Mineralienatlas - Fossilienatlas
Vermischtes / Miscellaneous / Varios => Dies und Das / this and that => Thema gestartet von: loismin am 12 Oct 15, 07:27
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Hallo.
Mal was neues zu dem Thema !
Die Regierung von Bayern hat einen Beamten von den bayrischen Behörden zu den Mineralienbörsen in Bayern beordert,
der mit einer Liste von kennzeichungspflichtigen Mineralien unterwegs ist und vorläufig die Händler nur auffordert, das Material
vom Tisch zu nehmen.
Allerdings werden sie auch notiert und bei wiederholten Verstößen dann später auch sicherlich ein Verfahren eingeleitet !!
Die Vereine werden angeschrieben daß sie das bekanntgeben müssen !!
Ich habe mal von Ihm eine Liste angefordert, welche Mineralien das nun explizit sind und wie sie zu kennzeichnen sind !
Auslöser dieser Aktion war ein Besucher in München, der sich bei der Regierung beschwert hat daß gefährliche Mineralien
( in diesem speziellen Fall ein Tisch mit Krokoit ) für alle, auch Kinder zugänglich angeboten werden und nicht mit den Giftsymbolen
gekennzeichnet sind .
Man kann hier sicher geteilter Meinung sein und sagen , haben die keine anderen Probleme !
Aber Tatsache ist, daß das in Zukunft provilaktisch geprüft wird !
Soweit mal das, was ich im Moment erfahren konnte.
Sobald ich die Liste habe und wie das zu kennzeichnen wäre, melde ich mich zu dem Thema weiter !
Loismin
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Glück Auf!
Also das Mineralien trotz ihrer Farbenvielfallt keine Bonbons, dürfte jeden normal Denkenden Menschen klar sein!
Definition: alles ist Gift, nur eine Frage der Dosis! Selbst unsrer Speisesalz!!!
Wo will man da die Grenze ziehen?
Will man jetzt Bleiglanz oder Arsenstücke unter Gesetz stellen?
Da erstirbt ja jede Börse unter den Zeichen" leicht bis Tötlich Giftig" !
Wobei natürlich Radioaktive Mineralien von mir gekennzeichnet sind und auch nicht an Kinder verkauft werden.
Bergbaumaulwurf
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Hallo,
Wobei natürlich Radioaktive Mineralien von mir gekennzeichnet sind und auch nicht an Kinder verkauft werden.
Ich möchte dazu auch mal meine persönliche Meinung abgeben.
Bewusst radioaktive Mineralien, wo das klar ist das sie radioaktiv sind, gehören meines Erachtens in keinem Haushalt und auch auf keiner Börse. Das gehört verboten, generell.
Wer so wa,s als Beispiel, sammelt, der muss sich auch darum kümmern, dass da kein Kind oder Personen zu Zugang haben die keine Ahnung von der Materie haben. Stirbt der Sammler was dann ? Brennt die Hütte und kommt Feuerwehr, was dann ? Kommen Kinder zu Besuch und der Sammler passt nicht auf und die Kinder oder auch Besucher kommen damit in Kontakt, was dann ? Die Kosten die dadurch entstehen sollte dann nicht die Allgemeinheit tragen müssen, sondern ganz allein der Sammler und oder Händler. Das Material ist nicht nur mit einem kleinen Schildchen zu deklarieren, sondern am Stand so, dass man es SOFORT sieht und in jeder Wohnung gehört so ein Schild gleich an der Haustür.
Einige Sammler spielen mir das Thema hier zu sehr runter, das sind die, die sich damit auskennen und der große Rest ?
Netten Gruß
Micha
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Bewusst radioaktive Mineralien, wo das klar ist das sie radioaktiv sind, gehören meines Erachtens in keinem Haushalt und auch auf keiner Börse. Das gehört verboten, generell.
Wer so wa,s als Beispiel, sammelt, der muss sich auch darum kümmern, dass da kein Kind oder Personen zu Zugang haben die keine Ahnung von der Materie haben. Stirbt der Sammler was dann ? Brennt die Hütte und kommt Feuerwehr, was dann ? Kommen Kinder zu Besuch und der Sammler passt nicht auf und die Kinder oder auch Besucher kommen damit in Kontakt, was dann ? Die Kosten die dadurch entstehen sollte dann nicht die Allgemeinheit tragen müssen, sondern ganz allein der Sammler und oder Händler. Das Material ist nicht nur mit einem kleinen Schildchen zu deklarieren, sondern am Stand so, dass man es SOFORT sieht und in jeder Wohnung gehört so ein Schild gleich an der Haustür.
Einige Sammler spielen mir das Thema hier zu sehr runter, das sind die, die sich damit auskennen und der große Rest ?
Netten Gruß
Micha
Hallo Micha,
jeder Sammler / Händler von U-Mineralien hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Stücke korrekt gekennzeichnet, geeignet gelagert/ausgestellt und ausschließlich an Erwachsene weitergegeben werden. Über diese Dinge wird hier im Atlas regelmäßig diskutiert und aufgeklärt.
Leider ist es immer wieder so, dass nicht ganz so fachkundige Personen beim Thema Radioaktivität in Panik verfallen und aus Unkenntniss der tatsächlichen Sachlage sogar Verbote (Ausstellungsverbote oder gar Besitzverbote!) und ähnliches fordern, kein Wunder seit Tschernobyl, Fukushima usw. Der Mensch hat immer Angst vor dem Unbekannten.
Dies ist meines Erachtens jedoch TOTAL überzogen, weil das Gefahrenpotential, dass von radioaktiven Mineralien ausgehen kann, überhaupt nicht vergleichbar ist mit den künstlich veränderten, in der Kernenergie gebräuchlichen Verbindungen. Es braucht deswegen keine Schilder an der Haustür, wie von dir gefordert und auch wenn das Haus brennt und die Feuerwehr kommen muss, sind die paar aktiven Mineralien im Schrank wohl eher das kleinste Problem, nämlich gar keines...
Wenn alles verboten und reglementiert werden würde, was bei unsachgemäßer Handhabung irgendwie gefährlich werden könnte, wo sollen wir denn da hinkommen? Da dürfte es in keinem Haus mehr Strom, fließendes Wasser, Medikamente, Putzmittel, Blumenerde, scharfe Küchenmesser und was weiß ich nicht noch alles nicht geben! Mit Mineralien ist einfach immer umsichtig umzugehen, egal ob radioaktiv oder giftig. Panik und Angst sind nicht angebracht, ein wenig Respekt und der gesunde Menschenverstand reichen völlig.
Glück Auf!
Carsten
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Hallo Carsten,
von dir:
... U-Mineralien ... Stücke korrekt gekennzeichnet ... Über diese Dinge wird hier im Atlas regelmäßig diskutiert und aufgeklärt.
sind die paar aktiven Mineralien im Schrank wohl eher das kleinste Problem, nämlich gar keines
Mit Mineralien ist einfach immer umsichtig umzugehen, egal ob radioaktiv oder giftig. Panik und Angst sind nicht angebracht
ich wiederhole mich noch mal:
von mir:
Einige Sammler spielen mir das Thema hier zu sehr runter, das sind die, die sich damit auskennen und der große Rest ?
Als Beispiel eine Stellungnahme von Markus Fuchs unter Uranglimmer eingeatmet - was nun?
« Antwort #14 am: 09 Feb 15, 11:26 »
Hallo zusammen,
da es mir keine Ruhe gelassen hat bin ich nun doch zu einem wirklich sehr kompetenten Lungenfacharzt gegangen, der selber Mineralien sammelt. Davon wollte ich euch berichten. Vielleicht nutzen meine Erfahrungen ja noch weiteren Sammlern. Mein Fazit: Der Weg zu einem Fachmann lohnt immer, auch wenn es nur darum geht, die Sachlage korrekter einschätzen zu können.
Der Arzt hat mich fürs Erste beruhigen können, er denkt nicht, dass hier ein bleibender Schaden für meine Gesundheit enstanden ist, will aber noch im Laufe der Woche einen befreundeten Experten für Arbeitsunfälle mit Schwerpunkt Radioaktivität in München befragen. Außerdem möchte er zur Absicherung in Abständen von 6 Monaten noch zwei-, dreimal ein differenziertes Blutbild anfertigen. Dieses diene aber eher meiner "Nervenberuhigung", stellt aber nach seiner Aussage dennoch einen "sinnvollen Mittelweg zwischen Emotion und Rationalität" dar. So wie er die Sache dargestellt hat, hält er den Glimmerstaub für gerade noch nicht "lungengängig", was ich so verstanden habe, dass die Lunge diesen auch wieder in absehbarer Zeit los wird (viel Trinken!). Als Begründung dafür nannte er seine Erfahrung aus der Zeit als Betriebsarzt in einem großen Bergbaubetrieb. Andererseits hat er natürlich auch nichts verharmlost. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich durch diese blöde Sache was Folgenschweres ergeben könnte, ist sicher nicht dadurch kleiner geworden, aber wohl eben auch nicht unermesslich viel höher. Seiner Einschätzung nach ist das "lungengängige Polonium, das Raucher mit jeder Zigarette aufnehmen", ein größeres Problem als die einmalige "Vielleicht-Inkorporation" eines Uranminerals in sehr geringen Mengen. Zudem hat er mir als Mineraliensammler den Rat gegeben generell einen Staubsuager mit Hepa-Filter zu verwenden, um eine Staubaufwirblung zu vermeiden.
Und noch eine Erfahrung: Der Glimmerstaub setzte sich bevorzugt an metallischen Gegenständen ab, wohl ein elektrostatischer Effekt. Zudem habe ich zum Abpinseln einen Kameraobjektiv-Pinsel verwendet, der ebenfalls Staubfunsel auf diese Weise festhält. Vielleicht kann diese Information ja mal nützlich sein.
Vielleicht weiß ich am Wochenende schon mehr und kann euch darüber berichten.
Carsten es wird hier im Mineralienatlas darüber berichtet. Die Unwissenden wissen nicht mal das es den gibt.
Beispiel Sammler stirb, wohnt in Rosenheim. Kein Kontakt zu seinen Kindern in Bremen oder Erben in Düsseldorf. Die bekommen eine Aufforderung die Wohnung zu räumen, haben Kinder und die Kinder möchten sich das Zeug im Kinderzimmer hinterstellen, weil es so schön aussieht.
Stücke korrekt gekennzeichnet
Da geht meine Phantasie durch um darauf zu antworten.
Wenn alles verboten und reglementiert werden würde, was bei unsachgemäßer Handhabung irgendwie gefährlich werden könnte, wo sollen wir denn da hinkommen? Da dürfte es in keinem Haus mehr Strom, fließendes Wasser, Medikamente, Putzmittel, Blumenerde, scharfe Küchenmesser
Das gehört hier überhaupt nicht hin. Damit wird das Theme nämlich wieder in die Ecke der Verharmosung gestellt oder wie du dich ausgedrückt hast:
sind die paar aktiven Mineralien im Schrank wohl eher das kleinste Problem, nämlich gar keines
Netten Gruß
Micha
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Hallo.
Die Radioaktivität von Mineralien hat hier in dem Thread eigentlich nichts zu suchen, das ist dem Kontrolleur nämlich völlig wurscht !!
Hier gehts einzig um die Giftigkeit von Mineralien und der Herr Beamte ist Chemiker und hat eine kleine vorläufige Liste erstellt,
nach der er das Verbot ausspricht !!
Dazu gehören unter anderem Proustit, Bleiglanz, Antimonit, Arsenkies, Realgar, Auripigment , Krokoit usw usw.
Die wären am Stand mit dem Giftsymbol zu kennzeichnen und für Kinder unerreichbar zu präsentieren !!
Habe die gesamte Liste leider noch nicht !
Hier müßte mal wirklich jemand ( Chemiker) eine Gegendarstellung offiziell machen was nun wirklich so giftig ist, daß es gekennzeichnet
werden muß !
Oder halt ein unabhängiges Gremium, das so eine Liste vernünftig erstellt !
Loismin
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Morjen Loismin,
wenn ich mir die Teilliste so anschaue, könnte es bald ein Problem geben.
Mir scheint der Herr Beamte sortiert nach enthaltenden Elementen (Pb, As), da werden wohl bald noch Pyromorphit, Mimetesit etc. dazu kommen.
Ganz zu schweigen von allen Arsenmineralien und was weiß ich nich noch alles :o
Gruß
Silvio
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Diese Kontrollen wurden letztes Jahr schon auf der Munich Show durchgeführt. Ich kenne Händler die davon betroffen waren. Es blieb letztes Jahr bei Ermahnungen und der Auflage, die "giftigen" Stufen vor dem Zugriff von Kindern zu sichern, z.B. in Vitrinen. Künftig seien diese aber ordnungsgemäß mit Gefahrstoffsymbolen zu kennzeichnen. Es ist natürlich davon auszugehen, dass dieses Jahr die Kontrollen erneut stattfinden. Neben Krokoiten wurden etwa auch Silberstufen mit (gediegen!) Arsenmatrix beanstandet. Es ging also nicht etwa um hochgiftigen löslichen Claudetit oder Arsenolith, oder Pulver oder Stäube, sondern um massives Metall.
Die von den Beamten verwandte Liste giftiger Mineralien, in die einen Blick nehmen konnte, machte, vorsichtig ausgedrückt, einen "halbgaren" Eindruck. Das Thema wurde nach meiner Erinnerung auch in einem Editorial in der LAPIS 1/2015 thematisiert.
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Die Listen beruhen auf den Sicherheitsdatenblättern, die recht einfach im Netz zu finden sind. Für Bleiglanz ist da, neben vielem anderen, zu lesen:
Verwendungsbeschränkung/-verbote:
Darf nicht in den Händen von Kindern gelangen. Nicht an private Endverbraucher ausgeben (ChemVerbotsV §4 und RL 76/796/EWG).
Auch für die anderen Minerale dürfte es einfach sein, die entsprechenden Datenblätter zu finden.
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Hallo Alois und Alle,
ich hoffe, dass die Leute von der Behörde mit ihrem gefährlichen Halbwissen nicht noch ernsten Schaden an unserem Hobby und den Mineralienmessen anrichten. Es wäre meiner Meinung nach zu begrüßen, wenn kompetente (!) Börsenveranstalter zusammen mit Wissenschaftlern einen Gegenpol zu diesem Treiben bilden würden um mit der Behörde ins Gespräch zu kommen. Hier sehe ich ganz klar den DMF in der Verantwortung tätig zu werden, denn von allein wird sich dieses Problem wohl nicht in Luft auflösen.
Alois, du hast natürlicht recht, dass die Aktivität von Mineralien den Beamten wurscht ist. Ich hoffe, dass das auch noch lange so bleibt, habe da jedoch meine Zweifel, da viele dieser Mineralien auch As, Pb usw. enthalten. Ich selbst habe es schon erlebt, Mineralien vom Stand nehmen zu müssen, weil sich der Veranstalter in Unkenntnis des Sachverhalts unsicher war und um Ärger für ihn als Veranstalter zu vermeiden.
Ich hoffe, dass die Messeveranstalter nicht den für sie bequemsten Weg einschlagen werden und kurzerhand alles was irgendwie schwermetallhaltig und / oder aktiv ist verbieten werden.
Grüße
Carsten
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Hallo,
da ist es sicher sinnvoller die Kinder mit Plastikspielzeugen spielen zu lassen, welche vor Weichmachern und Hormonen nur so strotzen.
Vielleicht sollten die Behörden mal Ihre Prioritäten sinnvoll setzen. Die Gefahr sich nachhaltig durch die beiläufige Berührung eines Minerals zu schädigen ist max. dadurch gegeben es sich auf den Fuss fallen zu lassen. Liebe Behörde, nur weil ein ängstlicher Mensch meint seine Ängste auf die Gesellschaft projezieren zu müssen, muss man nicht gleich mit Regelungen reagieren. Gesunder Menschenverstand steht jedem gut.
Wenn wir jetzt noch bedenken, dass Granit oft Uranmineralien enthält wird jetzt auch so manches Kopfsteinpflaster zur kontaminierten Zone erklärt? Was machen wir nur mit all den Küchen mit Granitarbeitsplatte... Schützt doch bitte lieber die armen Hausfrauen und Hausmänner die dort jeden Tag das Essen für Ihre Kinder bereiten.
Liebe Behörde, nur weil ein Stoff gefährlich sein kann ist er das nicht nur weil man ihn berührt. Es geht immer um die Dosis und die Einwirkzeit auf den Organismus. Also seid doch so nett und bleibt auf dem Teppich.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
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Dann kannste nur noch Quarz und bunte Glasperlen verkaufen . ;D
Vor allem wäre ja mal interessant ob es überhaupt dahingehenden Handlungsbedarf gibt , will sagen :
Wo sind denn die ganzen Unfälle und die vielen Toten und Verletzten durch giftige Mineralien ?
Nicht das ich will das erst was passiert bevor man handelt aber wenn es bei bestimmten Leuten nicht soweit reicht nachdem sie sich nen ´´Stein ´´ gekauft haben , mal ins Netz zu gehen oder ein Buch zu kaufen - dann ist das vorsichtig ausgedrückt ein Intelligenzdefizit der betreffenden Leute .
Irgendwann werden noch die Tische auf den Börsen verboten weil man sich mit deren Beinen die Schädel einschlagen kann ;D !
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Hi,
also verkaufen geht ja schon gleich gar nicht.
Auf Geldscheinen tummeln sich Krankheitserreger, die
schwerste Krankheiten auslösen können.
Deswegen mein Aufruf:
Wenn schon Uranmineralien oder schwermetallhaltige Mineralien, dann bitte geschenkt!
guckstu
http://www.scilogs.de/fischblog/faekalien-und-krankheitserreger-was-so-alles-an-banknoten-klebt/
Grüßle und Glück Auf!
vom Giftsammler GEOMAXX
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Neben Krokoiten wurden etwa auch Silberstufen mit (gediegen!) Arsenmatrix beanstandet. Es ging also nicht etwa um hochgiftigen löslichen Claudetit oder Arsenolith, oder Pulver oder Stäube, sondern um massives Metall.
Ich denke die Oxidation von gediegenem Arsen sollte nicht unterschätzt werden. Was da teilweise an den Fingern hängenbleibt (schwarz-grauer Belag) würde ich eher für Oxide als für elementares Arsen hat, zumal diese Oxidation auch fast überall beschrieben wird. Da halte ich eine Kennzeichnung schon für berechtigt.
Auch bei den bunten Sekundärbildungen (Realgar, Auripigment) würde ich auf Nummer sicher gehen, da es heutzutage Menschen gibt, die mit bunten Steinen Wasser energetisieren, einmal gab es auf eBay sogar Räucherpulver aus Realgar... Es gibt immerhin auch Sammler auf Börsen, die einen Stand voller 10-20 cm großer Chalkanthitkristalle sehen und dann noch nachfragen, ob das natürliches Material sei.
Mir wäre das sogar recht, dann finde ich das interessante Material direkt (nicht ganz ernstgemeint, ich finde es auch so).
da ist es sicher sinnvoller die Kinder mit Plastikspielzeugen spielen zu lassen, welche vor Weichmachern und Hormonen nur so strotzen.
Wenn wir jetzt noch bedenken, dass Granit oft Uranmineralien enthält wird jetzt auch so manches Kopfsteinpflaster zur kontaminierten Zone erklärt? Was machen wir nur mit all den Küchen mit Granitarbeitsplatte... Schützt doch bitte lieber die armen Hausfrauen und Hausmänner die dort jeden Tag das Essen für Ihre Kinder bereiten.
Ich denke da noch an die Apotheken. Selbstverständlich sollten diese kein Heroin verkaufen aber was da teilweise frei verkäuflich umhergeistert kann ebenfalls schnell gefährlich werden und im Zusammenhang mit diesen gibt es monatlich sicherlich deutlich mehr Tote als bei Mineraliensammlern während der letzten 100 Jahre. An Alkohol will ich gar nicht denken, aber 'der gehört ja auch zu unserer Kultur'.
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Hallo!
Kann mir jemand sagen von welcher Behörde dieser Beamte genau kommt? Das wäre wichtig zu wissen, um dem DMF etwas an die Hand geben zu können.
Danke und Grüße
Carsten
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ich hoffe, dass die Leute von der Behörde mit ihrem gefährlichen Halbwissen nicht noch ernsten Schaden an unserem Hobby und den Mineralienmessen anrichten.
Der Schaden ist doch schon längst entstanden. Selbst für mich als Mineralogen ist es inzwischen unmöglich geworden, auch nur die einfachsten, im Übrigen nicht nennenswert giftigen, Chemikalien (z.B. Borax, Phosphorsalz, Kobaltnitrat) für Vorproben zu erhalten.
Gruß,
Klaus
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Hallo,
ich finde besonders die angeblich giftigen Mineralien als Problem. Bei Arsenoxiden, Auripigment und Realgar, Uranmineralien und karzinogenen Mineralien (u.a. Halotrichit) gehe ich ja noch mit. Aber wenn man Bleiglanz und Schwermetallarsenide (CoAs₃..) dann geht es zu weit! Solche Mineralien sind schwer/praktisch unlöslich in Wasser und somit keine Gefahr für den Menschen!
Mit Hysterie und Angst kann man aber leider alles zerstören und auch dem Letzten mit Gesetzten und Bestimmungen die Freude daran nehmen.
Hier wäre eine kompetente Kommission von Nöten, um wirklich nützliche Kennzeichnungen zu bestimmten.
Gruß
Philipp
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Hallo Carsten.
Sobald ich die Liste von ihm habe werde ich das sicher auch wissen.
Er hatte auf alle Fälle ein Schreiben von der Regierung in Niederbayern dabei !!
Allerdings habe ich nicht auf die entsprechende Stelle in der Behörde geachtet !!
ich hatte ihn ja auch schon gefragt, ob die Regierung von Niederbayern überhaupt in Oberbayern tätig werden darf >:D
Aber da werden wir sicher bald mehr wissen !
Allerdings wäre es wirklich zu überlegen hier ein beratendes Gremium zu gründen ( oder auch über den VFMG ) um da unsinnige Auswüchse zu verhindern und nur wirklich giftige Mineralien, die auch beim Berühren und Einatmen wirklich giftig sind ,deklarieren zu müssen !
Loismin
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Hallo,
zu dem Thema wäre so ein Smily, oder wie die Dinger heißen, passend, was mit dem Kopf gegen eine Wand hämmert! Gibts irgendwo, leider nicht hier....
Man bekommt so langsam den Eindruck, wir entwickeln uns zu einer genauso paranoiden Gesellschaft wie die Amis.
Hoffentlich legt jemand dem Herrn Chemiker und den unwissenden Ämtern ein paar Steine in den Weg. 8)
GA
Raik
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"... und karzinogenen Mineralien (u.a. Halotrichit)"
Halotrichit ...?
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Hallo Uwe,
Sorry mein Fehler.
Im Sinne von asbestartigen Mineralien (Chrysotil...), welche Lungenkrebs hervorrufen können.
Halotrichit ist zugegeben ein fragwürdiges Beispiel gewesen.
Gruß
Philipp
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Es ist eigentlich ganz einfach, sich vor giftigen Mineralen zu schützen:
1. Niemals eine Stufe ablecken.
2. Den alten Kinderspruch "Nach der Arbeit, vor dem Essen, Händewaschen nicht vergesse!" berücksichtigen.
Beim Ansehen und in die Hand nehmen besteht keine Gefahr.
Gruß
Uwe
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Händeaschen? Und Nichtraucher? >:D
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Ja, hab's geändert.
Uwe
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Glück Auf !
hallo Stephan zu Deinem Beitag betreffs des Garanitpflasters und Arbeitsplatten!
Ich sammele Urangläser!
Muss aber sagen das nach Messung mit dem Geigerzähler das Granitpflaster mehr Tickt als das Uranglas!!!
Aber wiederum viele Menschen Achtung vor dem Uranglas auf einer Börse haben.
Bergbaumaulwurf
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Hallo zusammen
Ich beschäftige mich hauptberuflich mit dem Thema und sammle auch Mineralien.
Vor einiger Zeit habe ich einer größeren Mineralienzeitschrift angeboten einen Artikel darüber zu verfassen. Das Interesse war nicht gering sondern nicht vorhanden.
Eines muss hier klar festgestellt werden. Mineraliensammler und Händler haben keine starke Lobby. Daher sei es ganz klar gesagt, solange die Behörde nur Verwarnungen ausspricht ist sie mehr als wohlgesonnen. Soll bedeuten sich mit dem Thema nicht zu beschäftigen (speziell die Händler) ist nur ein Schuss ins eigene Knie. Vogel Strauß Politik hilft nicht.
Das Gesetz lässt hier kaum Ermessensspielraum zu. Anstatt emotional zu reagieren wäre allen Sachlichkeit angeraten. Denn unter uns Sammlern gesagt, ob es die Sammler freut oder nicht es ist ein Faktum. CLP trifft auch auf Mineralien zu. Und wenn es ganz blöd hergeht für Großhändler auch REACh. (EG/1907/2006) Und das könnte die Händlertätigkeit deutlich verteuern und Verkomplizieren.
Meine Botschaft an alle: Sich dem Problem mit einer gewissen emotionalen Distanz stellen und danach handeln. Denn die Bereitschaft hier das Gesetz zu beachten lässt die Behörden sicher mehr Augen zu drücken als unsachliche oder vielleicht sogar aggressive Verdrängung.
Wer Fragen hat kann sie hier gerne stellen.
Glück Auf und liebe Grüße am alle Kollegen.
Andreas Schmid
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So richtig ist der eigentliche Wortlaut der betreffenden Gesetze hier nicht rüber gekommen. Was ist denn nun die Essenz der betreffenden Gesetzgebung: Kennzeichnungspflicht und entsprechende Sicherung gegen die Berührung durch Laien oder generelles Umgangsverbot in der Öffentlichkeit? Ersteres wäre ja kein Problem, letzteres würde für verschiedene Minerale einen Schwarzmarkt mit hohen Preisen schaffen.
Also wer kann hier mal aufklären oder einen link zum entspechenden Gesetz posten.
Gruß
Uwe
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http://echa.europa.eu/de/regulations/clp/ (http://echa.europa.eu/de/regulations/clp/)
http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm (http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm)
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Hallo Uwe.
Das erstere ist Fakt.
Die gefährlichen Mineralien müssen mit den entsprechenden Giftsymbolen gekennzeichnet werden und für Kinder unerreichbar angeboten werden !
Problem ist nur, daß ich bis jetzt immer noch keine entsprechende Liste mit den Mineralien , die betroffen sind bekommen habe !
Und auch keine Aufstellung mit welchen Symbolen die gekennzeichnet werden müssen !
Das ganze ist bis jetzt nur eine Halbgare Sache !!
Warum glaubst du, daß das mit der Kennzeichnung kein Problem ist ?
Wenn auch Mineralien wie Bleiglanz u sowas mit dem Giftsymbol gekennzeichnet sind, glaubst du das kauft dann noch jemand ?
Selbst wenn das ein Sammler kauft der weiß wie er damit umzugehen hat kommt dann sicher als nächstes die Ehefrau und ruft bei der Regierung an >:D
Lois
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Problem ist nur, daß ich bis jetzt immer noch keine entsprechende Liste mit den Mineralien , die betroffen sind bekommen habe !
Und auch keine Aufstellung mit welchen Symbolen die gekennzeichnet werden müssen !
Hallo Lois,
die Symbole die Du benötigst stehen in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern der Minerale, die Du Dir als Händler (oder Kustos) eigenverantwortlich besorgen mußt (Google ist da Dein Freund). Auch die Handhabung ist dort aufgeführt.
Die Liste die ausgegeben werden soll, ist nur ein Entgegenkommen, sollte ein Mineral nicht auf der Liste stehen, aber trotzdem betroffen sein, wirst auch Du zur Verantwortung gezogen und nicht derjenige, der vergessen hat das Mineral auf der Liste aufzuführen. Und eigentlich mußt Du die Sicherheitsdatenblätter aller Stoffe, die Du dabei hast und verkaufen willst auch zur Einsicht für den Kunden bei mitführen.
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Hallo
Lois, EM und Uwe.
Erst die entscheidende Frage "Wer ist von der Kennzeichnungspflicht betroffen"
Ausschließlich Händler bzw. die die ein Mineral in Verkehr bringen. Ein Sammler der ein Mineral findet und zu Hause verwahrt hat selbstverständlich kein wie immer geartetes Problem.
Google ist ein schlechter Ratgeber!!!!
Ja es stimmt dass die Behörde nicht verpflichtet ist eine Liste weiter zu geben. Sie hat wahrscheinlich auch keine erschöpfende.
Die Erstellung eines SDBL ist nur dann erforderlich wenn das Mineral an gewerbliche Kunden weitergegeben wird. Für den Endverbraucher reicht ein Etikett mit den notwendigen Hinweisen.
Noch eine Bemerkung. Mineralienhändler machen tw. große Umsätze und Gewinne. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum diese nicht als Unternehmer behandelt werden sollen. Unternehmer unterliegen einfach gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Es würde in dem Zusammenhang auch Zeit sich in einer gemeinsamen Aktion der notwendigen Informationen habhaft zu machen. STEHE HIER GERNE ZUR VERFÜGUNG.
Noch ein paar Bemerkungen. Wasserlöslichkeit ist kein Parameter für Gefährlichkeit und vice versa. Niemand würde auf die Idee kommen Benzin zu trinken obwohl es nicht wasserlöslich ist.
Und eine Gefahr zu kennen ist doch sicherlich besser als sie nicht zu kennen. Existieren tut sie ja trotzdem, ob sie kommuniziert wird oder nicht.
Un der Mensch gewöhnt sich ja an alles. Bei der Tankstelle findet ihr ja auch den Totenkopf bei der Zapfsäule. Und trotzdem pritscheln viele mit dem Benzin herum. Als Lösungsmittel als Brandbeschleuniger etc. Der Respekt beim Benzin geht von seiner Brandgefahr aus. Die krebserregende Wirkung interessiert niemanden. So wird es bei den Mineralien auch sein. Die größte Gefahr geht hier von seinem Gewicht aus und dem Umstand dass es nicht angenehm ist selbigen auf den ungeschützten Fuß fallen zu lassen.:-) :-) Die Giftigkeit mancher Mineralien wird bald als Normal angesehen werden. ;-)
LG
Andreas
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Hallo EM,
gibt es die Inhalte der links die Du gepostet hat irgendwo so aufbereitet, dass sie auch für einen Otto-Normalsammler wie mich leicht verständlich sind?
Glück Auf
Ralf
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hallo ralf
was genau möchtest du wissen?
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Hallo Andreas,
na das worum es hier die ganze Zeit schon geht. Welche Mineralien sind giftig? Ich habe schließlich Enkelkinder die ich schützen möchte.
Glück Auf
Ralf
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ralf
jedes mineral ist eine chemische verbindung. die chemikalienrechtliche einstufung chemischer verbindungen findet auf man der website der ECHA oder zb auf der seite der GESTIS. solange es von seiten der händler oder sammler keine anstrengungen gibt eine liste zu erstellen die mineralien den kennzeichnungselementen zuordnet wird es diese auch nicht geben. was es jetzt gibt ist rudimentär und nicht geprüft. abgesehen davon ist keine liste der chemischen verbindungen vollständig hinsichtlich der mineralien. und noch einmal: ES IST AUFGABE DER HÄNDLER EINE SOLCHE EINSTUFUNG ZU MACHEN. spätestens jetzt wäre es zeit eine vereinigung aller europäischen mineralienhändler zu gründen um sich dieser themen anzunehmen. wenn es sie nicht schon gibt. übrigens wird das selbe thema auch in amerika schlagend.
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Hallo,
vorweg: dies soll keine Rechtsberatung darstellen und stellt lediglich mein Verständnis dieser Verordnungen dar.
Im Anhang V von REACH steht folgendes:
"Stoffe, die nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind [...]
die folgenden Naturstoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden:
Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Erdgas, roh und verarbeitet, Rohöl und Kohle;"
Dies spricht meiner Einschätzung nach für sich selbst. (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Inhalt-REACH/Texte/Anhang5.html (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Inhalt-REACH/Texte/Anhang5.html))
CLP verstehe ich nicht... Da steht einerseits Ähnliches wie in der Chemikalienverbotsordnung (Asbest darf nicht in den Verkehr gebracht werden, Arsenverbindungen sind nur bei bestimmten Verwendungszwecken nicht zulässig etc.), andererseits sind diverse Verbindungen (z.B. NiAs2) in Tabellen aufgeführt, bei denen ich nicht weiß, was sie mir überhaupt sagen sollen.
Gruß Jan
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jan du sprichst hier von registrierung gemäß REACH und nicht von der Kennzeichnung gemäß Clp. nur der vollständigkeit halber von der registrierung ist nur ein mineral ausgenommen das keine gefährlichen eigenschaften im sinne des chemikalienrechts hat. aber wie gesagt registrierung und kennzeichnung sind völlig unterschiedliche dinge
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Genau, erst sprach ich von REACH (Registrierung) und dann von CLP (Kennzeichnung).
Im zitierten Anhang von REACH finde ich aber keine Einschränkung, die sagt, dass nur 'ungefährliche' Minerale Ausnahmen bilden. Wahrscheinlich steht das irgendwo im Fließtext...
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Hallo Andreas,
habe verstanden, vielen Dank für Deine Erläuterungen.
Glück Auf
Ralf
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Jan du hast schon Recht. Der Anhang wurde einmal abgeändert. Ich habe noch die alte Version im Kopf. Mineralien sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Vorher gab es die Einschränkung der Gefährlichkeit. Zumindest die Form die einen Mineraliensammler interessiert. Aufbereitet sind sie dann sehr wohl registrierungspflichtig.
Aber wie gesagt das ist in jedem Fall kein Thema das die Masse der Mineralienhändler interessieren müsste.
Interessanter sind da schon das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung.
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Richtig, die Kennzeichnung richtet sich erstmal grundsätzlich nach CLP/GHS. § 4 GefahrStoffV verweist für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung etwa darauf.
Für das Inverkehrbringen dürfte nach deutschem Recht vor allem die Chemikalienverbotsverordnung maßgeblich sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/ (http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/)
Nach § 1 sind das Inverkehrbringen von bestimmten Stoffen und Zubereitungen, die in Anlage 1 in Spalte 1 dargestellt sind in dem in Spalte 2 des Anhangs genannten Umfang nach Maßgabe der in Spalte 3 des Anhangs aufgeführten Ausnahmen verboten.
Dieses Verbot des § 1 dürfte für Mineralien für Sammlerzecke kaum Relevanz haben, da die maßgeblichen (grundsätzlich verbotenen) Verwendungszwecke nach Spalte 2 recht restriktiv sind und eher bestimmte industrielle Anwendungen umfassen.
Relevant dürfte aber § 2 sein, in dem es heißt:
" § 2 Erlaubnis- und Anzeigepflicht
(1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer
1. die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
3. mindestens 18 Jahre alt ist."
Die Regelungen des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 für besondere Anforderungen an das Inverkehrbringen von Stoffen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, gelten nach § 3 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 ausdrücklich nicht für die Abgabe von "4. Mineralien für Sammlerzwecke".
Nach der Systematik der Regelungen des § 3 und des § 2 etwas unklar ist damit, ob für die Abgabe von Mineralien für Sammlerzwecke das Erfordernis des Sachkundenachweis entfällt, weil nach § 3 Abs. 4 Satz 3 auch die Regelung des § 3 Abs. 2 ausgenommen ist, die auf § 2 Abs. 2 verweist. Ich halte diese Schlussfolgerung nicht für zwingend.
Die Regierungen von Niederbayern und Oberbayern scheinen oder schienen aber dieser Auffassung zu sein, wen Sie in ihren Merkblättern veröffentlichen:
"Keine Sachkunde wird benötigt für die Abgabe der in
§ 3 Abs. 4 ChemVerbotsV genannten Artikel
[...]
4. Mineralien für Sammlerzwecke"
Quellen:
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/media/aufgabenbereiche/gaa/merkblatt_chemverbotsv.pdf (http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/media/aufgabenbereiche/gaa/merkblatt_chemverbotsv.pdf)
http://www.gaa-m.bayern.de/imperia/md/content/regob/gaa/downloads/vs/merkblatt_hinweise_zum_erlangen_der_sk_nach_para_5_chemverbotsv_sk_chemverbotsv_neu.pdf (http://www.gaa-m.bayern.de/imperia/md/content/regob/gaa/downloads/vs/merkblatt_hinweise_zum_erlangen_der_sk_nach_para_5_chemverbotsv_sk_chemverbotsv_neu.pdf)
Interessant ist schließlich ein Blick auf die Gesetzgebungsgeschichte zu dieser Ausnahmevorschrift in § 3 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4:
Die Ausnahme wurde im Zuge der Zweiten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen 1998 aufgenommen.
http://dip.bundestag.de/extrakt/14/021/14021054.html (http://dip.bundestag.de/extrakt/14/021/14021054.html)
Sie geht auf eine Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorischerheit zurück.
http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/1998/D671+1+98.pdf (http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/1998/D671+1+98.pdf)
Den Auszug aus der Begründung habe ich einmal beigefügt
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thomas. jedes land hat zusätzlich zur eu rechtsprechung noch die eine oder andere eigenheit. zur erinnerung 28 länder in der eu. wichtig aber ist die eu rechtsprechung als basis. dann kann die jeweilige nationale gesetzgebung betrachtet werden. es anders zu machen bedeutet das pferd beim schwanz auf zu zäumen. mir ist schon klar dass es sich hier um ein deutsches forum handelt. aber auch hier sind eu verordnungen quasi die basis für alles weiter. ich denke man sollte durch überfrachten von informationen nicht mehr verwirrung stiften. ;-) wichtig ist einmal den ersten schritt zu setzen. der ist auch der bei weitem größte. nämlich die einstufung aller wichtigen mineralien.
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Hallo.
Ich hab mal bei " EPI " im Google nachgeschaut und da ist eine Liste mit "gefährlichen" Mineralien gelistet !
Ich glaube daher hat auch der Prüfer seine Liste !!
Da steht z B Galenit ist in Pulverform giftig , daher zu kennzeichnen !!
Bleiminerale sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen :-X
Da gebe ich lieber keinen Komentar dazu ab !
Noch dazu ist das ein Institut für Edelsteinprüfung, also ein privates Unternehmen !
Hier sind nun wirklich mal der VFMG oder andere Institutionen gefragt da mal eine vernünftige Liste zu erstellen und
durch Chemiker, die da ja auch drunter sind zu untermauern !
Loismin
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Lois das ist genau was ich sage.
Würde hier auch meine Erfahrungen mit einbringen. Allerdings muss die Initiative von einer Vereinigung oder großen Händlern ausgehen.
Die Gefahr ist allerdings, dass einige große Händler Geld in die Hand nehmen und alle anderen davon profitieren. Ich bin der Meinung dass hier alle an einem Strang ziehen müssen. Sonst wird das nie eine faire Sache.