem Termin als einzige Naturwissenschaftlerin eingeladen. Sie ist die Vorsitzende der Deutschen Naturwissenschaftlichen Forschungssammlungen (DNFS) und wird hoffentlich unsere Kritik mit vorbringen.

Die SPD lässt bereits jetzt die Öffentlichkeit wissen, dass es noch "Klärungsbedarf" gibt:
http://www.ksta.de/kultur/interview-zur-novelle-des-kulturgutschutzgesetzes---es-gibt-klaerungsbedarf--23764726
Die Aussage bezieht sich zwar weniger auf die Kernpunkte der naturwissenschaftlichen Kritik, aber auch hier sind Nachbesserungen nicht ausgeschlossen.

Gruß
Sönke

 

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