Mineralien / Minerals / Minerales > (Ver-) Fälschungen, Montagen / Fakes, Assemblages

Bestrahlung von Mineralien

(1/1)

berthold:
Hallo,


--- Zitat ---Nach der deutschen Rechtsprechung müssen bestrahlte Steine ausnahmslos als "bestrahlt" oder "behandelt" deklariert werden. Dies gilt für alle geschäftlichen Dokumente, Rechnungen, Werbeprospekte, Beschriftungen auf Börsen usw.
--- Ende Zitat ---

dieses Zitat habe ich auf der Seite http://www.epigem.de/artikel/radio.htm gefunden. Nun ist es ja bekannt, das kaum ein Rauchquarz oder (blauer) Topas im Handel unbestrahlt ist.  :'(  Mich würden deswegen die gesetzlichen Grundlagen dieser Deklarationspflicht, auf die sich das Zitat bezieht, interessieren. 

Gruß

Berthold

Collector:
...... und nicht wenige der chinesischen Fluorite !

collector

McSchuerf:
Hallo berthold, .. :)

mich würden diese Rechtsgrundlagen auch sehr interessieren.

bisher habe ich nur bei den 'Arkansas-Morionen' hin- und wieder, aber insgesamt doch recht selten, einen entsprechenxen Hinweis auf Bestrahlung der Stufe bemerkt.. :-\

..genauso verhält es sich mit dem Zusatz: 'Züchtung' oder 'Synthese' bei bestimmten Wismut-oder Chalkanthit-Züchtungen, etc...da halten sich trotz wiederholter Ermahnungen (auch meinerseits) immer noch kaum Händler dran! :o :(

Gruß Peter... ;)

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln