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Autor Thema: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei  (Gelesen 6603 mal)

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Offline Bernd G

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Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« am: 11 Sep 07, 19:22 »
wer ist eigentlich in hessen für steinbrüche usw. sandgruben zuständig.
in usingen steht ja bergpolizeilich gesperrt für mineraliensammler usw.

wo gibt es in hessen noch ein bergamt oder bergpolizei ? und sind die da noch zuständig für steinbrüche usw. ?

gruß bernd
« Letzte Änderung: 11 Sep 07, 19:24 von Bernd G. »

Offline Schmucki

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #1 am: 11 Sep 07, 20:00 »
Hallo Bernd,

falls du dich nur an dem Begriff "Polizei" störst, kann man das recht leicht erklären. Es gehört alles zum Polizeirecht, was irgendwie mit der Abwehr von Gefahren zu tun hat. Der Begriff Polizei, wie man ihn gemeinhin verwendet, also die Kollegen in den grünen Uniformen und mittlerweile in vielen Ländern blauen Autos  ::), umfasst nur einen Ausschnitt des Polizeirechts, nämlich den Polizeivollzugsdienst und die Polizeivollzugsbeamten. Zum Polizeirecht gehört also alles, wo Gefahren für Menschen auftreten können, z.B. Baurecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Abfallrecht, Versammlungsrecht, Immissionsschutzrecht und eben auch das Bergrecht. So gibt es z.B. auch baupolizeiliche oder gewerbepolizeiliche Vorschriften. Die entsprechenden Polizeibehörden sind normale Behörden der Länder, Landkreise oder Gemeinden. Wer das dann genau ist, regelt jeweils das Landesrecht und steht für die Bergpolizei im Landesberggesetz. Bergamt und Bergpolizei könnten dann in Hessen durchaus auch das gleiche sein. Nämlich die Behörden, die dafür zuständig sind, Gefahren, die von Bergwerken, Sandgruben u.ä. ausgehen, abzuwehren. Wer dafür in Hessen zuständig ist, weiß ich aber nicht. Ich kann aber nachschauen, wenn du das noch genauer wissen willst.  :) Ich denke aber schon, dass es in Hessen solche Behörden noch geben muss.

Viele Grüße
Sebastian

Offline montanpark

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #2 am: 11 Sep 07, 20:11 »
Hallo Bernd,
die zuständige Behörde sitzt im RegPräs Darmstadt
Link hier: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=84e26e88307d8cf9328bf7423f9c4628

Die Zuständigkeit ist nicht für alle Steinbrüche gegeben, sondern nur für die, die unter Bergrecht stehen. Das sind alle bergfreien Bodenschätze, und  grundeigene Bodenschätze. Usingen steht als  grundeigener Bodenschatz (Quarzit) wegen Gewinnung theoretisch feuerfester Produkte unter Bergrecht. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit der Bergbehörde gegeben, wenn eine Lagerstätte für bergfreie oder grundeigene Bodenschätze erkundet, diese Bodenschätze abgebaut oder aufbereitet werden. In Rheinland-Pfalz stehen beispielsweise die BasaltLAVA-Stbr. unter Bergrecht (nicht aber Säulenbasalte) und auch die Andesite wie Juchem oder Pfeffelbach (ersterer unter Basaltlava, zweiter als Feldspattagebau). Ist geologisch mineralogisch petrographisch zwar Kappes aber ist nun mal so. Dazu alle besucherhöhlen und -Bergwerke.

Hoffe das hilft

Cheers
Roger

Offline Bernd G

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #3 am: 11 Sep 07, 21:44 »
hallo, ja danke an euch 2,sebastian wäre nett wenn du für hessen speziell rockenberg mal was rausbekommen könntest. gruß bernd

Offline montanpark

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #4 am: 11 Sep 07, 21:56 »
Bernd,
ich werde morgen mal unseren neuen Abt.-Leiter Bergbau befragen, der kam aus der hessischen Bergbehörde vor ner Woche zu uns .. vielleicht weiß er es.

Wenn es nur ein Sandabbau ist, dann normalerweise kein Bergrecht .. wenn feuerfest: dann evtl. Bergrecht. Ich verzweifele hier auch meist daran wann was wie wo ist. Wobei das kaum nen Unterschied macht, ob die bergbehörde oder eine andere zuständig ist ... rein darfste per se erstmal nicht :-)

Cheers
Roger


Offline Schmucki

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #5 am: 12 Sep 07, 19:47 »
Hallo Bernd,

ich habe mal ein bisschen recherchiert. Es gibt in Hessen nur zwei Bergbehörden in der Behördenhierarchie, das ist zum einen das entsprechende Ministerium, was aber nach der "Hessischen Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz" nur sehr selten zuständig ist, und die jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien. Siehe dazu hier:
http://www.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=84e26e88307d8cf9328bf7423f9c4628
Die Zuständigkeitsverordnung findest du hier: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/53_Bergbau_und_Bodenforschung/53_47_VOBundesbergG/VOBundesbergG.htm
und das Bundesberggesetz zum Beispiel hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbergg/gesamt.pdf
Hier siehst du in § 3 auch die von Roger schon angesprochene Unterscheidung für grundeigene und bergfreie Bodenschätze von Actinium bis Zirkonium. Wenn also das, was in Rockenberg abgebaut wird, darunter fällt und der Steinbruch in der örtlichen Zuständigkeit des RP Darmstadt liegt, hat Roger Recht und das RP Darmstadt ist für fast alles zuständig.  ;)

Du kannst ja einfach mal da anrufen und nach der Zuständigkeit fragen. ;)

Offline Bernd G

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #6 am: 12 Sep 07, 19:57 »
super, danke . gruß bernd

Offline montanpark

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #7 am: 14 Sep 07, 00:20 »
Bernd,
Rockenberg ist nach Auskunft unseres Leiters der Abt. Bergbau unter Bergaufsicht. Er hat die Kiste damals genehmigungstechnisch wohl in seiner Zuständigkeit gehabt. Also: das RegPräs Darmstadt IST hier wohl definitiv zuständig,

Grüße
Roger

Offline Bernd G

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #8 am: 14 Sep 07, 07:59 »
hallo roger,

danke für deine bemühungen. gruß bernd

Offline jürgen lange

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #9 am: 14 Sep 07, 20:49 »
hallo leute, eine anlage
, die dem bergrecht untersteht (also eine bergrechtliche genehmigung braucht, wie wohl z.B. die grube clara unterliegt dem bergrecht. zuständig ist das bergamt, welches in hessen beim rp in wiesbaden und glaube in kassel angesiedelt ist. wenn ihr vor das gericht müsst wegen einer solchen anlage (z.b. in usingen angetroffen werdet) müsst ihr vors berggericht (da weiß ich zum glück nicht so gut bescheid)

es hängt vom material ab, welches gefördert werden soll.

wenn die anlage nach der 4. bimschv (genauer dem anhang dazu) genehmigungsbedürftig ist, dann ist die genehmigungsbehörde das umweltamt des rp. rp umweltämter finden sich in hessen in jedem rp.

alles klar? eine weitere einführung kann ich geben, wenn der pc wieder richtig läuft, habe so streifen im bild.

gück auf jürgen lange

Offline jürgen lange

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Re: Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei
« Antwort #10 am: 14 Sep 07, 21:23 »
nach einer pause, die berufsgenossenschaft:

jeder arbeitnehmer ist unfallversichert bei seiner arbeit, seinem weg zur arbeit und zurück und beim ersten geld abheben am automaten. nicht versichert ist er, wenn er einkaufen geht auf seinem arbeitsweg oder sich in die kantine begibt (da ist er eigenwirtschaftich tätig).

die versicherung erfolgt bei der zuständigen berufsgenossenschaft: chemie bg, steinbruch-bg, usf.

die bg haben (alte bezeichnung) unfallverhütungsvorschriften herausgegeben, die der unternehmer umsetzen muss. in der uvv steinbrüche steht was von höhen, böschungswinkeln und so weiter.

in dieser hinsicht kommt also die berufsgenossenachaft zusätzlich zum rp als bergbehörde/rp-umweltbehörde hinzu. wenn themen der arebitsschutz sind, findet ihr vor ort also häufig das regierungspräsidium-dezernat arbeitsschutz und die zuständige berufsgeossenschaft vor. wenn es um freine genehmigungsfragen, umweltthemen geht in der regel nur das umweltamt-rp oder die bergbehörde.

wenn man es ungeschickt macht, kömmen noch andre behörden dazu: naturschutz, wasserbehörde, baubehörde, abfallbehörde... dazu. dann hat der betreiber sehr viele ansprechpartner, die z.t. gegensätzliches wollen.

und jetzt der clou, wer dem bergrecht unterliegt, braucht sich nur mit dem bergamt herumzufreuen. erstes gibt es dau unter bergleuten eine enge verschworene gemeinschaft. und es gilt das wort von der konzentratinswirkung. sprich, die bergbehörde regelt alles für eurer bergwerk.

so jetzt ende der information, glück auf jürgen lange


der bildschirm besteht jetzt nur noch aus streifen, muß wohl ne neue graphikarte her..

 

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