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Eigenlehner

auch (Eigenlöhner)

Ein Eigenlehner war im Mittelalter ein selbständiger Bergmann, welcher zur Abgabe eines Zehnten an den Lehnsherren bzw. Grubenbesitzer verpflichtet war. Nach älterem Bergrecht Privatleute, welche mit Zechen oder Gruben, die sie mit eigener Hand ausbeuten, unter gewissen Verpflichtungen belehnt sind. So waren z. B. die Eigenlehner der Oberharzer Eisensteingruben verpflichtet, den gewonnenen Eisenstein der Bergbehörde nach Maßgabe seiner Brauchbarkeit und so weit als erforderlich zu einem bestimmten Preis zu überlassen. Dabei stand der Bergbau unter Direktion der Behörde, während das Management der Grube dem Eigenlehner überlassen war. Derselbe nahm Arbeiter an, musste aber selbst mit arbeiten, wenn er mehr als die anderen im Tagelohn Arbeitenden verdienen wollte.


Quelle:

  • Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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