Vermischtes / Miscellaneous / Varios > Dies und Das / this and that
Genehmigung
TKMineral:
Ja , wie schon alle sagen....schön das weite suchen, denn das kann teuer werden!
Das Betreten von Steinbruchanlagen ist nur nach Einverständnis der Betreiber gestattet. Zuwiederhandlungen gelten als
Ordnungswidrigkeit und werden mit hohen Strafen geahndet , die bei Wiederholungsfällen einen 4 stelligen Betrag erreichen können..
Gruß
TK
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