Hallo Christian,
im Entwurf des neuen Kulturgutschutzgesetz ist keine untere Wertgrenze festgelegt.
Solltest Du einen Stein, beginnend bei Wegschmeissit bis zur ansehnlichenStufe; aus Deutschland mit einem Begleitzettel versehen hast, bist Du automatisch in der Pflicht nachzuweisen, und zwar in schriftlicher Form, daß Du diesen rechtmässig erworben hast. Z. B. Genehmigung der Fostbehörde, Steinbruchbesitzer, Bergbaubehörde hast. Dies bis auf 30 Jahre rückwirkend. Besonders wichtig ist dies, wenn Du das Objekt in Verkehr bringst, z.b. auf Börsen, oder hier im Atlas. Solltest Du mehr als 3 Stück mit schriftlichen Nachweis rechtmässig erworben( auch diese Zahl ist schwammig), hast Du schon eine Sammlung. Sollte darunter auch ein sehr seltenes Stück sein, ist es eventuell wertvolles Kulturgut und darf überhaupt nicht veräussert werden.
Bevor Du ablebst ist es sinnvoll Deine Sammlung unbeobachtet im Müll zu entsorgen, damit Deine Erben nicht unwissentlich bei Erbantritt strafbar werden.
Kaufe keine Mineralien mehr im Ausland, es sei denn es ist Schmuck oder Bijouterieware wie Edelsteinbäumchen oder Brieföffner. Hier benötigst Du die Ausfuhrgenehmigung des entsprechenden Landes. Sammel kein Bernstein mehr, er könnte verbotenerweise aus Polen eingeführt sein. Das Anschleifen von Steinen ist ebenfalls dann ab sofort verboten, da Du damit "wertvolles" Kulturgut zerstörst. Auch das herausmeisseln aus dem Felsblock ist dann ebenfalls eine Zerstörung. Präsentiere dann ab sofort nicht meh deine Funde im Internett, denn Neider könnten Dich anzeigen und damit denunzieren. Im Ernstfall sind die Strafen so hoch, wie Sie beim Tatbestand eines Mordes angesetzt werden.
Schluß jetzt mit dem überspitzten Miesmachen.
Zum Entwurf des neuen Kulturgutschutzgesetzes wurde ein Hintergrundpapier entworfen, daß aussagt, daß wir kleinen Sammler davon nicht betroffen sind. Dies Geschreibsel ist aber nicht das Papier wert, auf dem es steht. Denn es enteht hierüber kein Anspruch auf die Gesetzesauslegung, da es im Gesetzestext nicht berücksichtigt ist.
Z. Zt. ist gibt es keine genaue Abgrenzung zu wertvoll oder weniger wertvollen Material. Die Definition Massenmaterial ist unklar. Der zu erwartende bürokratische Aufwand von Registrierungen und Begutachten von Sammlungen und die damit verbundenen Kosten, die mit Sicherheit im mehrstelligen Millionbereich liegen, muß von irgend jemand getragen werden.
Die Zollbeamten müssen in Numismatik, Botanik, Entomologie, Mineralogie und Paläontologie, sowie Philatelie ausgebildet werden. D. h. es müssen zahlreiche Neueinstellungen gemacht werden. Es ist unklar ob die Kosten auf Länder- oder Bundesebene umgelegt werden. Es ist absolut unklar wie sich der Gesetzesentwurf mit dem EU Recht auf freien Warenverkehr innerhalb der EU- Grenzen vereinbaren lässt. Aus diesem Grund wird sich die Verabschiedung des Gesetzes noch eine Weile hinziehen.
Mit Sicherheit wird es die Börsenlandschaft verändern, da kaum jemand den geforderten Sorgfallspflichten nachkommen kann. Es wird sie in Zukunft in Deutschland nicht mehr geben. Sammlerzeitschriften wie Lapis und Mineralienwelt könnten als Anstiftung zu einer Straftat ausgelegt werden.
Aus diesem Grund nehmt eure demoratischen Rechte war, protestiert bei euren Abgeordneten und klärt sie über unsere Belange auf.
Gruß
Frank-Detlef Paul