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Copyright

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Jean 1310:
Hallo ! 8)

mir ist beim Durchlesen der Themen folgende Frage in den sinn gekommen.
Wie verhält sich das mit dem Copyright, wenn ich eine Stufe verkaufe?
Beispiel:
Ich finde eine Stufe, fotografiere Sie und setze das Foto auf meine HP. (hab zwar keine, aber egal)
Jetzt verkaufe ich die Stufe an jemanden, muss ich dann auch das Foto herausnehmen?

Glück Auf
Volker

Krizu:
Hallo,

ohne Fachmann zu sein, meine Meinung:
Du hast das "künsterlische" Foto, also die Arbeit gemacht.  Du hast das Einverständnis des Besitzers (Du)  zur Veröffentlichung.
Also liegt das (c) bei Dir.

Nach dem Verkauf musst du den Besitzer fragen, ob Du die Stufe knipsen darfst  ;D. Er hat meines Ermessens aber nichts zur Vorgeschichte zu sagen, da die Stufe da nicht in seinem Besitz war.

MfG

Findus:
Hallo Volker,
wenn man diesen Gedanken "weiterspinnt", dann müsste wohl jeder Händler, Hersteller irgend einer Sache wohl die Bilder aus Katalogen etc. mitliefern beim Verkauf der Sache.
Ich bin zwar kein Jurist, aber so aus dem Bauch heraus denke ich, dass Du mit einer Sache, solange sie Dir gehört, machen kannst, was Du willst (natürlich im Rahmen bestimmter Richtlinien). Bei Veräusserung der Sache geht auch dasselbe Recht auf den Käufer über und was vorher damit passiert ist, hat den Käufer nicht mehr zu interessieren (als  Ausnahme würde ich hier z.B. Beweismaterial sehen), es sei denn, dass er speziell um gemachte Fotos od. andere  stattgefundene  Dokumentationen bittet, zu deren Herausgabe  ( Ausnahme sind hier spezielle Begleitpapiere wie z.B. Fahrzeugschein/-Brief, die normalerweise mitgegeben werden müssen) Du jedoch bestimmt nicht verpflichtet werden kannst.
Was natürlich interessant wäre, ist die Frage, ob du eine solche Stufe, wenn sie - sagen wir mal - ohne Genehmigung aus einem Steinbruch etc. geholt wurde, fotografieren darfst und dieses Bild auch veröffentlichen darfst. Ich weiss nicht, ob der Besitzer des Steinbruches dies unterbinden kann, wenn er davon erfährt und dies nicht duldet, - abgesehen davon, dass er vielleicht sogar diese Stufe als sein Eigentum verlangen kann.

Grüsse
Bernd ;)

Findus:
So,
jetzt haben Krizu und meine Wenigkeit wohl gleichzeitig "auf den Knopf gedrückt" und Krizu hat im Grunde genommen dasselbe wie ich gesagt, nur Kürzer. Ich lasse mein Statement trotzdem mal drin, vielleicht gibt es noch den einen oder anderen Kommentar dazu.

Grüsse,
Bernd

Krizu:
Hallo,

ist die einfache Frage:
Wem gehört nach einem Diebstahl mit Landfriedensbruch das Diebesgut? Klar, oder?

MfG

Frank

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