Mineralien / Minerals / Minerales > (Ver-) Fälschungen, Montagen / Fakes, Assemblages
Nochmal Fälschungen aus Namibia
skibbo:
Hallo zusammen,
damit sind zu diesem speziellen Fall ausreichend Meinungen geäußert worden und wir sollten uns wieder dem ursprünglichen Thema zuwenden.
Viele Grüße,
Stefan
grauerstar:
--- Zitat von: Mineralroli am 27 Jul 21, 11:27 ---Obwohl wir hier vom eigentlichen Thema abweichen, noch eine abschließende Bemerkung.
1. Nein, ich wußte nicht das die Stufe montiert war, daher konnte ich auch keinen Hinweis dazu geben.
2. Der Käufer konnte sich die Stufe ausgiebig betrachten, Zweifel äußern und auf den Kauf verzichten.
3. Eine zerlegte Stufen Wochen später zurückzunehmen ist und bleibt für mich inakzeptabel auch wenn hier andere Meinungen dargelegt werden.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Erklärung, Roland!
Robert
aca:
Dem Käufer steht eindeutig Minderung zu.
Es ist irrelevant, ob der Verkäufer von der Fälschung wusste oder ob das Gut bei Test oder normalem Gebrauch oder willkürlich zerstört wurde (einen Aceton-Test hätte eine echte Stufe überlebt).
Es ist bei dem Thema Fälschungen" wichtig, dass niemand Hemmung hat, eine gekaufte Stufe zu prüfen, nur weil dann der Verkäufer mit einer stinkfaulen Ausrede die Rücknahme oder Minderung verweigert.
Auf eine Goboboseb-Fälschung bin ich selbst vor 2 Jahren in München auch schon reingefallen. Der Verkäufer wusste von der Fälschung mit Sicherheit nichts. Die Stufe war sehr gut und unauffällig montiert, erst bei der Reinigung unter dem Mikroskop fiel mir die etwas körnige Matrix am Ansatz eines Zepterquarzes auf, eine zähe Mischung aus Kunststoff und passend gefärbten Steinmehl. Ich habe das Stück (80€) als Fälschungsbeispiel behalten.
guefz:
Hallo Roland,
sorge bitte für eine zivile Sprache deinerseits. Entscheiden tut im Zweifelsfall ein Richter, nicht du. Wenn der Käufer mit deinem Verhalten zufrieden ist, hast du Glück gehabt. Für gewerbliche Verkäufer gilt m. W. grundsätzlich die Gewährleistungspflicht.
Und nochmal der deutliche Hinweis: Weitere verbale Entgleisungen deinerseits werden nicht toleriert!
Günter
heli:
Hallo Mineroli,
ich kenne nur die österreichische Gesetzeslage, die auf einer EU-Norm basiert: Hier insbesondere das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz und das Konsumentenschutzgesetz.
Die von dir postulierte Gewährleistungsfreiheit bei Messegeschäften findet sich dort NIRGENDS. Somit gilt aus meiner Sicht zumindest eine zweijährige Gewährleistungspflicht mit den entsprechenden Rücktrittsrechten des Konsumenten. Und zwar unabhängig davon, ob die gefälschte Stufe nun zerfallen ist oder nicht.
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