Liebe Leute, Ihr werdet Euch wundern, was alles so auf die Strasse, Bahn etc. geht. Aktives Material für Krankenhäuser, Füllstandsmesser, Gaschromatographen... gehen alle auf den Transport.
Die von Euch so heftig diskutieren Materialien unterliegen nach Transportrecht der Klasse 7: radioaktive Materialien.
Wer "adr klasse 7 transport" googelt, findet auch Firmen, die so etwas transportieren. Nur halt nicht von "hinz und kunz" nach "Otto Normalverbraucher". Das geht im allgemeinen nur von einer Organisation mit Umgangsgenehmigung zu einer Organisation mit Umgangsgenehmigung. Ob man welche Genehmigung/Anzeige braucht oder im Freibereich sich befindet, hängt vom Material und von der Aktivität ab.
Da das Europäisches Recht ist, geht das auch grenzüberschreitend zwischen den Mitgliedsstaaten:
"Europäisches Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße"
Original französisch:
"Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route".
ADR kommt wohl auch aus der französischen Benennung.
So einfach in einen Brief und dann ab die Post, halte ich nicht für sinnvoll. Es gibt an verschiedenen Stellen Monitorsysteme, die sich melden. Und selbst der Einsatz von Gefahrenabwehrorganisationen ohne konkrete Gefahr ist nicht unbedingt kostenlos.
Ich würde bei der Firma in der ich tätig bin, den Gefahrgut- und/oder Strahlenschutzbeauftragten befragen, der wird mit Sicherheit weiterhelfen.
Ob Haralds Arbeitgeber einen Gefahrgutbeauftragten hat, bezweifle ich. Aber es wird wohl einen Strahlenschutzbeauftragten geben.
Viel Erfolg Jürgen