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Nur mal so in die Runde gefragt ... Mineraliensammeln strafbar?
McSchuerf:
Hallo ..
.. solange man die 'richtige', möglichst auch schriftliche Genehmigung hat, ist alles möglich. ;)..(z.B. Sondergenehmigung zum Graben durch Geologen des Landesamtes für Bodenschutz; Genehmigung durch Steinbruchbesitzer für den 'normalsterblichen' Sammler- schriftlich oder mündlich u.v.m..).. da ist dann nix Strafbares bei!
Selbstverständlich gehört jedes Stück Erde bzw. Fleck auf Gottes Erden irgendjemandem, von einigen Ausnahmen (z.B. Wüstengebiete, etc.) abgesehen...aber da gibt es doch Regelungen und man kann doch mit vielen Besitzern und Pächtern reden oder etwa nicht? Nur Ausnahmen bestätigen eben die Regel, d.h. es gibt eben auch Land- und Steinbruchbesitzer mit denen man nicht reden kann..so einfach ist das im Prinzip.. :)
Noch ausführlichere und zahlreiche Diskussionen zu dem Thema hatten wir bereits ...siehe über Suchefunktion des Forums... :)
Gruß Peter
Galenit:
Naja ganz so ist das nicht, auch solche Haldne bleiben Eigentum und können evtl. sogar noch einmal aufgearbeitet werden!
Wenn du etwas wegwirfst, bleibt es trotzdem dein Müll. Und wenn du s auf dein eigenes Grundstück wirfst, hast du es sicher auhc ungern, wenn jemand kommt und ihn durchwühlt, oder? Ausserdem könntest du ja doch nochmal ne Schraube oder so aus dem Haufen gebrauchen und wenns dann weg ist ärgerst du dich ;D
Naja, so in etwas sieht das bei den Haldne im großen aus, eigentlich dürfte man da nicht sammeln ... ::)
Waidler:
Habt Dank für die schnelle Antwort!
Aber trotzdem: Die "Suchfunktion" im Forum erbringt eigentlich im Grundsatz die Tatsache, das man sich im Großen und Ganzen, wie sagt man doch gleich so schön, "Hausfriedensbruch" einhandelt ... im dem Schreiben *rofl* mit den Pilzen hat man aber doch tatsächlich Artenschutz und Naturschutz angeführt - also nix von "Hausfriedensbruch"! Ich darf dazu noch anmerken, daß ich meinen Wald nicht einzäunen darf, da ja Eigentum verpflichtet :-\. Den Jungwuchs aber schon ... aber NUR wegen Wildverbiss. Irre, oder?
Aber nun zurück zu den Steinen: Hochleitner hat da mal einen recht interessanten Artikel im Bilderbuch LAPIS geschrieben ... er bezieht sich ebefalls auf den "Artenschutz" ... aber so gekonnt, daß man als Sammler doch die Steine vor der Zerstörung erhält. Kennt jemand den Artikel?
Gruß
der weisse Rabe
MM-Bär:
Moin,
eigentlich könnte man diese angebliche Grauzone ganz einfach auflösen: Unter dem Deckmantel der Bergfreiheit ist fast alles möglich. Sogar das geltende Bergrecht erlaubt einem, irgendwo die Erde aufzubuddeln, Proben ( ;D) zu entnehmen und auszuwerten. Im Bereich der Bergfreiheit ist das Schürfen auch gegen Willen des Grundeigentümers erlaubt! Der muß die Schürfaktivitäten dulden, kann aber verlangen, dass hinterher die Kuhlen auch wieder geschlossen werden (sollte ja bei Halden ohnehin Usus sein). Nun kann man ja nicht auf der Autobahnpiste die Spitzhacke schwingen, weil man dort "Bonanza" erwartet, aber im Bereich bekannter Lagerstätten sollte dieses möglich sein.
Weitergedacht heißt dieses auch, dass die Schwarzbefahrung alter Grubenbauten keine illegale Sache ist, denn auch hier läßt sich der Vorwand "Schürfen nach mineralischen Stoffen" angeben. Warum nicht den kontrollierenden Behören (Forstämtern u.a.) vorgeben, man beabsichtige bei höffigen Stellen später Mutung einzulegen und die Lagerstätten bergmännisch aufzuwältigen. Die Bergfreiheit würde dieses erlauben.
Andererseits: In Steinbrüchen und manchen Tagebauten klappt dieses nicht, da ist der Abbau der Rohstoffe direkt an die Rechte der Grundeigentümer gekoppelt. Inweiwiet vor Aufnahme solcher Aktivitäten das Bergamt zu informieren ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
(keine Rechtsberatung - bin Pizzabäcker ... ;D)
berthold:
Hallo,
es war und ist in Ost- und West eine etwas unterschiedliche Lage aber:
nein, die Bergfreiheit des Bodenschatzes wurde durch das Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602, Vereinheitlichungsgesetz) teilweise aufgehoben. Auch hätte sich ein Mineraliensammler nach meiner Rechtsaufassung nicht auf dieses Recht berufen können, da der Grund/Gedanke ("Aufsuchung zur Nutzung von Lagerstätten für die Allgemeinheit") der hinter dem Recht stand durch die privaten Interessen eines Mineraliensammlers nicht erfüllt wird.
Gruß
Berthold
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