Mineralienatlas - Fossilienatlas
Steckbrief
Kärnten | ||
Seit dem Jahr 2002 regelt das Kärntner Naturschutzgesetz das Sammeln von Mineralien und Fossilien in Kärnten. Das Sammeln mit Handwerkzeugen (Hammer, Meißel, Strahlstock) ist nur Personen erlaubt, die im Besitz des Sammelausweises (Ausstellende Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft) sind. Trotz des Ausweises nicht besammelt werden dürfen Nationalparks und Stellen, auf denen vom Grundstückseigentümer ein Sammelverbot sichtbar gemacht wurde. |
||
Verkürzte Mineralienatlas URL |
https://www.mineralienatlas.de/?l=992 |
|
Verkürzte Pfadangabe |
Kärnten, AT |
|
Wichtig: Vor dem Betreten dieser wie auch anderer Fundstellen sollte eine Genehmigung des Betreibers bzw. Besitzers eingeholt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass während des Besuches der Fundstelle die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen und eingehalten werden. |
Weitere Funktionen
Ausführliche Beschreibung
Vorschriften für das Mineraliensammlen in Kärnten§ 43Verbotene Sammelmethoden (1) Das Sammeln von Mineralien und Fossilien ist, unbeschadet allfälliger strengerer Bestimmungen für Naturdenkmale oder Naturschutzgebiete, unter Verwendung maschineller Einrichtungen, Spreng- oder Treibmittel oder sonstiger chemischer oder mechanischer Hilfsmittel verboten. (2) Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 dürfen, unbeschadet der Regelung in Abs. 3, nur für wissenschaftliche Zwecke und für Zwecke der Lehre bewilligt werden. (3) Das Sammeln von Mineralien und Fossilien unter Verwendung von Handwerkzeugen (Hammer, Meißel, Strahlstock) ist außerhalb von Nationalparks und von Grundflächen, auf denen vom Grundeigentümer ein Sammelverbot ersichtlich gemacht wurde, Personen vorbehalten, die über einen von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Mineraliensammelausweis - im Folgenden kurz “Ausweis” genannt - verfügen. Aus dem Ausweis muss in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis die Identität seines Inhabers ermittelbar sein. (4) Personen, die wegen Übertretungen der Bestimmungen dieses Abschnittes rechtskräftig bestraft wurden, darf ein Ausweis nicht ausgestellt werden; an solche Personen bereits ausgestellte Ausweise hat jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die betreffende Person den Hauptwohnsitz hat, einzuziehen. Stand Jan. 2019 Die Verwaltungsabgaben für die Ausstellung des Ausweises betragen € 62,00 (Stand August 2019) |
Mineralien (Anzahl: 653)
Mineralien (653) |
Mineralbilder (2 Bilder gesamt)
Aufrufe (Bild: 1188650778): 4860 |
Quarz |
Größe: 13 mm; Fundort: Koralpe, Kärnten, Österreich |
Copyright: | slugslayer |
Beitrag: slugslayer 2007-09-01 |
Mehr | MF |
Aufrufe (Bild: 1188437277): 5105 |
Chlorit |
Chlorit-Stapel mit Quarz und Hämatit xx; Größe: 50x35 mm; Fundort: Koralpe, Kärnten, Österreich |
Copyright: | slugslayer |
Beitrag: slugslayer 2007-08-30 |
Mehr | MF |
Gesteine (Anzahl: 81)
Fossilien (Anzahl: 111)
Untergeordnete Seiten
Referenz- und Quellangaben, Literatur
Literatur:
Weblinks: |