Mineralienatlas - Fossilienatlas
Mineralien / Minerals / Minerales => (Ver-) Fälschungen, Montagen / Fakes, Assemblages => Thema gestartet von: berthold am 19 Apr 05, 10:38
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Hallo,
Nach der deutschen Rechtsprechung müssen bestrahlte Steine ausnahmslos als "bestrahlt" oder "behandelt" deklariert werden. Dies gilt für alle geschäftlichen Dokumente, Rechnungen, Werbeprospekte, Beschriftungen auf Börsen usw.
dieses Zitat habe ich auf der Seite http://www.epigem.de/artikel/radio.htm gefunden. Nun ist es ja bekannt, das kaum ein Rauchquarz oder (blauer) Topas im Handel unbestrahlt ist. :'( Mich würden deswegen die gesetzlichen Grundlagen dieser Deklarationspflicht, auf die sich das Zitat bezieht, interessieren.
Gruß
Berthold
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...... und nicht wenige der chinesischen Fluorite !
collector
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Hallo berthold, .. :)
mich würden diese Rechtsgrundlagen auch sehr interessieren.
bisher habe ich nur bei den 'Arkansas-Morionen' hin- und wieder, aber insgesamt doch recht selten, einen entsprechenxen Hinweis auf Bestrahlung der Stufe bemerkt.. :-\
..genauso verhält es sich mit dem Zusatz: 'Züchtung' oder 'Synthese' bei bestimmten Wismut-oder Chalkanthit-Züchtungen, etc...da halten sich trotz wiederholter Ermahnungen (auch meinerseits) immer noch kaum Händler dran! :o :(
Gruß Peter... ;)