Liebe Leute,
dont panic. Ich habe mir das Ganze mal angeschaut, meiner in dieser Richtung geschulten Meinung nach besteht für uns keine Gefahr. Sicher, ein paar Idioten werden uns anzeigen, aber entsprechende Bußgeldverfahren werden wohl spätestens vor dem Richter eingestellt werden.
Warum?
Nach § 27 i. V. m. § 21 u. 20 BWDSchG (wie ich das mal abkürzen werde) handelt ordnungswidrig, wer nach Kulturdenkmalen forscht oder welche in Besitz nimmt, ohne sie später abliefern zu wollen oder abzuliefern.
Nun, wir sind uns sicher einig, dass die Allgemeinheit Mineralstufen (und auf die sind wir ja aus) eher als "Stein", "Brocken" oder "Kiesel" als als Kulturdenkmal einstufen. Der Richter denkt ähnlich oder ist Sammler, uns dann also gewogen. Stufen passen also nicht unter die Definition aus § 2 Abs. 1 BWDSchG. Also: Sammeln ist grundsätzlich möglich.
Kulturdenkmale in BW sind § 2 Abs. 1 zufolge Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die Frage ist also, sind Mineralienfundorte Kulturdenkmale? Meines Erachtens (m. E.) nicht, solange sie nicht von Menschen bewusst erschlossen oder angelegt wurden.
Das trifft m. E. (wenn überhaupt) allenfalls auf historische Gruben, Bergwerke, Schurfe oder Halden zu.
An der Erhaltung von Halden, die vergessen im Walde liegen, wird in der Regel (i. d. R.) kein Interesse bestehen. Höchstens um den Nachweis eines historischen Bergbaus zu führen. Der wird aber i. d. R. anhand von Schurfen, Gruben oder Bergwerken in der Nähe bereits bekannt sein. Ausnahmen könnten Halden aus der frühen Eisenzeit oder so sein. Bei Fundorten solche, die über (evtl. in der Region) noch unbekannte Kultur Aufschluss geben.
Bergwerke, Gruben, Schurfe sind wohl meistens bekannt, oder wird da in BW noch danach gefahndet? Wenn, dann wäre das der Punkt, wo man das gezielte Suchen (zu unterscheiden von Herumschlendern in der vagen Hoffnung, etwas zu entdecken) als Ordnungswidrigkeit (Owi) nach dem BWDSchG einordnen könnte. Wenn man an einer zufällig gefundenen historischen Fundstelle aber einen Stein einsteckt, hat man sich immer noch kein Kulturgut angeeignet.
Dabei ist aber auch zu beachten, was denn der Gesetzgeber mit seinem Gesetz wollte. Und wenn ich mir das, was das Amt so veröffentlicht, mal bewusst angucke (wäre gut, wenn einer von Euch mit viel Speicherplatz das dokumentiert), dann zielt das nicht auf Mineraliensammler, sondern auf Sondler. Und das aus gutem Grund (Liebe Sondler, viele von Euch leisten wertvolle archäologische Arbeit, tut mir leid, dass das jetzt schwieriger geworden ist, tut Euch am besten als Verein zusammen, als gemeinnützig erklären und schließt die Idioten aus, gelobt ehrlich, alles, was Ihr findet, öffentlich zu machen und abzuliefern, dann bekommt Ihr wahrscheinlich eine Genehmigung, Beziehungen aufbauen schadet nicht.), denn es gibt auch dort gierige Zeitgenossen, die bereit sind, wegen einigen materiell wertvollen Funden Gräber, Reste historischer Bauten oder Opferstätten, also Kulturdenkmale, zu zerstören. Mineraliensammler, die historische Halden oder Fundorte suchen, sind (in den meisten Fällen) nicht gemeint.
Das Gesetz hat einem Mangel, aber vielleicht ist der auch gewollt: Für die Owi fehlt m. E. die Absicht, sich an dem aufzuspürenden Ort Kulturgüter anzueignen. Die ist aber wohl nur schwer nachzuweisen. Generalprävention, Abschreckung. So wird auch der Sondengänger, der am Badesee verlorenes Kleingeld oder Modeschmuck sucht, bestraft. Und das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein. So könnte es vielleicht auch uns gehen, wenn wir Kulturdenkmale suchen.
Wie auch immer: In Sachsen fallen mir nur wenige Fundorte ein, die Kulturdenkmale sein könnten. Bekannte: Vielleicht der Schneckenstein oder der Bruch von Halsbach, vielleicht auch der Bandjaspis von Kohren-Salis oder die Goldbachwiesen, der bekannte historische Bergbau sowieso. Unbekannte auf Anhieb keine.
Also: Unsere Schnittstellen mit dem BWDSchG sind eher klein. Wer ohne Sonde und mit dem Werkzeug im Rucksack unterwegs ist, wird wohl nicht behelligt werden. Schachtet einfach keine Suchgräben. Mineralienstufen sind keine Kulturgüter. Und für die von Euch, die tatsächlich offensichtlich (z. B. mit Sonden) nach Halden oder aktiv nach historischem Bergbau fahnden: Seid mutig, holt Euch eine Genehmigung! Die wird Euch wohl erteilt werden, wenn Ihr den Grund benennt (historisches Interesse mit dem Ziel, die Allgemeinheit zu interessieren) und (für die Sondengänger) nicht gerade aud alten Schlachtfeldern nach Halden sucht.
Ansonsten: Eure Katze bringt Euch doch sicherlich arme kleine Vögelchen. Die tun Euch so leid, dass Ihr die immer ordnungsgemäß im Wald beerdigt. Deswegen habt Ihr auch Spaten und Kreuzhacke dabei. Für den Geologenhammer müsst Ihr Euch selbst was einfallen lassen.
Fazit: Wir sind nicht gemeint, einzelne Anzeigen wegen Kulturdenkmale suchen sind denkbar, können aber wohl fast immer entkräftet werden. Aneignen von Kulturgütern ist nahezu ausgeschlossen (Aber: Kauft keine Grundstücke mit historischen Bergwerken, nach denen Ihr vorher erfolgreich geforscht habt!). Bei umweltschonenden Suchaktionen ohne Sonde wird Euch wohl keiner auf den Geist gehen. Frohe Waldspaziergänge, wenn der Schnee weg ist (Ich liebe ihn.)!
LG
Martin