Mineralienatlas - Fossilienatlas
Lexikon / Encyclopedia / Encíclopedia => Bilderdiskussionen / Image discussions => Thema gestartet von: Lexikon am 27 Feb 25, 21:29
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Bilder Diskussion - Image Discussion
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(https://www.mineralienatlas.de/VIEWmax.php?param=1740637468.jpg) (https://www.mineralienatlas.de/VIEWFULL.php?param=1740637468.jpg)
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Hallo,
bei diesem und allen anderen Bildern aus der gleichen Quelle fehlt die Quellenangabe.
Siehe Nutzungsbestimmungen für die Digitalen Sammlungen der SLUB, Punkt "Quellenangabe":
https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/
Jörg N.
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ja ich sehe schon, daß ich erst Jura studieren muß, um aus der Patsche zu sein.
Diether
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ja ich sehe schon, daß ich erst Jura studieren muß,
Es geht auch deutlich einfacher:
Wenn ich die Nutzungsbedingungen von Dateien einer website nicht verstehe (oder die so unklar sind, dass man sie als Nicht-Jurist nicht verstehen kann), dann sollte ich es eben tunlichst unterlassen, von der betreffenden Seite Fotos im MA hochzuladen.
Fehlende oder falsche copyright- und Lizenzangaben sind schließlich kein Kinderspiel, sondern können durchaus ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen!
Hier ist zudem mehr falsch: „public domain/gemeinfrei“ ist keine Copyright-Angabe, sondern gehört ins Feld „Lizenz“ (es scheint ja dort nicht zum Spaß im Scrolldown-Menü auf >:D).
Leider ein Fehler, der oft gemacht wird, auch von anderen Usern wird das gerne verwechselt.
Zudem: unter © „public domain“ und unter Lizenz „Nur zur Mineralienatlas-Projekt-Verwendung“ ist ein krasser Widerspruch in sich (und damit kompletter Unsinn):
Entweder ist ein Bild nur für den MA gedacht, oder es ist gemeinfrei – beides zusammen geht sich schwerlich aus.
Solange die copyright- und Lizenzangaben der Bilder aus der slub nicht korrigiert sind, sollte man wenigstens die Zuordnungen entfernen – dann scheinen sie zumindest vorläufig nicht auf den Fundstellenseiten auf.
beste Grüße und Glück Auf
oliver
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Leider hat sich hier von Seiten des Einstellers noch nichts getan.
Es sollte jedem klar sein, der schon mal als Autor tätig war, dass bei verwendeten Abbildungen immer der Autor und die Bildquelle angegeben werden muss. Dazu braucht man nicht Jura zu studieren.
Jörg N.
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Och Leute...bleibt doch mal auf dem Teppich
Das Bild stammt von 1859...da dürfte jedes (!) Copyright erloschen sein...
Gruss
Thomas
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Ich zitiere aus den Nutzungsbestimmungen der SLUB (Sächsische Landesbibliothek — Staats- und Universitätsbibliothek Dresden) , aus deren Online-Angebot die Bilder stammen (das digitalisierte Werk befindet sich im Bestand der SLUB):
"Bei der Verwendung eines digitalen Objekts sind der Vorlagengeber (falls abweichend von SLUB), die SLUB Dresden beziehungsweise die SLUB/Deutsche Fotothek sowie - im Fall von Fotografien - der Fotograf zu nennen. Bei Online-Publikationen empfehlen wir zusätzlich die Angabe der PURL/URN sowie den Lizenz-/Rechtehinweis."
https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/
Natürlich ist das Urheberrecht des Werkes selbst abgelaufen, wenn ich aber eine fremde Quelle verwende ist die Angabe dieser obligatorisch, in diesem Falle gelten die Nutzungsbestimmungen der SLUB.
Jörg N.