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Preisfindung Mineralien
Brodi69:
Hallo Zusammen
Das eine ist der Preis, hier spielt Angebot und Nachfrage die zentrale Rolle, dass wurde ja bereits auf den Punkt gebracht.
Was die Rechtslage des "Suchens" im Zusammenhang mit dem Verkaufen angeht, hier muss jeder sich selbst über die örtlichen Gesetze informieren, aber sich auch umhören. Das ist nicht immer einfach, denn es gibt verschiedene Ebenen der Betroffenheit: privatrechtliches, öffentlich rechtliches, naturschutzrechtliches, historisches, archäologisches, naturwissenschaftliches u.a.m. Was soviel bedeutet wie, es gibt keine abschliessende Antwort. In jedem Land - an jedem Ort - gibt es Spezialitäten, über die man sich informieren sollte. Ein paar Beispiele:
* Mineralien aus einem historischen Bergwerk: Evtl. Betretungsverbot, Schutz des hist. Bergwerks (vgl. diverse Forumsbeiträge)
* Graben auf Privatgrundstück: Evtl. Hausfriedensbruch (wenn der Eigentümer dich anzeigt), gefährlich in Australien, da u.U. das Betretungsverbot auch mit Waffengewalt oder Hunden durchgesetzt werden könnte (heute auch schon weniger als Früher)
* Waldbetretungsverbot: galt bis vor wenigen Jahren noch in Frankreich, heute in Europa im allgemeinen freier Zugang)
* Verbote für die Suche: In ganz Europe meist in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, aber auch einzelnen Gemeinden, Staaten oder Kantonen (CH) etc.
* Bewilligungspflicht: Da dafür eine Rechtsgrundlage erforderlich ist, wird darin i.d.R. auch festgelegt, wie mit ausserordentlichen Funden umzugehen ist.
* etc.aber auch gut zu wissen:
* Spanien: Mineralien erst zuhause Reinigen, sonst könnte der Staat Mehrwertabgaben verlangen
* Steine gehören nicht ins Hangepäck auf Flügen
* Umweltschutzverbände verklagen im Frankreich Mineraliensammler ohne Rechtsgrundlagen, um diese mit Verfahren zu zermürben und vom Sammeln abzuhalten
* Die Grenze zwischen privatem Veräussern und Handel ist nicht eindeutig zu Ziehen (MWST-Pflicht) und die Zollbestimmungen sind Teilweise schwierig und jedenfalls zu beachten
* etc.Damit will ich keine Diskussion über die einzelnen Hinweise auslösen, denn auch da gibt es immer wieder unterschiedliche Erfahrungen. Fakt bleibt, man muss sich aktiv über jeweiligen Bestimmungen informieren, was auch Erfahrenen nicht immer vollständig gelingt. Bei (bewusstem oder unbewusstem) Fehlverhalten sollte man stets bemüht sein, dass das eigene Verhalten nicht dazu führt, dass noch mehr Gesetze erlassen werden, die unser schönes Hobby weiter einschränken.
Grüessli
Christian
Daachhex:
Danke für die Ausführungen.
uwe:
Ruft mal den Begriff "Bergrecht" im Internet auf. Dort sind die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der BRD aufgeführt. Das Sammeln von Mineralen zu Studien oder für private Sammlungen ist dort ausdrücklich erlaubt. Mineralstufen fallen außerdem nicht unter abbauwürdige Bodenschätze und der Grundstückseigentümer hat normalerweise keinen Anspruch darauf. Also kann man im Forst, auf Feldern usw. auflesen was man will. Die Sammelobjekte sind somit rechtmäßig erworben und dürfen damit auch verkauft werden.
Wir sind der Veranstalter der Annaberg-Buchholzer Börse und hatten mal einen "Angriff" eines lokalen Mineralienhändlers, da wir keine Umsatzsteuer erheben und abführen. Er ist natürlich sang- und klanglos gescheitert.
Gruß
Uwe
Johannes Kalbe:
--- Zitat von: uwe am 09 Jan 17, 09:44 ---Mineralstufen fallen außerdem nicht unter abbauwürdige Bodenschätze und der Grundstückseigentümer hat normalerweise keinen Anspruch darauf. Also kann man im Forst, auf Feldern usw. auflesen was man will.
--- Ende Zitat ---
Das stimmt nur bedingt. Der Grundstückseigner hat bergrechtlich keinen Anspruch, privatrechtlich allerdings voll/Umfänglich. Unterschieden werden muss dann auch zwischen Forst (Wirtschaftswald), den man auch abseits von Wegen betreten darf, FFH-Gebieten, wo das eingeschränkt sein kann und Feldern, auf denen man zur Suche/zum Betreten definitiv eine Genehmigung bzw. Duldungserklärung des Eigners, bzw. des Pächters benötigt. Und im Detail ist es noch etwas komplizierter, weshalb solche pauschalen Aussagen durchaus für den Sammler Gefahren bergen können.
Glück Auf!
Johannes
Daachhex:
Dass waren Antworten, mit denen ich gut etwas anfangen kann. Habe das Bergrecht auch schon gelesen. Allen vielen Dank !
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