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Autor Thema: Mineralienatlas wird weg. neuer Jugendschutz-Regelungen vom Netz gehen  (Gelesen 27855 mal)

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Offline gladhammar

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Hallo Gemeinde,

Hab versucht mich im I-Net zu belesen. Leider habe ich keinen konkreten Gesetzestext zu dem geplanten Jugendmedienschutz- Staatsvertrag gefunden - vielleicht hat jemand einen Link?
Fakt ist jedoch, dass seit 2003 ein Jugendmedienschutz- Staatsvertrag besteht der den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten bereits regelt.
In der Neufassung soll als dritte Möglichkeit der Sperre für jugendgefährdende Inhalte die Alterskennzeichnung hinzukommen.
Ohne den konkreten Gesetzestext und vor allen Dingen den Erläuterungen dazu sollten wir erst einmal nicht in Panik verfallen.
Wäre wirklich schade wenn der Atlas verschwinden würde.

Glück Auf
Detlef

Offline Stefan

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    • Mineralienatlas - Fossilienatlas
Hallo Lutz,

natürlich haben wir keinerlei jugengefährdende Texte (nach meiner Auffassung  ;) ). Mit dem neuen Gesetz muss ich als Betreiber mit der Altersklassifizierung versichern auf unseren weit über 100.000 Seiten keine gefährdenden Inhalte zu hosten. Zudem muss ich durch Prüfung sicherstellen, dass keine gefährdenden Inhalte dazu kommen. Alternativ könnten wir die Seiten als ab 18 deklarieren, was aber bedingt, dass wir den Schutz vor Jugendlichen wirkungsvoll umsetzen müsten. Das kommt dem öffentlichen entfernen und der Preprüfung von Beiträgen gleich. Zudem müssen wir einen Jugenschutzbeauftragten etablieren, der die notwendige Ausbildung hat. In der jetztigen Fassung ist dieses Gesetz weder für GAG noch für uns umsetzbar und bedeutet ein erhebliches Risiko für den Betreiber abgemahnt zu werden. Nicht weil bedenkliche Inhalte vorhanden wären sondern weil diese hirnlosen Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Ich frage mich was das soll, wenn die ganze Welt sich nicht daran halten wird und nur Deutschland wieder als Lachnummer nach vorne prescht.

Gruß Stefan

Offline Uwe Kolitsch

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Nach dem von Stephan angegebenen Link (http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/3/) geht es um
"… Angebote, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ "

Trifft also beim Atlas nicht zu.


"Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden müssen."

Was spricht im Falle des Atlas gegen "für alle Altersstufen"?

Frage 7: Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
Ja, denn Anbieter, die im Ausland sitzen können von deutschen Behörden nicht belangt werden. So können die Jugendlichen weiterhin Zugang zu denselben Inhalten auf ausländischen Seiten haben.

Betrifft den Atlas also auch nicht.


Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
Für Anbieter, deren Angebot aus Nutzerinhalten besteht oder solche zumindest beinhaltet, wie z.B. die Wikipedia, soziale Netzwerke oder Blogs mit Kommentaren, wäre es praktisch unmöglich, alle Nutzerbeiträge vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Man stelle sich nur vor, bei der Wikipedia müssten alle Beiträge gegengelesen oder bei Sevenload alle Videos vorab geschaut werden.
Dafür hat der JMStV eine Lösung parat: Der Anbieter soll sein Angebot insgesamt für eine Altersstufe klassifizieren und muss ansonsten für hinreichende Prüfung sorgen.


Frage 15: Muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen?
Ab 2011 reicht es nicht aus, einen Jugendschutzbeauftragten lediglich zu bestellen. Es ist nunmehr notwendig, dessen Name und Anschrift sowie Daten, „die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen“ im Impressum bereit zu halten. Zu diesen Daten werden wohl auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer gehören.


Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten
Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.
Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.



PS Ein persönliches Urteil über das Gesetz erspare ich mir jetzt ...


Offline Stefan

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    • Mineralienatlas - Fossilienatlas
Hallo Uwe, abwarten werden wir selbstredend.

Dennoch ist es extrem wichtig jetzt die Politiker auf die Folgen aufmerksam zu machen. In der derzeitigen Fassung ist das Gesetzt das Ende zahlreicher in Deutschland gehosteten Foren, Blogs und WEB Seiten. Jeder Betreiber wird mit möglichen Folgen konfrontiert und begibt sich plötzlich in eine gesetzliche Schieflage. Mit Inkrafttreten des Gesetzes verstoße ich ohne für mich erkennbare Schuld zwangsläufig gegen das Gesetz. Dies ist eine krimminalisierung von WEB Seiten Betreibern alleine dadurch, dass sie eine WEB Seite in Deutschland betreiben. Das trifft nicht nur uns sondern JEDEN Homepagebetreiber in Deutschland.

Meiner Meinung nach verstößt das Gesetzt gegen das Gesetzt zur Meinungsfreiheit, da hier indirekt der Meinungsfreiheit die Plattform entzogen wird. Die Auswirkungen auf die Forenlandschaft und Diskussionskultur können meiner Meinung nach nicht hoch genug bewertet werden. Nie war es einfacher unliebsame Internetauftritte Mundtod zu machen und in den Untergrund zu drängen.

Besten Gruß
Stefan

Offline Bernd G

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Schade ,
soweit ist es also schon in Deutschland gekommen .

Der Bürger sollte doch mal auf die Straße gehen und Volksentscheide fordern , denn die Regierung vertritt den Bürger nicht !  :(

Gruß Bernd



Offline Stonebrother

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  • Lieber "steinreich" als arm dran.

Aber, aber,die Obrigkeit will doch nur die Kinder schützen.  :P

Alles nonsens. Das wird nur als Grund hergenommen, damit man die Meinungsfreiheit abschaffen kann.
Wird als schöner hier in Deutscheland.  >:(

Offline fassi

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In anderen Länder lassen sich die Bürger nicht so einfach überlisten ...
aber wir werden doch durch die Medien allesamt dazu aufgerufen still zu halten...
durch die Blume natürlich ... Ich sag da nur wirtschaftskriese  ;)
und alle haben es geglaubt ..
würden sich die experten die solche gesetze ausdenken mal ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen - kämen sie sicher zu nen anderen ergebniss - aber so wird immer weiter unser steuergeld verschwendet um imer neue arbeitsplätze zu schaffen in Ämtern oder behörden die sich dann solchen schwachsinn ausdenken .
vieleicht sollte man das "Kriegspielen " lassen uns das geld besser für Jugendprojekte nutzen  ;)
aber so wird wohl doch immer mehr die Jugend in Bushaltestellen herumsitzen müssen !!

Offline Kluftknacker

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ein paar Antworten hier: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011.
Ich sehe momentan keinen Handlungsbedarf. Abwarten ....

Offline uwe

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Es handelt sich hierbei zwar um ein unausgegorenes Gesetz wie viele andere zuvor auch, aber ich denke hier wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Der "Mineralienatlas" ist bestimmt nicht im Fokus der Jugendschützer.

Wie ich die Kommentare der Juristen verstanden habe, muß das Forum hinsichtlich der Altersbeschränkung gekennzeichnet werden. Ich denke es ist kein Problem eine ausschließlich naturwissenschaftlich orientierte Seite als "ohne Altereinschränkung" zu kennzeichnen. Das Lexikon kann sicherlich so beiben, den hier werden Fundorte, Minerale, geowissenschadftliche und mineralogische Fachbegriffe ohne persönliche Kommentare festgehalten. Zur Sicherheit können ja alle threads gelöscht werden und ab 1. 1. 2011 neu beginnen. Die Spalte "Dies und Das" kann verschwinden (was ich persönlich bedauern würde - Orso würde mir fehlen).

Letztendlich kann man ja auch das Diskussionsforum für die Öffentlichkeit sperren und nur registierten usern (die Ihre persönlichen Daten bekanntgegeben haben) zugänglich machen. Offen zugänglich wäre dann nur das Leikon.

Stefan sollte mal beobachten, wie sich die zahlreichen anderen naturwissenschaftlichen Foren aus Deutschland verhalten.

Uwe 

Offline Stefan

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@Kluftknacker,

in der Tat, nach der Aussage müssten wir nicht klassifizieren. Die Aussagen über Filterung entbehren zwar meines Wissens und mangels Standard der akuten Realität könnten aber so kommen.

Danke für den Hinweis und damit auf den weiteren Update des Heise Artikels. Scheinbar sieht sich auch die FSM berufen aufklärend tätig zu sein. Wenn diese Einschätzung stimmt, die entgegen anderer Aussagen steht, dann wären wir in der Tat nicht zwingend betroffen. Eine Alterseinstufung egal welcher Art können wir nicht vornehmen.

Sehr schön finde ich auch §5 Abs 6

Zitat
(6) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche
anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird.

Von unterschiedlichen Zeitzonen und anderen Ländern haben die vermutlich noch nie etwas gehört. Hier wird die TV Realität wieder mal einfach auf andere Medien übernommen.

Gruß Stefan

Offline Klinoklas

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Bin absolut sprachlos und habe wie Norbert zuerst an einen vorgezogenen Aprilscherz gedacht.
Was fällt denen eigentlich noch alles ein, um das Leben noch ein bisschen schwerer zu machen?

Man braucht jetzt also für die private Seite über seinen Labradormischling einen Jugendschutzbeauftragten?
Ich kann, um auf Nummer sicher zu gehen, die Seite ab 18 anmelden. Wenn sie niedriger eingestuft ist und ich meine Pflicht vernachlässige
drohen mir Strafen bis zu 500.000 €. Ab 18 wird sie aber nur noch Nachts freigeschaltet und da sind keine Hundefreunde mehr unterwegs.

Wo ist der Sinn, wer hat was gegen Labradormischlinge das diese Vorgehensweise rechtfertigen würde und wer soll das bezahlen?
Da können private Seiten ja nur noch dichtmachen und dafür wurde das Netz nicht konzipiert.
Die ersten Geldgeilen Anwälte stehen doch schon in den Startlöchern ihre bereits vorgedruckten Abmahnungen loszuwerden.

Egal wie verrückt etwas klingt, in Deutschland besteht eine gute Möglichkeit für die Durchsetzung.
Ich habe sowas von den Kaffee auf von dieser Bevormundung. Filme wie Natural Born Killers oder From Dusk till dawn kann ich dann auch
nur noch Nachts bestellen. Alle halten dieses Gesetz für Murks, aber wie kann es sich dann durchsetzen wenn es doch Murks ist?

Offline Stefan

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Hallo,

um Euch nicht zu sehr zu beunruhigen: Natürlich werde ich wie in der Vergangenheit auch, als es im Raum stand jeden Beitrag vorab prüfen zu müssen einen Weg finden den Mineralienatlas weiter zugänglich zu machen und ggf. die Risiken tragen. Mein primäres Anliegen besteht darin Euch für die mögliche Bedrohung zu interessieren und diesmal sicher auch etwas provokant auf die Entwicklungen aufmerksam zu machen solange es noch möglich ist Einfluss zu nehmen. Briefe an die Regionalpolitiker sind wirkungsvoll und werden auch oft beantwortet.

Die Verlagerung des "Firmensitzes" wäre sicher nur der letzte Ausweg und die Kapitulation vor uns selbst.
Besten Gruß
Stefan

 

Offline fassi

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  • Hamitland Arzgebirg
Hallo.
Ich denke es wäre das Beste wenn sich die ganze Runde einheitlich dazu äußert ..
alle die hier an diesen Forum gefalen finden -sich beteiligen etc. sollten doch gemeinsam etwas unternehmen
wenn vereinzelte Mitglieder briefe schreiben wird das im sande verlaufen.-
Und Post an höhere Politiker werden wohl  ( gerade in zeitern der Terrorangst ) garnicht dort ankommen  ;)

Macht doch so ne art vordruck - zum Download hier einstellen.- so hat jeder ein identisches Formular .
dieses kann sich jeder herunterladen - ausfüllen und z.B. per post abschicken - an eine adresse .
Nur eine  "flut " von post an eine stelle kann helfen  ;)

Aber wieviele der ganzen angemeldeten würden sich diese kleine Mühe machen??  ???

denkt mal an die rente mit 67 .- alle schimpfen aber keiner macht was dagegen ..

Offline minneralix

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  • Caaschwitz Sammler
Das finde ich ne super Idee  -  denn nur gemeinsam sind wir STARK *grins*

Offline Stefan

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    • Mineralienatlas - Fossilienatlas
Hier ein mögliches Musterschreiben zur Diskussion oder Nutzung ...

Zitat
Sehr geehrter Herr/Frau AbgeodneteR …

als mündiger Bürger, der sich in Foren und Blogs austauscht und an gemeinschaftlichen Inhalten mitarbeitet, bin ich besorgt über den geänderten und neugefassten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Durch den geänderten JMStV und die dadurch verursachte Unsicherheit ist ein Sterben und Abwandern von Internetauftritten und eine damit nachhaltigen Schädigung des Standortes Deutschland zu erwarten. Dem Gegenüber steht ein fragwürdiger Nutzen für unsere Kinder.

Einzig deutsche Internetauftritte können an das Gesetz gebunden werden. Eine Altersklassifizierung ist daher ungeeignet Filter zu etablieren die automatisch greifen.
Würde auch auf fehlende Klassifizierung gefiltert, würden zahlreiche für Kinder interessante und auch konzipierte Seiten gefiltert werden. Sämtliche Internetauftritte die mit dynamischen Inhalten vom User gestaltet werden können kaum einer Klassifizierung unterlegt werden. Die Pflicht präventiv Inhalte zu kontrollieren ist von den Betreibern nicht zu bewerkstelligen.

Auch sehe ich durch die neue Kennzeichnungspflicht das Grundgesetzt verletzt. Was hilft ein Gesetz zur Meinungsfreiheit, wenn die Räumlichkeiten diese zu nutzen in den Untergrund gedrängt werden. Frei nach dem Motto: „Sie können Ihre Meinung jederzeit frei in Ihrem Badezimmer äußern“

Eltern werden nicht umhin kommen sich weiterhin mit Ihren Kindern gemeinsam im Internet zu bewegen und selbst geeignete Inhalte auszuwählen. Sich hier auf eine trügerische Sicherheit durch Altersfilter zu verlassen ist Augenwischerei und eher schädlich als nützlich. Durch die Anpassung des Gesetzes wird das Ruhigstellen unserer Kinder vor dem Computer gefördert und nicht der verantwortungsvolle Umgang in der Familie mit einem Medium.

Im JMStV geben Sie den Betreibern die Möglichkeit Ihre Inhalte auch zeitgesteuert und außerhalb der üblichen Onlinezeiten für Kinder anzubieten. Ist den Verfassern des Gesetztes nicht in den Sinn gekommen, dass das Internet weltweit funktioniert? Unsere pornografischen Inhalte werden zur Hauptzeit für amerikanische Nutzer bereit gestellt. Ist Jugendschutz nur ein Thema was Deutschland betrifft?

Bitte erteilen Sie diesem falschen Deckmantel des Kinderschutzes, der nur dazu dienen kann eine Gruppe engagierten Webseitenbetreibern ohne eigenes Verschulden zu kriminalisieren eine Absage. International macht sich Deutschland durch ständigen blinden und unausgereiften Aktionismus zur Lachnummer. Bitte setzen Sie sich im Namen mitdenkender Bürger gegen diese zudem kostspielige Änderung ein.

Mit freundlichen Grüßen


 

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