nach einer pause, die berufsgenossenschaft:
jeder arbeitnehmer ist unfallversichert bei seiner arbeit, seinem weg zur arbeit und zurück und beim ersten geld abheben am automaten. nicht versichert ist er, wenn er einkaufen geht auf seinem arbeitsweg oder sich in die kantine begibt (da ist er eigenwirtschaftich tätig).
die versicherung erfolgt bei der zuständigen berufsgenossenschaft: chemie bg, steinbruch-bg, usf.
die bg haben (alte bezeichnung) unfallverhütungsvorschriften herausgegeben, die der unternehmer umsetzen muss. in der uvv steinbrüche steht was von höhen, böschungswinkeln und so weiter.
in dieser hinsicht kommt also die berufsgenossenachaft zusätzlich zum rp als bergbehörde/rp-umweltbehörde hinzu. wenn themen der arebitsschutz sind, findet ihr vor ort also häufig das regierungspräsidium-dezernat arbeitsschutz und die zuständige berufsgeossenschaft vor. wenn es um freine genehmigungsfragen, umweltthemen geht in der regel nur das umweltamt-rp oder die bergbehörde.
wenn man es ungeschickt macht, kömmen noch andre behörden dazu: naturschutz, wasserbehörde, baubehörde, abfallbehörde... dazu. dann hat der betreiber sehr viele ansprechpartner, die z.t. gegensätzliches wollen.
und jetzt der clou, wer dem bergrecht unterliegt, braucht sich nur mit dem bergamt herumzufreuen. erstes gibt es dau unter bergleuten eine enge verschworene gemeinschaft. und es gilt das wort von der konzentratinswirkung. sprich, die bergbehörde regelt alles für eurer bergwerk.
so jetzt ende der information, glück auf jürgen lange
der bildschirm besteht jetzt nur noch aus streifen, muß wohl ne neue graphikarte her..