Hallo Volker,
wenn man diesen Gedanken "weiterspinnt", dann müsste wohl jeder Händler, Hersteller irgend einer Sache wohl die Bilder aus Katalogen etc. mitliefern beim Verkauf der Sache.
Ich bin zwar kein Jurist, aber so aus dem Bauch heraus denke ich, dass Du mit einer Sache, solange sie Dir gehört, machen kannst, was Du willst (natürlich im Rahmen bestimmter Richtlinien). Bei Veräusserung der Sache geht auch dasselbe Recht auf den Käufer über und was vorher damit passiert ist, hat den Käufer nicht mehr zu interessieren (als Ausnahme würde ich hier z.B. Beweismaterial sehen), es sei denn, dass er speziell um gemachte Fotos od. andere stattgefundene Dokumentationen bittet, zu deren Herausgabe ( Ausnahme sind hier spezielle Begleitpapiere wie z.B. Fahrzeugschein/-Brief, die normalerweise mitgegeben werden müssen) Du jedoch bestimmt nicht verpflichtet werden kannst.
Was natürlich interessant wäre, ist die Frage, ob du eine solche Stufe, wenn sie - sagen wir mal - ohne Genehmigung aus einem Steinbruch etc. geholt wurde, fotografieren darfst und dieses Bild auch veröffentlichen darfst. Ich weiss nicht, ob der Besitzer des Steinbruches dies unterbinden kann, wenn er davon erfährt und dies nicht duldet, - abgesehen davon, dass er vielleicht sogar diese Stufe als sein Eigentum verlangen kann.
Grüsse
Bernd
