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Sprengberechtigter

Als Sprengberechtigter oder Schießberechtigter (auch Sprengmeister), in Österreich Sprengbefugter, wird eine Person bezeichnet, die die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik (zum Beispiel in Deutschland auf Grundlage der § 7, § 20 und § 27 Sprengstoffgesetz und der 1. Verordnungen zum Sprengstoffgesetz) absolviert hat. Der Sprengberechtigte ist kein Lehrberuf, sondern eine Zusatzqualifikation.

Die Befähigung gemäß § 20 Sprengstoffgesetz benötigen Personen, die mit Sprengstoffen und Zündmitteln im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Hersteller, Händler, Anwender o. Ä.) oder für den privaten Gebrauch umgehen.


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Einordnung