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Autor Thema: WICHTIG! Urheberrechtsreform Artikel 13  (Gelesen 29962 mal)

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Offline Stefan

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Re: WICHTIG! Urheberrechtsreform Artikel 13
« Antwort #30 am: 26 Oct 20, 12:28 »
Leider lässt unsere Regierung allen voran CDU/CSU in Koaltion mit SPD nicht locker und ignoriert weiter in bespielloser Weise die höchstrichterliche Rechtssprechung. Still und heimlich durch die Hintertür sollen nun weiter Uploadfilter etabliert werden.

https://www.heise.de/meinung/Edit-Policy-Bundesregierung-will-Pflicht-von-Uploadfiltern-in-Terrorverordnung-4938382.html

Viele Grüße
Stefan

Offline Stefan

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Re: WICHTIG! Urheberrechtsreform Artikel 13
« Antwort #31 am: 21 May 21, 16:37 »
Nach etwas Suche ist mir der hoffentlich nun der finale Gesetzestext für die Nationale Umsetzung vor die Füße gefallen.

Es wird widerleglich vermutet, dass kleine Diensteanbieter im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verpflichtet sind die Maßnahmen zu ergreifen. So würde ich den Text lesen wollen.

Hierunter sollten wir fallen.

Demnach wird in der Umsetzung bis zu anders lautender Entscheidung die Verpflichtung zur Umsetzung von Filtern nicht angewendet.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf

Dies heißt nach meiner laienhaften Einschätzung, bis jemand vor dem EuGH klagt und der die Umsetzung kassiert, wird nichts passieren. Insofern haben die Proteste bei der nationalen Umsetzung scheinbar doch Wirkung entfaltet.

Nochmal zu Uploadfiltern. Zitat: Bundestag "Für  ein  kleines  Unternehmen  könnten  Lizenzierungskosten  von  10 000  Euro  pro  Monat  angesetzt  werden" Ref: Link oben

Es ist keineswegs ein technischer Uploadfilter verpflichtend, vielmehr geeignete Maßnahmen.
« Letzte Änderung: 21 May 21, 17:08 von Stefan »

Offline uwe

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Re: WICHTIG! Urheberrechtsreform Artikel 13
« Antwort #32 am: 21 May 21, 17:26 »
Nochmal etwas zum Gesetz über Schutz des Urhebenrechtes. Ich habe mal das Gesetz überflogen. Scheint doch einen Ausweg zu geben. Im Artikel 3, Teil 1, §3 ist festgelegt, daß dieses Gesetz u.a. nicht gilt für:
1.) nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien,
2.) nicht gewinnorientierte bildungsbezogene oder wissenschaftliche Repositorien,

Das dürfte ja auf unser Forum zutreffen. Trotzdem empfehle ich dem Administrator, sich die Bestätigung von einem Juristen einzuholen. das Gesetz gilt ab 7. 6. 2021. Es eilt also.

Gruß
Uwe

Offline Stefan

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Re: WICHTIG! Urheberrechtsreform Artikel 13
« Antwort #33 am: 21 May 21, 17:32 »
Um das Thema von weniger hilfreichen und überalterten Beiträgen zu befreien, wurde sehr viele Beiträge entfernt. Dies ist keine Wertung der Beiträge.

Offline Stefan

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Re: WICHTIG! Urheberrechtsreform Artikel 13
« Antwort #34 am: 21 May 21, 17:34 »
Hallo Uwe, solange wir Bannerwerbung betreiben wird uns Gewinnabsicht unterstellt. Auch wenn wir unterm Strich bei Null raus kommen. Ich muss ich mich jedes Jahr dem Finanzamt gegenüber erklären.

Aufgrund der nationalen Auslegung sollte für uns erstmal kein Handlungsbedarf entstehen.

Wie in einem der gelöschten Beiträge stand, werden wir bald etwas ändern, was langfristig die Problematik beheben wird. Ich möchte mich hier öffentlich noch etwas bedeckt halten.
« Letzte Änderung: 21 May 21, 17:41 von Stefan »

 

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