Nach etwas Suche ist mir der hoffentlich nun der finale Gesetzestext für die Nationale Umsetzung vor die Füße gefallen.
Es wird widerleglich vermutet, dass kleine Diensteanbieter im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verpflichtet sind die Maßnahmen zu ergreifen. So würde ich den Text lesen wollen.
Hierunter sollten wir fallen.
Demnach wird in der Umsetzung bis zu anders lautender Entscheidung die Verpflichtung zur Umsetzung von Filtern nicht angewendet.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdfDies heißt nach meiner laienhaften Einschätzung, bis jemand vor dem EuGH klagt und der die Umsetzung kassiert, wird nichts passieren. Insofern haben die Proteste bei der nationalen Umsetzung scheinbar doch Wirkung entfaltet.
Nochmal zu Uploadfiltern. Zitat: Bundestag "Für ein kleines Unternehmen könnten Lizenzierungskosten von 10 000 Euro pro Monat angesetzt werden" Ref: Link oben
Es ist keineswegs ein technischer Uploadfilter verpflichtend, vielmehr geeignete Maßnahmen.