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Autor Thema: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns  (Gelesen 50665 mal)

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Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #30 am: 13 Mar 08, 16:11 »
@ thothie, da sehe ich einiges anders:
Zitat
Wie gesagt, offiziel als Besichtigung deklarieren, inoffiziel Sammeln.
Das kann man zwar machen, nützt aber im Un- Fall nichts. Hast du schon mal von einer BG einen Unfallbericht gesehen? Da ist heutzutage nix mehr mit irgendwas reinschreiben! Da wird der Vorgang haarklein zerlegt.
Zitat
Schließlich kann die Stbg keine Vorschriften machen, wie eine Betriebsbesichtigung im Detail auszusehen hat.
Aber die Steinbruchleitung muss das machen. Und die hat dafür zu sorgen, dass die Besucher gefahrlos durchkommen. Schon das ist eigentlich ein Unding.
Zitat
Dann muß man schon ziemlich dämlich sein, wenn man im Falle eines Unfalls dann in den Unfallbericht schreibt:" Aber in Wirklichkeit wollte ich nur nach Mineralien suchen"
So detailliert, wie diese Berichte zu verfassen sind, kannst du nicht verschweigen, dass du mit Werkzeug drinne warst. Und wie gesagt- das Gesetz deckt nur Besichtigungen ab, da darfst du noch nicht mal automatisch fotografieren, geschweige Steine zerlegen. Also das geht nicht.
Zitat
Dann macht man halt aus dem Mineralien sammeln eine wissenschaftliche Veranstaltung und dokumentiert hochoffiziel die dortige Mineralienparagenese. Der Betreiber bekommt eine Liste der gefundenen Mineralien, oder auch ein paar Stufen für das Archiv.
Wer Spaß daran hat, könnte dann ja noch Diavorträge zu diesem Thema anbieten. Für mich eindeutig zusätzliche Berufsschulung.
Das ist im Un- Falle alles völlig uninteressant.

Noch mal, es geht darum, wer zahlt im Falle eines Unfalles? Und wie bekommt man Betreiber dazu, dass sie Erlaubnisse ausstellen, die auch noch rechtlich sicher sind. Die derzeitige Lage ermöglicht nicht, dass Sammler in Brüchen mit Wissen des Betreibers sammeln, ohne dass der Betreiber zittern muss. Es geht nur heimlich. Aber da muss man dann aufpassen, was man seiner Unfallversicherung erzählt und was nicht.

Glück Auf
Uwe

Haldenschreck

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #31 am: 13 Mar 08, 17:11 »
... und Anwälte (Fachanwälte)sind überzogen teuer.

hallo,
das ist ja der witz an der sache: du gibst einen von dir selbst festgelegten "einsatz", sagen wir mal 100 euro, und stellst deine frage(n). irgendein anwalt, der sich profilieren will oder die kohle dringend braucht, gibt dann ordentliche und fachkundige auskunft. siehe dort http://www.frag-einen-anwalt.de/

das ist doch portokasse, oder?   ::) mit einer extra-sammelaktion (jeder atlas-leser z.B. 2 euro) sollte das doch realisierbar sein. ;)

haldenschreck
« Letzte Änderung: 13 Mar 08, 17:30 von Haldenschreck »

Offline thothie

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #32 am: 13 Mar 08, 17:33 »
@ thothie, da sehe ich einiges anders:
Zitat
Wie gesagt, offiziel als Besichtigung deklarieren, inoffiziel Sammeln.
Das kann man zwar machen, nützt aber im Un- Fall nichts. Hast du schon mal von einer BG einen Unfallbericht gesehen? Da ist heutzutage nix mehr mit irgendwas reinschreiben! Da wird der Vorgang haarklein zerlegt.
Zitat
Schließlich kann die Stbg keine Vorschriften machen, wie eine Betriebsbesichtigung im Detail auszusehen hat.
Aber die Steinbruchleitung muss das machen. Und die hat dafür zu sorgen, dass die Besucher gefahrlos durchkommen. Schon das ist eigentlich ein Unding.
Zitat
Dann muß man schon ziemlich dämlich sein, wenn man im Falle eines Unfalls dann in den Unfallbericht schreibt:" Aber in Wirklichkeit wollte ich nur nach Mineralien suchen"
So detailliert, wie diese Berichte zu verfassen sind, kannst du nicht verschweigen, dass du mit Werkzeug drinne warst. Und wie gesagt- das Gesetz deckt nur Besichtigungen ab, da darfst du noch nicht mal automatisch fotografieren, geschweige Steine zerlegen. Also das geht nicht.
Zitat
Dann macht man halt aus dem Mineralien sammeln eine wissenschaftliche Veranstaltung und dokumentiert hochoffiziel die dortige Mineralienparagenese. Der Betreiber bekommt eine Liste der gefundenen Mineralien, oder auch ein paar Stufen für das Archiv.
Wer Spaß daran hat, könnte dann ja noch Diavorträge zu diesem Thema anbieten. Für mich eindeutig zusätzliche Berufsschulung.

Das ist im Un- Falle alles völlig uninteressant.

Noch mal, es geht darum, wer zahlt im Falle eines Unfalles? Und wie bekommt man Betreiber dazu, dass sie Erlaubnisse ausstellen, die auch noch rechtlich sicher sind. Die derzeitige Lage ermöglicht nicht, dass Sammler in Brüchen mit Wissen des Betreibers sammeln, ohne dass der Betreiber zittern muss. Es geht nur heimlich. Aber da muss man dann aufpassen, was man seiner Unfallversicherung erzählt und was nicht.

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Uwe


Ach so, bist Du selbst Steinbruchbesitzer und kennst Dich bestens mit der Rechtslage aus, oder wie?

Was Du da schreibst, sind ja auch bloß Annahmen, nur eben halt bedeutend pessimistischere als meine.

Deswegen kannst Du trotzdem völlig verkehrt liegen, auch wenn Du so tust, als wären Deine Vermutungen festgeschriebene Gesetze.

Ich mach mir lediglich Gedanken. Von mir aus kannste meine Ideen alle vewerfen. Macht ja nix, wenn Dir was besseres einfällt.


Offline Schmucki

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #33 am: 13 Mar 08, 18:16 »
Hallo alle zusammen,

ich glaube zunächst auch wie minuwe, dass man das Risiko der Steinbruchbetreiber versichern kann. Man kann ja fast alles versichern. Das ist dann nur eine Frage des Preises. Hier gebe ich Ingo Recht. Die Sammler werden den Betreiber insoweit zu "entschädigen" haben.

Könnt ihr mir als nicht Bergwerkangestellter mal kurz sagen, was die STGB-Satzung ist? Wenn ich das bei Google suche, kommt als erstes die hier geführte Diskussion  ???. Da rumzutricksen und das Sammeln als irgendetwas anderes zu deklarieren, halte ich für gefährlich. Im Zweifel springt dann die Versicherung nicht ein. Schließlich ist es etwas anderes, ob ich einen Bruch mal so besichtige oder an der Wand des Bruchs rumklopfe oder auf Haufwerk unterwegs bin.  Am sichersten erscheint mir wirklich eine entsprechende Versicherung für das Sammeln.

Das mit der Rechtslage ist halt so eine Sache. In den mir zugänglichen Gesetzen zum Bergrecht ist ein Verbot zum Sammeln so nicht erkennbar. Deshalb hatte ich bei Ingo auch nochmal nachgefragt. Zur Not müsste man halt auch Kontakt zu den zuständigen Behörden aufnehmen.

Ich freue mich jedenfalls, dass die Diskussion doch bisher erfreulich voran kommt.

Sebastian

Offline uwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #34 am: 13 Mar 08, 19:04 »
Ich bin der gleichen Meinung wie Sebastian. Sinn macht nur, wenn sich der Sammler selbst versichert. Der Steinbruchbetreiber wird einen Dreck tun, um für die Sammler eine Versicherung abzuschließen, auch wenn diese dafür löhnen müßten bzw. wenn es für ihn kostenneutral wäre. Er hat ja kein Interesse daran, daß in seinem Bruch gesammelt wird - er will Gestein abbauen und sich nicht zusätzliche Verwaltungsarbeit aufhalsen.

Hier müßte meines Erachtens z.B. der VFMG aktiv werden und mit den Versicherungsträgern entsprechende Rahmenbedingungen absprechen. Die Versicherungsträger werden nicht abgeneigt sein, zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Der Sammler sollte dann einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei sich führen, den er beim Beantragen der Sammelgenehmigung vorweisen kann. Eine Sammelgenehmigung ist aber in jedem Fall erforderlich und ob diese erteilt wird oder nicht ist auch beim Abschluß einer o.g. Versicherung fraglich. Warum sollte ein Steinbruchbetreiber Interesse haben, diese zu erteilen ?

Daraus abgeleitet lohnt sich eine solche Versicherung bei dem zu erwartenden hohen Preis kaum - also kaum jemand wird eine abschließen. Es wird wohl weiterhin die Illegalität bleiben - oder seht Ihr das anders ?

Ich traure zwar der DDR nicht nach, aber da war es zumindest bei Steinbrüchen und den nicht zur SDAG Wismut gehörenden Bergwerken einfacher. Dem Kulturbund, als gesellschaftlich anerkannte Organisation, konnte kein sozialistischer Leiter eines Steinbruches die Genehmigung zu einem organisierten Sammelbesuch einer Gruppe verwehren. Versichert war man beim Ausüben einer gesellschaftlichen Tätigkeit ohnehin.

Gruß
Uwe

 

Offline Schmucki

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #35 am: 13 Mar 08, 20:23 »
Hallo Uwe,

dann hast du mich leider missverstanden oder ich habe mich unklar ausgedrückt. Natürlich muss der Steinbruchbetreiber eine Versicherung abschließen. Schließlich ist er ja derjenige, der bei einem Unfall für den Schaden eventuell haftet.  Ich gebe dir aber Recht, dass der Betreiber daran wohl eher kein Interesse haben wird. Deswegen meine Aussage, dass diese Kosten sicher von uns Sammlern zu tragen sind. Wenn ein Steinbruchbetreiber grundsätzlich bereit ist, das Sammeln zuzulassen, dann wird er den erhöhten Verwaltungsaufwand eventuell auf sich nehmen. Aber beim besten Willen wird er wohl keine Kosten tragen wollen.

Hinsichtlich der Kosten sehe ich das ganze schon etwas anders als du. Ich für meinen Teil hätte schon Interesse daran, auch für einen gewissen Aufpreis legal und abgesichert auf Tour zu gehen. Aber das kann ich natürlich nur für mich selbst sagen. Wenn natürlich insgesamt eher weniger Interesse daran besteht, lohnt sich auch der damit verbundene Aufwand für die örtlichen Mineralienvereine nicht. Aber vielleicht sollte man das Ganze in einer Ortsgruppe mit dem regionalen Bruchbetreiber einfach mal versuchen, sozusagen als Pilotprojekt.

Sebastian

Offline der Sauerländer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #36 am: 13 Mar 08, 20:56 »
Hallo

Zunächst mal finde ich es sehr erfreulich, dass das Thema angenommen wird und die ersten Überlegungen diskutiert werden.
Tho-Thie hat sich die Mühe gemacht und offizielle Stellen gezielt angefragt. Seine weiter führenden Gedanken zu der rechtlichen Situation mit den evtl. möglichen Ansätzen sehe ich mehr als positiv.
Bitte nicht gleich in Zweckpessimismus verfallen. Killerphrasen helfen uns nicht weiter. Lasst uns zusammen alles an Information zusammentragen, was erhältlich ist. Und wenn am Ende dabei rauskommen sollte, dass kein positives Ergebnis für uns Sammler dabei rauskommt, dann ist aber auch das ein Ergebnis.
Das es machbar ist, wissen wir ja. Nur, wie die das abgesichert haben, wissen wir noch nicht.
Sollte es nur über eine Organisation wie die VFMG gehen, dann muss eben da neu überlegt werden. Ob die Leute jetzt glücklich wären, wenn alles angerannt kommt, nur um sammeln zu dürfen, sei mal dahingestellt. Darum geht es mir aber auch nicht. Ich möchte nicht, dass mein Hobby illegalisiert wird und ich mich strafbar mache, nur weil ich Steine sammle.
Sammlern wie mir könnte es ja noch (fast) egal sein. Meine Regale sind rappelvoll und das Sauerland hat zig Fundstellen, die noch beackert werden wollen. Stellen, wo mich niemand wegjagt.
Ihr habt sicher alle den Bericht zu den Baryten von Holzen in der MW gelesen. Das Verbot 2 Jahre früher........und dann???????

Wie hier häufig zu lesen ist, werden im Osten unserer Republik ständig neue Fluorite gefunden und verkauft. Provokative Frage an die Verkäufer...."wenn die Stücke doch illegal gefunden wurden, verkauft ihr da nicht Hehler- Ware?" Müsste man euch nach deutscher Rechtslage nicht anzeigen?
Neue Galenit-Stufen aus Hastenrath werden für bis zu 400,-€ verkauft.  Haaaaaalo.....Betriiiiieebsleitung!? Es darf sogar offiziell dafür Reklame betrieben werden. Hier gibt es ein himmelschreiendes Missverhältnis.
Jetzt müsste auch der letzte Achselzucker eigentlich merken, worauf ich hinaus will.
Lasst uns das Thema sachlich angehen. Vielleicht profitieren wir am Ende alle davon (ich meine Sammlung, nicht Geld!!!!!).

Glück Auf

Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #37 am: 13 Mar 08, 21:38 »
Hallo Wilhelm,

Zitat
Lasst uns das Thema sachlich angehen.
Und nur das führt weiter. Deshalb nützt es nix, wenn eine realistische Betrachtung der jetzigen Lage mit Pessimismus verwechselt wird. Man muss sich doch als Ausgangspunkt für Veränderungen erst einmal über die momentane Lage im Klaren sein. Und einige Beiträge hier lassen diese Klarheit nicht erkennen. Da braucht man keine Gesetze im Wortlaut zu kennen. Das hilft nämlich am Ende nichts, denn entscheidend ist, wie ein Richter sie auslegt, alles andere ist vage und wackelig wie die Brocken über einer Steinbruchwand.

Es ist doch ganz einfach: Es sind Schilder aufgestellt: "Verboten!" Das  ist die Ausgangslage. Für den Besitzer, für den Sammler, für die Versicherungen, für den Richter. Was ist da so schwierig dran? Und wenn diese Situation verbessert werden soll, wofür ich auch bin, müssen die Gesetze so geändert werden, dass: der Besitzer nicht zittern muss, der Sammler legal sammelt, die Versicherung zahlt, der Richter (im Streitfall) zugunsten des Sammlers überhaupt entscheiden kann.

In diese Richtung sollte doch geschaut werden, oder? Wäre es z. Bsp. eine Möglichkeit, zunächst eine schriftliche Stellungnahme des VFMG zu bekommen, oder wie Uwe vorschlägt, dem VFMG die Sache gleich zu übertragen?

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Uwe
« Letzte Änderung: 13 Mar 08, 22:17 von minuwe »

Offline thothie

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #38 am: 14 Mar 08, 11:21 »
Hallo Wilhelm,

Zitat
Lasst uns das Thema sachlich angehen.
Und nur das führt weiter. Deshalb nützt es nix, wenn eine realistische Betrachtung der jetzigen Lage mit Pessimismus verwechselt wird. Man muss sich doch als Ausgangspunkt für Veränderungen erst einmal über die momentane Lage im Klaren sein. Und einige Beiträge hier lassen diese Klarheit nicht erkennen. Da braucht man keine Gesetze im Wortlaut zu kennen. Das hilft nämlich am Ende nichts, denn entscheidend ist, wie ein Richter sie auslegt, alles andere ist vage und wackelig wie die Brocken über einer Steinbruchwand.

Es ist doch ganz einfach: Es sind Schilder aufgestellt: "Verboten!" Das  ist die Ausgangslage. Für den Besitzer, für den Sammler, für die Versicherungen, für den Richter. Was ist da so schwierig dran? Und wenn diese Situation verbessert werden soll, wofür ich auch bin, müssen die Gesetze so geändert werden, dass: der Besitzer nicht zittern muss, der Sammler legal sammelt, die Versicherung zahlt, der Richter (im Streitfall) zugunsten des Sammlers überhaupt entscheiden kann.

In diese Richtung sollte doch geschaut werden, oder? Wäre es z. Bsp. eine Möglichkeit, zunächst eine schriftliche Stellungnahme des VFMG zu bekommen, oder wie Uwe vorschlägt, dem VFMG die Sache gleich zu übertragen?

Glück Auf
Uwe

Wenn Du Dir einbildest, Deine Mutmaßungen hätten irgend etwas mit realistischer Betrachtungsweise zu tun, so irrst Du Dich komplett.

Fakt ist, daß es Möglichkeiten gibt legal in Steinbrüchen Mineralien zu sammeln und zwar mit entsprechendem Versicherungsschutz!

Das, was ich hier vorgeschlagen habe, wird genau so von der Bezirksgruppe Berg-Mark im Stb. Rhodenhaus praktiziert.

Für diesen Steinbruch gibt es ein absolutes Betretungsverbot. Ausgenommen hier von sind einzig die Besuche unter Leitung des VfmG Berg-Mark.

Die Modalitäten sind mir nicht bis ins Detail bekannt. Sicher weiß ich, daß die Betriebsleitung die Termine festlegt,  wann  und wo der Steinbruch vom Verein besucht werden darf.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf 15 Teilnehmer glaube ich. Meines Wissens gibt es insgesamt 3 Personen des VfmG , an die die Aufsichtspflicht delegiert wurde.

Vor dem Besuch wird beim Pförtner eine Teilnehmerliste hinterlassen. Die aufsichtsführende Person verläßt als Letzter den Bruch und teilt dem Pförtner mit, daß alle den Steinbruch verlassen haben. Neben der Aufsicht, ist diese Person auch zuständig für Kontrolle der Sicherheitsausrüstung u. Auswahl der Steinbruchbereiche.

Selbstverständlich sind die Teilnehmer versichert, sonst würde Rhein-Kalk dort keinen reinlassen, da sie sehr hohen Wert auf Sicherheit legen.



Aus diesem Hintergrund habe ich hier meine Vorschläge gemacht und laß mich von Dir nicht zum Traumtänzer abstempeln, nur weil Du keine Ahnung hast.


Es wäre also lediglich abzuklären, was der VFMG Berg-Mark für Vereinbarungen getroffen hat. Dies könnte z. Bsp. Harjo übernehmen, der regelmäßig in diesem Bruch sammelt.

So eine Vereinbarung taugt dann sicher auch als Mustervorschlag für andere Betreiber.

Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #39 am: 14 Mar 08, 15:06 »
Hallo thothie,

wieso fühlst du dich angegeriffen? Ich habe nicht von den paar Beispielen gesprochen, wo es einvernehmliche Lösungen gibt, und dies bestritten, habe auch nichts gegen deine Vorschläge gesagt, nur den Hintergrund, den ich dazu sehe aus meiner Sicht erläutert. Wenn du meinst, dieser Hintergrund ist völlig anders, als ich ihn dargestellt habe, dann belege es doch einfach sachlich.
Es geht, wenn ich das richtig verstanden habe, um hunderte Steinbrüche im ganzen Land, wo drumherum die Verbotsschilder stehen und dies die Rechtsgrundlage ist. Wenn das für uns Sammler nicht die Grundlage ist, dann erkläre mir bitte wieso. Zum Traumtänzer will dich niemand abstempeln, wie du es ausdrückst, meine Ausführungen sind meine Sichtweise, habe mich auf Aussagen von dir nur bezogen.

Also, zum unfairen Streit kein Grund, wenn man in der Sache weiterkommen will. Wir haben hier die gleichen Interessen, da muss es erlaubt sein, die allgemeinen Gegebenheiten zu schildern. Wenn die Gegebenheiten in deinen Augen anders sind, bitte einzeln auf meine Aussagen eingehen und nicht:
Zitat
nur weil Du keine Ahnung hast.

Danke und Glück Auf
Uwe

« Letzte Änderung: 14 Mar 08, 15:09 von minuwe »

Offline Schmucki

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #40 am: 14 Mar 08, 21:36 »
Hallo Sauerländer,

die Kritik von minuwe ging ja wohl eher gegen mich als gegen dich ("Kenntnis der Gesetzeslage"). Also werde ich auch noch was dazu sagen.

Die Verbotsschilder sind gerade nicht die Rechtsgrundlage, auf der wir hier nach einer Lösung suchen. Die Schilder sagen doch nur: Ich, Betreiber des Steinbruchs verbiete es allen den Bruch zu betreten. Das heißt doch aber nicht, dass der Betreiber dass wegen der einmal aufgestellten Schilder nicht doch einzelnen Leuten erlauben kann. Wenn ich an mein Gartentor schreibe "Betreten verboten", bedeutet das doch nicht, dass ich meine Verwandten und Freunde nicht doch reinlassen kann.

Der Richter orientiert sich im Streitfall an der Rechtslage, so wie sie sich aus dem Gesetz, den Vorgaben der Bergaufsicht und den Versicherungsverträgen ergibt. Das ist die Rechtsgrundlage. Die Schilder sind doch nur eine Folge der rechtlichen Grundlage. Und auf dieser gilt es aufzubauen. Und hier wären meines Erachtens die Vereinbarungen der BG Berg-Mark, wie sie der Sauerländer erwähnt hat, von großem Interesse. Für mich wäre besonders interessant, ob Rhein-Kalk hier eine gesonderte Versicherung hat.

Ich habe heute auch nochmal in den Gesetzen nachgelesen, auch wenn das hier nicht alle interessiert. Die Betreiber haften nicht für Personenschäden, die seine Arbeitnehmer erleiden und von Personen, die im Interesse des Betriebs im Bruch sind. Dazu gehören die Personen, die oben unter § 51 STGB-Satzung aufgezählt sind. Wieso da jetzt die Betriebsbesichtigungen dazu gehören, kann ich nur raten. (Könnte mir bitte nochmal jemand sagen, was das für eine Satzung ist.) Jedenfalls dürften Mineraliensammler nicht dazu gehören.

Sebastian

Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #41 am: 14 Mar 08, 22:27 »
Hallo Schmucki,

auch dich zu kritisieren steht mir nicht zu  ??? Also irgendwie reden wir hier aneinander vorbei. In Vorbeitrag sagst du ja im Grunde das selbe wie ich, nur anders ausgedrückt. Wenn ich "Schilder" sage, meine ich natürlich den rechtlichen Hintergrund, der wie du selber sagst, der Ausdruck dieses Rechts für Sammler und andere vor Ort ist. Wenn jemand in einem Bruch abstürzt und wegen irgendwelchen Leistungen klagt, wird der Richter fragen: "Haben sie denn die Verbotsschilder nicht gesehen?" Du sagst selbst, der Richter orientiert sich an der Rechtslage, die hinter den Schildern steht. Na woran auch sonst?

Unbestritten kann der Betreiber oder Besitzer jedem erlauben den Bruch zu betreten, aber das ist ja das Problem der Sammler, er tut es i.d. R. nicht, und hier sollen Lösungsvorschläge kommen für eine geänderte Rechtslage, nach der der Richter beim Sammler keine Illegalität feststellen muss, vor der der Sammler... na ja, steht ja weiter oben schon.

Und wie du sagst- auf diese Rechtslage gilt es aufzubauen, wobei ich meine, dass diese dann eben geändert werden müsste, um ein generelles Legalisieren zu erreichen (mit den zugehörigen Nachweisen, wie vorgeschlagen). Und an dieser Stelle habe ich keine Idee, wie sowas gehen soll, "Sonderbestimmungen für Sammler"?

Und dann schreibst du ganz richtig- Mineraliensammler gehören nicht zu den Personen, für deren Schäden der Betreiber nicht haftet. Und genau deshalb schreibe ich, dass die meisten Betreiber keine Erlaubnisse erteilen. Und deshalb müsste diese Rechtslage erst geändert werden, damit eben der Betreiber auch für die Sammler nicht zu haften braucht.

Einzelgenehmigungen (für bestimmte Personen und Gruppen) werden jetzt schon immer versucht, aber dieser Thread baut doch auf die Feststellung auf, das das Sammel- oder Betretungsverbot in Brüchen generell immer mehr durchgesetzt wird.

Kann man einfach erwarten, dass die Betreiber oder Besitzer solche im Einzelfällen vorhandenen Vereinbarungen übernehmen? Da bin ich Uwe's Meinung: Die wollen Gestein abbauen.

Glück Auf
Uwe

Offline Schmucki

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #42 am: 15 Mar 08, 08:19 »
Hallo Uwe,

ok, dann haben wir tatsächlich etwas aneinander vorbei geredet (bzw. geschrieben). Nicht gie Gesetzeslage verbietet das Sammeln bzw. Betreten der Brüche. Sondern die Rechtslage, wie sie sich aus dem Versicherungsrecht ergibt, legt den Betreibern ein Risiko auf, das diese natürlich in der Regel nicht eingehen wollen. Mich würde hier vor allem die genaue Interessenlage der Betreiber interessieren. In einigen Brüchen wird das Sammeln ja erlaubt. Also wieso machen die das? Aber vielleicht sollte man hier auch keine schlafenden Hunde wecken und wirklich nur bei den Betreibern vorstellig werden, die eben keine Genehmigungen erteilen. Mehr als das die Verbote dort bestehen bleiben, kann uns ja nicht passieren. Aber ich denke, dass man Gruppengenehmigungen oder was auch immer nur bekommt, wenn der Betreiber auch irgendein Interesse daran hat, dass gesammelt werden darf. Und wenn es aus purer Nächstenliebe erfolgt, ist das noch die beste Variante. :D

@ Sauerländer,

das mit der Hehlerei ist ein interessanter Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Das Problem ist dabei aber, dass nicht nur der, der solche illegal erworbenen Stücke verkauft, wegen Hehlerei strafbar sein kann, sondern auch der, der sie kauft. Er muss halt zumindest in Betracht ziehen, dass die Stücke nicht legal aus dem jeweiligen Bruch entfernt wurden, und die Sachen dennoch kaufen. Das weiß man eventuell nicht und ist dann fein raus. Aber wenn einem der Verkäufer erzählt, dass der die Stücken in einer Nacht und Nebel-Aktion aus dem Bruch geholt hat...  :-X

Sebastian

Offline uwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #43 am: 15 Mar 08, 08:57 »
Hallo Sebastian,

hinsichtlich des "Muß" für den Steinruchbetreiber eine Versicherung abzuschließen scheiden sich unsere Geister. Der "muß" betriebsfremden lediglich das Betreten seiner Betriebsanlage verweheren - fertig.

Ich gebe Dir aber vollkommen Recht, daß man nur gezielt Sammelgenehmigungen (möglichst für Gruppen - das ist wichtig) beantragen sollte. Aus diesem Grund halte ich die Diskussion, wie eine generelle Legalität des Sammelns herbeizuführen ist ehrlich gesagt für sinnlos. Diese wird es nicht geben (scheltet mich Pessimisten oder nicht), denn warum sollte es diese geben ? Wenn ein örtliches Museum oder eine geologisches Institut an einen Steinbruchbetrieber offiziell herantritt wird es zur Erlangung wissenschftlicher Erkenntnisse eine Genehmigung geben. Aber nicht generell für Privatsammler. Legal wird ein Sammler nur dann in Steinbrüche einfahren können, wenn er z.B. den Steinbruchbetreiber persönlich kennen oder wenn er beim Nachfragen gerade mal einen guten Tag des Betreibers erwischt hat.

Bleibt also die Illegalität - aber immer auf einen günstigen Fluchtweg achten, falls eine Aufsichtsperson kommt  ;).

Gruß
Uwe

Offline endeavour-minerals

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #44 am: 15 Mar 08, 10:30 »
Hallo  zusammen,
versucht bitte das Thema nicht zu zerreden,dieser Fall könnte jetzt langsam eintreten.Wir sind keine Juristen,deshalb ist es für uns Laien besonders schwer hier einen Ansatz zu bekommen.

@Thomas,deine Idee war durchaus ok.Doch versuch doch mal die Seite der Versicherung zu betrachten.Nehme einfach mal an du würdest für einen Personenschaden zahlen müssen.Wo würdest du ansetzen um aus der Pflicht rauszukommen.Denn anders machen es die Rechtsabteilungen der Versicherungen ja auch nicht.

@Uwe,nun ja ein Glas kann hab voll sein oder halb leer,das ist eine Frage des Betrachters.Pessimismus bringt uns in der Sache aber auch nicht weiter.Wenn das so weiter geht ist dann irgendwann auch mal das Wandern durch privat Wald verboten.Museen und Institute sind nicht nur an wissenschaftlichen Erkenntnissen interessiert,sondern auch an Mineralien in guter bis sehr guter Ausbildung für einfach nur Ausstellungszwecken.Denn den nicht so bewandelten Bürger interessieren keine grauen Gesteinsbrocken oder MM´s die er nicht richtig sehen kann.Damit kann man heutzutage keinen mehr hintern Ofen vorlocken.Bei eine Autoausstellung werden ja nun auch keine dreckigen Karren hingestellt sondern nur auf hochglanz Polierte.Und solche Minerale bekommt man nun mal nicht,wenn einmal im Jahr im Rahmen des Studiums eine Exkusion den Weg in einen der vielen Brüche findet.

@Uwe (Schmucki) & Sebastian,bleib weiter an der Sache.Mißverständnisse wird es immer geben,gerade bei geschriebenen.Aber gerade die unterschiedliche Sichtweise ist gut.Das verhindert Fehler durch Blindes vorgehen.

Gruß Ingo