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geminderter Steuersatz auf Mineralien

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Ingo Löffler:
Hallo zusammen,
für alle die es interessiert,die Mineralien kaufen und verkaufen sowie verzollen müssen.Habe im Netz eine Liste über alle Dinge gefunden,für die der geminderte Steuersatz gild.Demnach dürfen Mineralienhändler die Ust pflichtig sind auch nur den selbigen erheben.Das selbe müsste eigendlich bei der verzollung von Mineralien auch gelten.
Aber ich denke mal die meisten werden es sowieso schon wissen.

http://focus.msn.de/fol/PDF/Finanzen_ustg_2004_nrw_anlage2.pdf

Gruß Calciteminer

Ralf:
Du verwechselst Einfuhrumsatzsteuer mit Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.

Die Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach der sog. Zolltarifnummer und da sind Mineralien mit dem vollen Steuersatz zu berechnen. Ausnahme ist die Einfuhr aus sog. Drittländern, wo Grundsätzlich nur der halbe Steuersatz zum tragen kommt. Allerdings werden einem Händler auch die Frachtkosten in voller Höhe mit Einfuhrumsatzsteuer belegt.

Das andere ist die MwSt die der Händler auf den Kundenrechnungen ausweisen, und als Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen muß. Und das sind bei Mineralien immer 16%, leider.

Gruß
Ralf

Ralf:
Nachtrag:

Die Position 97.05 ( mineralogische Sammlungsstücke ) wird vom Zoll nicht mehr anerkannt. Dein Datenblatt stammt aus 2004 und darauf hab ich mich auch schon berufen und einen Kleinkrieg mit dem Zoll geführt. Null Chance.

Gruß
Ralf

Schluchti:
Das wundert mich jetzt aber, was die USt/MWSt betrifft.

Die von einem umsatzsteuerpflichtigen Händler oder einem der zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat, ist nur der gesetzliche Steuersatz abzuführen und deswegen sinnvollerweise auch weiterzuberechnen (und ggf. in Rechnungen auszuweisen, um sich den Vorsteuerabzug zu sichern). Der gesetzliche Steuersatz ergibt sich aus § 12 UStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html   

Auch in Anlage 2 zu § 12 UStG in der aktuellen Fassung werden unter Ziffer 54 lit a) noch "Sammlungsstücke ... mineralogische" aufgeführt, so daß nach § 12 Abs.2 Nr.1 UStG. die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt.

Zwar kann ein Händler auch den Steuersatz von 16% zugrundelegen und muß den dann nach § 14c UStG auch grds. abführen, verpflichtet ist er dazu aber nicht.

Mangels vorliegendem Kommentars kann ich gerade nicht prüfen, ob sich möglicherweise bei der Definition von "Sammlungsstücken, mineralogische" Probleme ergeben, die die Einordnung normaler Mineralienstufen unter diesen Begriff zweifelhaft erscheinen läßt. Falls dies nicht der Fall ist, sehe ich zumindet bei der normalen Ust./"MWSt." keine Hindernisse, den ermäßigten Steuersatz anzuwenden.

Ingo Löffler:
Nun ja,ich bin kein Steuerrechtexperte,fand es aber recht interessant.Diese Datei stammt von der Startseite bei msn,da ging es um die anhebung der MWst und da wurde dort darauf hingewiesen.Aber da das Deutsche Steuerrecht das komplizierteste der Welt sein soll,würde es mich nicht wundern wenn selbst diejenigen die es wissen müssten,da die übersicht verloren haben.Und nur weil die Datei von 2004 ist kann man nicht pauschal sagen das sie nicht mehr aktuell ist.Die Steuern und das Steuerrecht hält  sich ja in Deutschland für gewöhnlich sehr lange,siehe Schaumweinsteuer.
Aber vieleicht kann man da mal was aktuelles rausbekommen,mich würde es zumindestens mal interessieren,da ich ja auch Mineralien kaufe u.a. aus dem Ausland.

Gruß Calciteminer

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