Mineralienatlas - Fossilienatlas

Allgemeines zum Forum / General about the forum / General sobre el foro => Häufige Fragen - FAQ (Frequently asked questions) => Thema gestartet von: Stefan am 09 Feb 11, 13:13

Titel: Copyright bei Bildern
Beitrag von: Stefan am 09 Feb 11, 13:13
Hier nein paar einfache Regeln zum Copyright/Urheberrecht (hier geleichbedeutend verwendet) die dringend zu beachten sind:

1. Das Copyright liegt immer beim Bilderersteller
2. Bei Fotos gilt ausnahmslos Regel 1.
3. Bei Karten gilt ausnahmslos Regel 1.
4. Bei Zeichnungen ist auch die Schöpfungshöhe entscheidened. Die Schwelle ist sehr niedrig, daher gilt auch hier Regel 1.
5. Nur Bilder mit eigenem Copright werden bei uns hochgeladen
    Ausnahme: eine Genehmigung liegt vor
    Ausnahme: das Bild steht unter einer entsprechenden Lizenz zur kostenfreien Verwendung
    Ausnahme: das Bild ist sehr alt und das Copyright ausgelaufen, dennoch geben wir den Autor als Copyright an. Ist dieser nicht bekannt geht auch "Archiv: Eigener Name"
7. Jeder der ein Bild hochlädt ist selbst dafür verantwortlich. Bei Copyrightverletzungen haftet ggf. der Bilduploader, wir warnen daher wenn uns etwas auffällt vorsorglich.
8. Die rechtzeitige Beanstandung kann Dir helfen viel Geld zu sparen, ein einfaches Danke und löschen oder Anpassen der Bilder ist ausreichend.

Besten Gruß
Stefan
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: Kluftknacker am 09 Feb 11, 14:00
Es sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass "Copyright" und das "deutsche Urheberrecht" zwei Paar Schuhe sind.
Sie haben zwar Ähnlichkeiten, sind aber grundverschieden. Das Copyright gilt bei uns NICHT.

Kluftknacker
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: Schluchti am 09 Feb 11, 21:26
Die Ausführungen von Stefan gelten für das deutsche Urheberrecht, auch wenn von Copyright die Rede ist.
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: montanpark am 11 Feb 11, 20:06
Hi alle,
gebe den beiden Vorpostern recht, in unserem Fall ist es das deutsche Urheberrecht, das zählt, auch wenn immer wieder das c im Kringel auch bei deutschen Publikatione draufgemalt wird, hat sich halt so eingebürgert und ist auch nicht kriegsentscheidend. Ein Vorschlag: statt Copyright anzugeben, besser den Begriff Urheberschaft. Gerade bei alten Bildern erschlägt man alles damit, auch wenn diese evtl. schon gemeinfrei sind.

Da ich möglicherweise  8) der Anlass des Posts von Stefan bin (allerdings auf der "schützenden" Seite) ein paar Dinge von mir, die vielleicht nicht jedem so klar sind:
Auch wenn ich eine (Geologische) Karte, aktuelle Postkarte mit Bildmotiv etc. GEKAUFT habe, kann ich sie nicht einfach scannen und einstellen. Auf gar keinen Fall geht in diesem Fall der Copyright/Urheberschaft-Hinweis Archiv xy. Wenn man es schon riskiert, dann zumindest die Urheberschaft korrekt angeben. Auf der sicheren Seite ist man natürlich mit Genehmigung (die für den casus knacktus übrigens erteilt wurde mittlerweile).
Kniffliger wird es bei alten Bildern und uralten Abbildungen aus noch älteren Büchern. Hier ist es m.E. zwingend erforderlich, zumindest bei der Urheberschaft die Quelle anzugeben, z.B. aus xy, Seite zz, 1899.

Zwar hat Stefan oben gesagt, dass die uploader selbst verantwortlich sind, im Zweifelsfall ist er aber Mitstörer und ebenso dran. Die Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geht an den Webseitenbetreiber. Leider steht man beim Betrieb einer user-driven content site hier in D immer mit nem halben Bein im Knast  :(

Cheers und Glückauf
Roger
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: loparit am 11 Feb 11, 22:33
Hallo,
dann muss ich die alten Ansichtskarten die ich zum saarländischen Bergbau eingestellt habe wieder löschen. Oder reicht es wenn ich den Verlag als Urheber angebe.
Die Karten sind in meiner Sammlung und soweit ich es hinbekommen kann älter als 75 Jahre.

Gruß
Edgar
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: montanpark am 11 Feb 11, 22:48
Hi Edgar,
muss mal nachsehen, wie lange die Frist bei Fotos gilt. Postkarten ist mir noch unklar, werde recherchieren. Verlag angeben ist nicht die schlechteste Idee, exisitiert eh wahrscheinlich nicht mehr.
Ich sag bescheid
cheers
und Glückauf
Roger
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: Embarak am 12 Feb 11, 00:37
Hallo

Wen mag es überraschen, daß die Frage der Schutzfristen nicht mit einem Zweizeiler und einer Jahrszahl beantwortet ist.
Wikipedia weist auf der Seite Bildrechte (http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte) darauf hin, daß der Jurist
in Deutschland zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk unterscheidet.

Demnach müßte man klären, ob 75 Jahre alte Postkarten einfache Lichtbilder sind, womit die Leistungsschutzrechte 50 Jahre nach der
Erstellung bzw. Erstveröffentlichung erlöschen, oder ob es sich um Lichtbildwerke im Sinne von persönlicher geistiger Schöpfung handelt.
Dann erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Bei einem höheren künstlerischen Wert der saarländischen Postkarten müßte man dann nur noch recherchieren,
wie alt der Fotograf geworden ist...

Unter "alte postkarten urheberrechte" findet man bei google noch jede Menge weitere Seiten, die mir allerdings bei näherem Lesen
nur gezeigt haben, wofür Juristen sich so alles begeistern können...  ;)

Gruß
Norbert


Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: montanpark am 12 Feb 11, 01:34
Norbert,
ja, es ist ein Graus....
mehr gibt es kaum zu sagen,
cheers
Roger
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: Klinoklas am 12 Feb 11, 12:01
Hallo,

gab es da nicht auch noch einen Kasus Knaxus, dass wenn die Rechte bei einem Verlag liegen und dieser Verlag ein neues Werk daraus macht, oder einen Nachdruck veröffentlicht, dass dann das Urheberrecht immer wieder neu verlängert wird?

Gruß
René
Titel: Re: Copyright bei Bildern
Beitrag von: montanpark am 12 Feb 11, 12:56
Interessanter Link zu Postkarten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37278&

demnach sind, wenn ich es recht verstehe sowohl Lichtbilder als auch Lichtbildwerke, die vor 1940 erstellt/veröffentlicht wurden, nach dem alten § 26 Kunsturhebergesetz (KUG) verortet (25 Jahre Schutzfrist bzw. wenn nicht veröffentlich, 25 Jahre nach Tod des Urhebers), und nicht nach seit dem 1965 eingeführten UrhG. Denn, wie es dort heißt: "Ein nach KUG nicht mehr geschütztes Foto profitiert nicht mehr von dem Schutz der längeren Fristen des 1965 in Kraft getretenen UrhG.". Das macht es zumindest bei uralten Postkarten einfacher.

cheers
Roger

P.S. noch ein link (oweia) ;)  http://www.frag-einen-anwalt.de/historische-Ansichtskarten-__f27380.html