Bestimmungstand währe auch noch ein guter Treffpunktnicht noch mehr Treffpunkte, bringt nur Verwirrung.
Hej Hej - dann komm ich doch lieber nicht mit dem AutoVerstehe ich jetzt nicht - Parkplätze sind doch ausreichend vorhanden.
Wenn wir geklärt bekommen wie wo wir das aufstellen können, warum nichtich denke der Johannes oder Christoph Keilmann hätten nichts dagegen und würde ein kleines Plätzchen als Anlaufpunkt finden.
Eigenbedarf ist ohne Erlaubnis möglich!Da kann den Hanseln das Wurscht sein wieviel privat gesoffen wird! Die bieten doch sowiso nur Ihr Ökobier im Plastikbecher zum Wucherpreis an!
Ich weiß nur wirklich nicht, ob das in der Halle genehmigt ist was auszuschenken auch wenn es nichts kostet !
Gruß
Lois
Für meine Lieblinge, Taunus-Klassiker und Brandberg-/Goboboseb-Specimens gab es Einiges im Angebot, aber ich hatte immer meine Frau im Ohr (Gib nicht zu viel aus ...)
Hallo, die Marburger, ich hatte ein sehr gutes Gespräch, haben sehr schöne Exponate ausgestellt, die den "Brazilian Beauties" durchaus gerecht wurden. Mir scheint das Museum hat mehr Aufmerksamkeit verdient.Auf jeden Fall, es ist sehr sehenswert 8) Soweit ich informiert bin, waren die Stücke zum Thema Brasilien, die Marburg beigesteuert hat, aus der Ingrid & Reinhard Balzer Stiftung. Und wenn die auf dem Niveau waren wie jene in unserem Museum (oder es waren gar die aus dem Museum), dann alle Achtung. Da sind ein paar Dinge dabei, vor allem Calcite und Paragenesen von Calcit mit Amethyst, die man nicht alle Tage zu Gesicht bekommt, schon gar nicht in der Größe ...
Bedenklich ist, dass hier offensichtlich Gesetzte verletzt werden und daher ohnehin Handlungsbedarf bestünde.das sehe ich ebenso, Handhabe gibt es durch einschlägige Urteile, z.B. LG Hamburg, Urt. v. 21.08.2008, AZ: 327 O 204/08
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250 000,– Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd Steinen krankheitsvorbeugende und/oder krankheitslindernde und/oder krankheitsheilende Wirkung zuzuschreiben und die Steine in diesem Zusammenhang als „Heilsteine“ zu bezeichnen, und zwar auch dann, wenn im Internet auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird. ...
Inzwischen labern mich mindestens 80% der Leute an, welcher Stein denn bei Kopfschmerzen helfen könnte, wo man diesen Stein am besten tragen sollte und ob ich schon das neueste Buch von Michael Gienger habe.