Mineralien / Minerals / Minerales > (Ver-) Fälschungen, Montagen / Fakes, Assemblages
Bestrahlung von Mineralien
(1/1)
berthold:
Hallo,
--- Zitat ---Nach der deutschen Rechtsprechung müssen bestrahlte Steine ausnahmslos als "bestrahlt" oder "behandelt" deklariert werden. Dies gilt für alle geschäftlichen Dokumente, Rechnungen, Werbeprospekte, Beschriftungen auf Börsen usw.
--- Ende Zitat ---
dieses Zitat habe ich auf der Seite http://www.epigem.de/artikel/radio.htm gefunden. Nun ist es ja bekannt, das kaum ein Rauchquarz oder (blauer) Topas im Handel unbestrahlt ist. :'( Mich würden deswegen die gesetzlichen Grundlagen dieser Deklarationspflicht, auf die sich das Zitat bezieht, interessieren.
Gruß
Berthold
Collector:
...... und nicht wenige der chinesischen Fluorite !
collector
McSchuerf:
Hallo berthold, .. :)
mich würden diese Rechtsgrundlagen auch sehr interessieren.
bisher habe ich nur bei den 'Arkansas-Morionen' hin- und wieder, aber insgesamt doch recht selten, einen entsprechenxen Hinweis auf Bestrahlung der Stufe bemerkt.. :-\
..genauso verhält es sich mit dem Zusatz: 'Züchtung' oder 'Synthese' bei bestimmten Wismut-oder Chalkanthit-Züchtungen, etc...da halten sich trotz wiederholter Ermahnungen (auch meinerseits) immer noch kaum Händler dran! :o :(
Gruß Peter... ;)
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln