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Urheberrechte

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Quarzhai:
Hallo Sammlerkollegen,

für eine Broschüre über die Mineralienfunde beim Bau der OU Blankenberg (Thüringen)  möchte ich eine urbuckelalte geologische Karte (Erscheinungsjahr 1907, Geolog. Landesanstalt) verwenden.  Muss ich da jemanden um Erlaubnis fragen ? Ich bin mir da nicht sicher  und  möchte eventuellem späterem Ärger vorbeugen.

Quarzhai Holger !

TobiasBrehm:
Hallo Quarzhai,

wenn es sich um eine Karte des Geologischen Landesamtes/Landesanstalt handelt, kann es gut sein, dass da noch urheberrechte drauf sind. So viel ich weiß, werden die zum teil auf das landesamt übertragen. meiner meinung nach, schadet es nicht, wenn man nachfrägt. dann is aber halt auch die gefahr größer, dass man ne absage bekommt und man die karte nicht verwenden kann.

gruß,
tobias

Geomaxx:
Hi Holger
auf alle Fälle fragen, ggf. schriftlich, da Du eine Veröffentlichung planst. Bei der Anfrage auch den Umfang des Kartenausschnittes, die Art der Kartenwiedergabe und den Verwendungszweck angeben. Dann beugst Du dem Ärger ausreichend vor. Ich vrarbeite derartige Karten hin und wieder in Gutachten o.ä., da ist die schriftliche Anfrage obligatorisch !
Glück Auf!
GEOMAXX

betadecay2000:
Hallo!

Ich kann mich dem nur anschließen, daß man auf JEDEN FALL vor der Benutzung um Erlaubnis anfragen sollte, da gerade Verstöße gegen das Urheberrecht teurer Abmahnungen nach sich ziehen können (Streitewerte von 50.000 Euro und mehr sind hier durchaus möglich, woraus sich dann auch die Kosten einer etwaiigen Abmahnung berechnen) oder gar strafrechtlich geahndet werden können.

Viele Grüße,

Markus

Stefan:
Bei Karten um 1907 müsste das Copyright bereits abgelaufen sein.

Schau mal in die Wikipedia zu dem Thema.

Gruß  Stefan

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