Mineralienatlas - Fossilienatlas

Vermischtes / Miscellaneous / Varios => Dies und Das / this and that => Thema gestartet von: loparit am 28 Mar 09, 17:12

Titel: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: loparit am 28 Mar 09, 17:12
Hallo,

heute hatte ich ein Buch in der Hand das gestern vorgestellt wurde. Mit erstaunen habe ich festgestellt, dass der Autor ein Bild welches ich gemacht habe ohne mein Einverständnis aus dem Internet kopiert hat und in dem Buch benutzt. Ohne Rückfrage, oder Hinweis im Buch.
Was würdet Ihr in einem solchen Fall tun. Es ärgert mich einfach, dass der das gemacht hat. Und das Buch ist nun gedruckt und wird verkauft.

Gruß
loparit
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: geomueller am 28 Mar 09, 17:57
Hallo Loparit,
zunächst einmal würde ich den Autor freundlich auf den Sachverhalt aufmerksam machen, wenn er nicht oder abweisend reagiert würde ich ihn mit Bewies das das Bild von dir ist auf eine Copyrigth-Verletzung hinweisen. Hilft das nicht mit einer lockeren Andeutung auf eine Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt drohen (auch wenn du das vielleicht gar nicht vor hast).

Die Frage ist was du willst, eine Entschuldigung, eine Entschädigung, eine Entfernung des Bildes?? Wichtig ist das du sicher beweisen kannst, dass das Bild wirklich von dir ist!!

Gruß Jürgen
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: loparit am 28 Mar 09, 18:11
Hallo geomueller,

ich habe mich entschieden, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das Bild ist ganz sicher von mir, ist bei mir im Garten aufgenommen :-)
Danke

Gruß
loparit
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Ralf am 28 Mar 09, 18:13
Also ich finde das ziemlich dreist. Es ist ja noch ein Unterschied, ob jemand ein Bild kopiert und für seine private Homepage oder sonstigen nichtkommerziellen Zweck benutzt ( obwohl auch das nicht erlaubt ist ). Aber wenn damit Geld verdient werden soll ist nach m.E. die Grenze des stillschweigenden Duldens überschritten.
Ich würde da auf jeden Fall was machen. Am besten wäre wirklich der Weg zum Rechtsanwalt.

Edit : Hat sich überschnitten
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: geomueller am 28 Mar 09, 18:19
Klar ist es dreist, trotzdem würde ich nicht gleich mit der Tür in's Haus fallen und es erst einmal im Guten versuchen eine Einigung zu erziehlen.

Gruß Jürgen
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: FRAPO am 28 Mar 09, 18:32
Hallo loparit,
da hat geomüller recht, zuerst solltest Du für Dich entscheiden, um was es Dir dabei geht.
Wenn Du darauf eine klare Antwort für Dich gefunden hast, würde ich den Dialog mit dem Verfasser suchen
und dann je nach Reaktion weiter entscheiden.
Die Möglichkeiten reichen von der Annahme einer Entschuldigung über die Bezahlung des Bildes einmalig oder
in Abhängigkeit von der Auflagenstärke bis zu einer einstweiligen Verfügung per Gerichtsurteil mit Entfernung des Buches
vom Markt bis zur Klärung und/oder Entfernung des Bildes aus dem Buch.  :o
Grundvoraussetzung ist natürlich, daß die Rechte an dem Foto Dir gehören und Du das auch beweisen kannst.
Spreche da aus eigener schmerzlicher Erfahrung, da ich ein Buch herausgegeben habe, welches ein Freund geschrieben hat.
In diesem sind auch Fotos, deren Inhalt urheberrechtlich geschützt ist, was ich nicht wußte.
Kurz nach Erscheinen des Buches meldete sich der Urheberrechtsinhaber bei mir und ich war im Ergebnis des Gespräches
einen vierstelligen Betrag los.  :o :'( :-[

Gruß Frank
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Haldenschreck am 28 Mar 09, 18:57
hallo,

der weg zum anwalt mag i.o. sein, jedoch möchte ich dir keine hoffnungen machen, dass du groß entschädigt werden könntest, dafür ist die sache "zu unbedeutend". das läuft dann auf eine außergerichtliche einigung hinaus. sofern du keine rechtschutzversicherung hast, lohnt das nicht: anwaltsgebühren nach geb.ordnung vielleicht ca. 150 euro, 50 euro entschädigung, macht verlust ....

und: es gibt in deutschland kein "copyright"!!

haldenschreck

--- keine rechtsberatung, bin krabbenpuhler -----

Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: berthold am 28 Mar 09, 19:43
Hallo,

@haldenschreck,

Einmal ist es unerheblich ob der Kläger (oder Beklagte) eine Rechtsschutz-Versicherung hat, die Zahl bei Urheberrechtsverletzungen grunsätzlich nicht. Zweitens: die zu zahlende Entschädigung wird üblicherweise nach Lizenzanalogie berechnet, die Gerichte halten sich da normalerweise an die MFM-Tarife, legen aber manchmal noch einen Satz drauf. Jetzt kommt es auf Auflage, Größe, usw. an, aber bei einem Buch -denke ich- wird man wohl im 3 stelligen Bereich liegen.

Ich habe immer wieder ähnliche Fälle erlebt. Aus meiner Erfahrung geht das nicht schief wenn:

1) der Beklagte greifbar ist (Inland) und Geld hat
2) man die Durchsetzung der eigenen Rechte komplett durchzieht
3) man die eigene Urheberschaft unzweifelhaft nachweisen kann

Für meinen Teil halte ich das so, dass ich grundsätzlich gegen Bilderklau vorgehe - zuerst mit Schreiben / Abmahnung zur gütlichen Einigung, wenn das nicht klappt eben über RA und Gericht.
 
Gruß
Berthold
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Haldenschreck am 28 Mar 09, 21:41
na, als unerheblich würde ich das nicht betrachten wollen, sofern der (finanzielle) aufwand sich durch das ergebnis nicht rechtfertigen läßt, ganz besonders im falle eines außergerichtlichen vergleiches. da bleibt jeder auf seinen kosten sitzen.

haldenschreck
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: berthold am 28 Mar 09, 21:58
Hallo,

nochmal: Keine Rechtschutzversicherung zahlt bei Urheberrechtsstreitigkeiten, egal ob Du gewinnst, verlierst oder vergleichst.

Also wirklich unerheblich.

Gruß
Berthold
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: loparit am 28 Mar 09, 23:12
Hallo,

also ich werde zuerst mal keinen Anwalt einschalten. Ich werde dem Herrn eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist zusenden. Den Rechnungsbetrag habe ich zwischenzeitlich aus der von Berthold genannten Tabelle (welche ich von einem Berufsfotografen bekommen habe) ermittelt. Ich habe dem Herrn mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen weitere rechtliche Schritte (Anwalt/Gericht etc.) einleiten werde und dieses ohne weitere Mahnung.

Ich gehe aber mal davon aus, dass er den nicht so hohen Betrag bezahlen wird. Es geht auch mir einfach nur darum, dass der sieht so geht es nicht!

gruß
loparit
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Graul am 31 Mar 09, 23:07
Du mußt erstmal herausbekommen wie hoch die Auflage des Buches ist und wie groß und an welcher Stelle (evtl. Titelbild) Deine Aufnahme abgedruckt wurde!
Dann schau mal hier: http://www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php (http://www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php) !!! Diese Preisliste orientiert sich an den aktuellen MFM-Honorarempfehlungen!
Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kannst Du das normale Honorar + 500% Aufschlag wegen Urheberrechtsverletzung als Streitsumme ansetzen! Bei Unterlassung der Fotokennzeichnung mit den Daten des Fotografen fallen weitere 100% des üblichen Nutzungshonorars an!
Ich drücke Dir die Daumen!!!!  ;D
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Vega am 01 Apr 09, 01:24
Also ich würde mich Freuen Wen einer Meine Fotos in einem Buch Präsentieren würde..   Sicher würde ich ihn darauf  aufmerksam machen ...- aber  Gerichtlich Vorzugehen..
finde ich Dan schon wenig  krass

nur wegen einem Bild.. 
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: berthold am 01 Apr 09, 08:28
Hallo Vega,

sicher wirst Du Dich eher freuen, wenn der Autor dazuschreibt wer das Foto gemacht hat - und sich nicht mit fremden (Deinen) Federn schmückt. In der heutigen Zeit ist es kein Problem per email beim Bildautor anzufragen - ob der damit einverstanden ist - oder nicht, ich bekomme laufend solche Anfragen. Und je nach Verwendungszweck erlaube ich mir -ja- oder -nein- zu sagen. Warum soll ich denn z.B. einem Heilsteinhändler mein Rosenquarzfoto zur Verfügung stellen - wenn ich felsenfest überzeugt bin dass Heilsteine Geldmacherei und Volksverdummung sind?

Bei einem Buch ist der Fall besonders ärgerlich, im Internet kann ich recht schnell eine Quellenangabe einfügen oder das Bild entfernen lassen, geht bei einem Druckwerk natürlich nicht. Zudem ist heute allgemein eine Klausel im Autorenvertrag üblich in der der Buchautor unterschreibt, dass er Inhaber aller Rechte an den Bildern/Texten ist. "Krass" ist es, wenn der Autor das unterschreibt -was ohnehin gesetzliche Regelung ist- und sich nicht dran hält.

Gruß
Berthold

Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: loparit am 01 Apr 09, 08:29
Hallo,

würdest Du dich auch freuen wenn das Buch nichts taugt und jetzt schreibe nicht, na dann ist es ja gut dass man nicht mit Namen genannt wird.
Es geht einfach um etwas anderes!
Außerdem werde ich nur dann einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht gewillt ist die Rechnung die ich ihm schicke zu bezahlen.

Gruß
loparit
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: trommeln am 01 Apr 09, 08:40
Wir wurden schon verschiedentlich angefragt, ob unsere Beiträge, Fotos in einem Buch erscheinen dürfen.. wir haben immer zugesagt, mit dem Zusatz, dass unsere Webseite erwähnt wird und wir ein Exemplar dieses Buches erhalten. Das hat bis jetzt immer geklappt und ich bin stolz darauf.
Klar wurden wir auch beklaut und haben aber in den Uranfängen auch selber mal was für unsere Webseite geklaut. Deshalb haben wir nie viel gesagt...
1-2x wurden wir höflich darauf aufmerksam gemacht etwas doch zu entfernen, was wir selbstredend auch sofort gemacht hatten... früher war alles im Web gratis und das hat sich halt erst nach Jahren geändert.. wir haben gratis genommen.. und gratis gegeben..
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Schluchti am 01 Apr 09, 08:53
Alles wesentliche wurde bereits gesagt. Für einen Fall der grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassenen Urhebernennung (Bildquellennachweis) fällt nach ständiger Rechtsprechung ein 100%iger Aufschlag auf die Nutzungsentschädigung wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes an. Das müßtest Du dann mal bei Dir im Einzelfall prüfen.

 
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Frank de Wit am 01 Apr 09, 09:13
Ich bin immer Stolz drauf wenn meine Bilder benutzt werden in Bücher !
Das macht mich Freude...
Liebe Grüße, Frank
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: berthold am 01 Apr 09, 10:07
Hallo,

Zitat
früher war alles im Web gratis und das hat sich halt erst nach Jahren geändert

Einspruch, Bilderklau war noch nie erlaubt. In den Anfängen des Internets waren sich nur viele Leute über die Rechtslage nicht klar. Viele (auch höchstrichterliche) Entscheidungen haben dazu beigetragen dass sich heute niemand mehr rausreden kann, er hätte das nicht gewusst. 

Gruß
Berthold
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Graul am 01 Apr 09, 23:17
Mal davon abgesehen, das Bilderklau kein Kavaliersdelikt ist sondern eindeutig eine Straftat darstellt, ist es schon echt traurig, was hier für Meinungen kursieren! Da sind Leute im Internet unterwegs die nur darauf aus sind, Bilder von unwissende Hobbyfotografen für Lau zu erbetteln und Ihr freut Euch darüber, das Euer Bild irgendwo abgedruckt wird!
Leute, gebt doch Eure Bilder nicht für einen Appel und ´n Ei her! Jeder hat ein Anrecht auf ein ordentliches Honorar im Falle einer Veröffentlichung!!! Wenn Ihr dieses Bildergebettel unterstützt, schadet Ihr nicht nur Euch selbst, sondern auch denen, die mit Fotos Ihren Lebensunterhalt verdienen müssen! Wenn ein Bild (und es ist egal ob das Bild von einem Profi oder einem Hobbyfotografen gemacht wurde) z.B. ein einem Buch veröffentlicht wird, dann wird das Nutzungsrecht am Bild zu einer Ware, die auch entsprechend bezahlt werden muß! Das Buch wird doch sicher auch nicht verschenkt.... DENKT MAL DARÜBER NACH!!!
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Klinoklas am 02 Apr 09, 00:28
Hallo Olaf,

die Meinung teile ich nicht ganz. Ich finde es eher traurig das einige Hobbyfotografen (nicht Berufsfotografen) Bilder nur noch gegen Geld teilen. Mich würde viel mehr interessieren warum sich heute jeder mit einer Digitalkamera für einen Fotografen hält. Liegt es an der Einführung von Digitalkameras für jedermann, den Bildportalen im Internet wo sich jeder profilieren kann oder die mittlerweile zahlreichen Möglichkeiten seine Bilder bei Bildagenturen zum Verkauf anzubieten?

Ich finde es ebefalls nicht in Ordnung (sogar absolut falsch) das der Bildautor hier nicht um Erlaubnis gefragt wurde. Ich würde schon gerne wissen wollen wo mein Bild verwendet wird, würde mich aber über eine Verwendung freuen. Viele Autoren sind schlichtweg dankbar wenn sie Bilder nicht bezahlen müssen. An eine Bereicherung ist oft nicht zu denken. Nicht wenige bekommen kaum etwas für verkaufte Bücher. (Nur eine kleine Provision, der Rest bekommt der Verlag).

Zum Schluss denke ich mir nur noch wenn alle ihre Bilder nur noch kostenpflichtig anbieten würden dann gäbe es in Zukunft keine bebilderten Bücher mehr. Zumal ich den Preiskatalog für undurchsichtig und die Preise für überzogen halte.

Gruß
René
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Stefan am 02 Apr 09, 08:52
Wenn alle Ihre Bilder nur verkaufen würden, gäbe es keinen Mineralienatlas und keine Mineralienportraits. Insofern kann ich nur dazu ermuntern eigene Bilder auch gratis abzugeben. Berufsfotografen sollten sich einfach von der Masse durch bessere Qualität/Motive abheben. Außergewöhnliche Qualität wird immer gefragt und auch bezahlt.

Copyright-Angabe und um die Erlaubnis bitten sollte aber selbstverständlich sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann darf auch mal der Holzhammer zur Erinnerung an den notwendigen Anstand herhalten.

Gruß Stefan
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: berthold am 02 Apr 09, 09:44
Hallo,

also, ich denke es kommt immer auf den Einzelfall an, als Hobbyfotograf und Buchautor kenne ich das Spiel von beiden Seiten.
Zitat
Mich würde viel mehr interessieren warum sich heute jeder mit einer Digitalkamera für einen Fotografen hält.
In der Regel geht es nicht um 0815-Knipsfotos, die wird keiner für ein Buch klauen oder kaufen. Der Wert eines Bildes hängt in erster Linie nicht vom Beruf der Person ab, die auf den Auslöser gedrückt hat (Aufwand, Schöpfungshöhe...).  Ich kenne eine ganze Menge Fotografen die noch nie durchs Mikroskop fotografiert haben geschweige denn die Mehrebenentechnik beherrschen. Wer in Bildportalen Bilder tatsächlich verkauft (nicht nur anbietet) ist faktisch (Nebenerwerbs-) Fotograf.
Zitat
Viele Autoren sind schlichtweg dankbar wenn sie Bilder nicht bezahlen müssen.
Richtig, aber in wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird sowieso nicht gezahlt (Bildzitat) jedoch muss da die Quelle genannt werden. Grauzone sind Schulbücher und Vorlesungsscripte (besonders wenn sie im web veröffentlicht werden). Und wie war es mit dem Rest in der "vor_web-Zeit"? Richtig, da hat der Autor die Bilder machen lassen oder von einer Agentur gekauft - aber eben nicht von anderen geklaut. 

Wieviel ein Autor vom Verlag bekommt hängt von vielen Umständen ab, der Autor handelt normalerweise einen Autorenvertrag aus. Ich habe das mal für ein Buch durchgerechnet (wo ich alle Infos habe) und komme in die MFM-Größenordnung.
Zitat
wenn alle ihre Bilder nur noch kostenpflichtig anbieten würden dann gäbe es in Zukunft keine bebilderten Bücher mehr
sorry, das ist schlicht Unfug. Viele Autoren machen ihre Bilder heute selbst.

Festzuhalten bleibt dass das Urheberrecht das Verwertungsrecht in die Hand des Fotografen gelegt hat, unabhängig davon ob er das als Beruf- oder Hobbyfotograf aufgenommen hat. Und der Preis für eine Fotolizenz z.B. für eine Veröffentlichung in einem Buch wird immer Verhandlungssache sein.

Ich halte das so:
- bei nichtkommerziellen Projekten mit denen ich mich inhaltlich identifizieren kann stelle ich das Bild auf Nachfrage in der Regel kostenlos zur Verfügung
- bei kommerziellen Projekten (z.B. Werbung)  mit denen ich mich inhaltlich identifizieren kann halte ich mich an die MFM-Gebühren
- bei Projekten die ich aus bestimmten Gründen nicht unterstützen möchte gebe ich -auch gegen viel Geld- keine Lizenz.
- bei aller erlaubten Nutzung verlange ich eine Quellenangabe
- gegen jede unerlaubte Nutzung gehe ich (mit den MFM-Gebühren) vor (und verlange ggf.  z.B. im web die Entfernung)

Zitat
Zumal ich den Preiskatalog für undurchsichtig und die Preise für überzogen halte.

Undurchsichtig, bzw. unübersichtlich mag sein. Aber überzogen? Ich denke gerade an Mineralienfotos in digitaler Mehrebenentechnik, an Fotos untertage wo man zur Ausleuchtung eine Tonne Ausrüstung reinschleppen musste, an Naturaufnahmen von seltenen Tieren wo man monatelang auf Pirsch gehen musste... Und ich denke an die Kosten meiner Fotoausrüstung bzw. deren Wertverfall.

Wenn jemanden mein Foto zu teuer ist - muss er es ja nicht nehmen. Wenn er zu dumm oder zu faul zum fragen ist muss er auf jeden Fall zahlen.   
Zitat
echt traurig, was hier für Meinungen kursieren
Kann ich nur zustimmen, deswegen auch mein Einspruch in roter Farbe.

Gruß
Berthold
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Graul am 02 Apr 09, 10:46
Stefan, es geht bei meinen Ausführungen nicht um die Bildnutzung im Falle vom Mineralienatlas oder ähnlichen Projekten sondern ich habe von echt komerzieller Nutzung gesprochen!
Es gibt genug Agenturen, die z.B. für PR-Projekte, mit denen sie richtig fett Kohle machen, Bilder für Lau erbetteln... Mich hat vor zwei Jahren beispielsweise MICROSOFT !!!! angefragt, ob sie ALLE Bilder auf meiner Website KOSTENLOS für ein Projekt nutzen dürfen, bei dem es um Bildbearbeitung ging!!! HALLO...MICROSOFT... wenn die keine Kohle haben, dann weiß ich nicht ... aber man kanns ja mal probieren ...
Und sorry, so was kotzt mich einfach an!!!!
René: Die Möglichkeit seine Bilder Bildagenturen anzubieten bestand schon immer auch für Hobbyfotografen. Der einzige Unterschied ist jetzt, das man digital wesentlich schneller und besser seine Bilder anbieten kann.
Die andere Seite der Medaille ist aber, das durch die Masse der Bilder, die durch die digitale Fotografie im Internet auftauchen, ein Bild nicht mehr als Wert angesehen wird, obwohl der immer noch da ist!!! Hinzu kommt noch die Unwissenheit vieler Hobyfotografen, was Urheberrrechte und Honorare betrifft und das wird teilweise äußerst schamlos ausgenutzt!
 
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Klinoklas am 02 Apr 09, 10:55
Hallo Berthold,

Zitat
sorry, das ist schlicht Unfug. Viele Autoren machen ihre Bilder heute selbst.

Das bezweifel ich je nach Themengebiet aber sehr. Kaum ein Autor kann es sich leisten rund um den Globus zureisen um alle Bilder selber zumachen. Ganz zu schweigen von historischen Aufnahmen!
Ich möchte mal als sehr positives Beispiel Frank de Wit und Harjo Neutkens nennen die unzählige Bilder von iheren Sammeltouren kostenlos für den Atlas zur Verfügung stellen. Würden sie es nicht machen dann hätten wir kein bebildertes Lexikon. Zumindest keine Bilder von diesen Fundstellen. Sicher die beiden hätten etwas nach Katalog verdient wenn es denn gekauft wird.

Zitat
In der Regel geht es nicht um 0815-Knipsfotos, die wird keiner für ein Buch klauen oder kaufen. Der Wert eines Bildes hängt in erster Linie nicht vom Beruf der Person ab, die auf den Auslöser gedrückt hat (Aufwand, Schöpfungshöhe...).

Von Schöpfungshöhe sprechen immer die die mit ihren Fotos Geld verdienen wollen. Anders wären die Preise wohl auch nicht gerechtfertigt. 0815 Fotos sehe ich als relativ an. Wenn es ein gutes Bild einer Halde (Schöpfungshöhe?) von irgendwo gibt dann ist es für mich schon kein 0815 Bild mehr. Durch die immer besser werdende Technik bei Digitalkameras sind heute einige in der Lage ansprechende Ergebnisse zu liefern.

Zitat
Aber überzogen? Ich denke gerade an Mineralienfotos in digitaler Mehrebenentechnik, an Fotos untertage wo man zur Ausleuchtung eine Tonne Ausrüstung reinschleppen musste, an Naturaufnahmen von seltenen Tieren wo man monatelang auf Pirsch gehen musste... Und ich denke an die Kosten meiner Fotoausrüstung bzw. deren Wertverfall.

Und ich denke an die ganzen anderen Fotos die dasselbe kosten und weit von dem von dir beschriebenen entfernt sind.
Abgesehen davon machen das eher Berufsfotografen oder extrem engagierte Hobbyfotografen um die es ja hier nicht geht. Die Berufsfotografen habe ich ja oben schon ausgeklammert.

Im übrigen dein System wie du mit den Rechten deiner Bilder umgehst ist vollkommen in Ordnung. Das muss wirklich jeder Bildautor für sich selbst entscheiden. Ich fände es nur schade ja fast undenkbar wenn Bilder z.B. für das Lexikon nur noch über kostenpflichtige Lizenzen zu bekommen wären.

Gruß
René
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Amudarja am 02 Apr 09, 10:56
Graul hat Recht!

Die Bezahlung der Nutzungsrechte sollte der Regelfall sein. Ein Geschenk ist gerade darum eine besondere Geste, weil eben im Normalfall bezahlt werden muss. Und Geschenke kann man bekanntlich nicht fordern.

Gruß!
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Stefan am 02 Apr 09, 11:05
@Graul, das sehe ich auch so. Große Firmen die selbst reichlich Geld abgreifen dürfen auch gerne etwas berappen :)
Gruß Stefan
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Klinoklas am 02 Apr 09, 11:07
@Graul, das sehe ich auch so. Große Firmen die selbst reichlich Geld abgreifen dürfen auch gerne etwas berappen :)
Gruß Stefan

Keine Frage, hätte ich von einer Firma wie MICROSOFT auch nicht erwartet. Da war der Bill aber geizig  ;)

Gruß
René
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: berthold am 02 Apr 09, 11:47
Hallo René,

wir reden etwas aneinander vorbei. Mir geht es nicht um den Atlas sondern um Verwendung von fremden Bildern in Büchern. Deswegen:
Zitat
Ich fände es nur schade ja fast undenkbar wenn Bilder z.B. für das Lexikon nur noch über kostenpflichtige Lizenzen zu bekommen wären.
100% Zustimmung, nur hat das mit dem Fall, über den wir hier reden nichts zu tun.

Zitat
Kaum ein Autor kann es sich leisten rund um den Globus zureisen um alle Bilder selber zumachen.
sicher lassen sich Themen/Bereiche finden wo der Autor die Bilder nicht selbst machen kann. Aber von demjenigen, der die Kosten/Reise auf sich genommen hat, erwarte ich nicht (unbedingst/selbstverständlich)  dass er seine Bilder kostenlos anderen zur Verfügung stellt - die dafür (vom Verlag) etwas bekommen.
Zitat
ein gutes Bild einer Halde (Schöpfungshöhe?)
wenn ein Bild einer Halde "gut" ist hat es ganz sicher eine Schöpfungshöhe. In dem, was Du als "gut" bezeichnest liegt genau die Schöpfungshöhe.

Gruß
Berthold
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: Frank de Wit am 03 Apr 09, 13:23
Wenn jemand mich fragt, darf er alle meine 10tausende Bilder frei benutzen, so einfach ist das Leben....
Wenn ein Buch meine Bilder benutzen will, und dafur bezahlen kann/will, zuper, das ist gratis Geld ohne das ich dafur arbeiten muss. Free beer und gratis reisen fur Mineralien :-) Wenn jemand (wie Mineralienatlas oder so) kein Geld hat aber etwas schönes machen will, können die meine Bilder gratis benutzen. Jeder muss eigentlich leben nur um schöne Dinger zu machen, oder?

Anwalte, Copyright auf Wissenschaftliche Information, Patente auf Medizin, Hunger durch Krieg, Politiker, Krankheiten die nur fur reiche Leute geheilt werden können aber nicht im dritten Welt (uzw) ; das alles braucht die Welt wirklich nicht. Was z.B. wichtig ist, das es kein copyright gibt auf  wissenschaftliche (medische) information, so das alle Leute in der Welt diese Information benutzen können um die Welt eine bessere Platz zu machen fur jeder.
Mein Motto ist: "all information should be free, and available for everyone".
Liebe Gruesse, Frank der in der Sonne sitzt und das Leben geniesst

ps, das ist nur meine kleine Meinung, und ich habe nur Lust philosophisch druber zu Diskutieren uber ein Bier in Ste Marie aux Mines, Bad Ems oder sonst, aber lieber nicht hier im Forum ; hier diskutiere ich gerne uber Mineralien ;-)
eine copyright discussion ist viel zu complex fur ein mineralienforum...
Titel: Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
Beitrag von: loparit am 03 Apr 09, 14:51
Hallo Leute,

ich muss Berthold Recht geben, hier wird zeitweise am eigentlichen Thema vorbeigeredet.

Ich habe schon viele Fotos hier im Mineralienatlas eingestellt, bei Lapis und auch Mineralienwelt etc.  waren schon einige Fotos von mir veröffentlicht. Da hat man mich gefragt und ich habe das Ok gegeben. Noch nie habe ich auch nur eine müde MARK oder EURO dafür verlangt.

Deshalb steht das auch in diese Fall nicht zur Debatte, denn ich wurde erst gar nicht gefragt!

Nein es ist doch ganz einfach, der Buchautor hat wohl ein Bild benötigt mit einem speziellen Ventilator. Nun hatte ich einen solchen Ventilators aus der Modell Werkstatt der Bergakademie Freiberg bei E-Bay verkauft. Da hat der dann das Bild kopiert und für seine Zwecke benutzt. Von der E-Bay Seite aus hätte er mich anmailen können und nachfragen können ob er das Bild benutzen darf, dies hat er nicht gemacht! Wir wohnen nur wenige Kilometer (15) entfernt, hätte er angefragt und sich mal die Mühe gemacht zu schauen wem das Foto gehört, hätte ich ihm sicherlich sogar noch ein besseres ohne Bezahlung gegeben.

Aber er hat nicht gefragt, sondern einfach kopiert und dann auch noch für ein Buch das verkauft wird benutzt und das, und nur das ärgert mich und das finde ich nicht in Ordnung. Und das ganze unabhängig von dem Wert des Bildes oder der Qualität des Bildes.

Gruß
loparit