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Bergfreiheit / Bergbaufreiheit

Die Bergfreiheit oder Bergbaufreiheit stellte die Rechte des Bergbauinteressenten über die Interessen des Grundeigentümers.

Sie leitet sich aus dem Regalrecht oder Bergregal ab und besagt, dass der Grundstückseigentümer keinerlei Verfügungsrecht über die wertvollen Bodenschätze in seinem Grund und Boden hat. Dieses Recht stand nur dem Landesherr (Regalherr) zu. Der Grundstückseigentümer musste den Bergbau auf seinem Grundstück dulden. Die Bodenschätze gehörten nicht zum Grundstück, sondern waren für den Bergbau frei verfügbar. Allerdings hatte der Grundeigentümer das Recht auf eine entsprechende Vergütung für die Nutzung seines Grundstückes.

Die Stadt Freiberg ist nach den Begriff Bergfreiheit benannt worden.


Weblinks

WikiPedia DE - Bergfreiheit


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