Mhh...
Also ich bin weder Rechtsanwalt noch sowas in der Art. Aber wir arbeiten öfter damit und ich habe auch schon einige Belehrungen zu dem Thema gehabt.
Mit Bildern vom Land aus sieht es so aus, das man die machen darf, so lange man 1. nicht den Privatgrund betritt, da man sich damit strafbar macht und das Foto dann eh nur als Beweismaterial genutzt wird... 2. was das Panorama angeht, das Objekt nicht gezielt fotografiert werden darf, sonst ists kein Panoramafoto mehr. Alles andere nur mit genehmigung. So gesehen ist alles ohne Genehmigung in diesen Fällen nicht für öffentliches zu nutzen.
Aus der Luft sieht es so aus, das man Bilder machen darf, so lange man sie schlecht genug macht... Ohne eine Genehmigung darf eignetlich nix zu erkennen sein. Keine Person, kein Kennzeichen, keine eindeutig identifizierbaren Gerätschaften, Fahrzeuge, Maschienen, etc. Für etwaige durch das Foto verursachte Probleme kann der Fotograf ebend solche auch bekommen.
Wenn man sich das dann mal überlegt, kommt man schnell zu dem ergebnis, so grob und verschwommen wie das Foto sein muss, erkennt man auch ncihtmehr viel vom Rest...
Defakto ist es sinnlos, Bilder ohne Genehmigungen zu verwenden.
Ich kann das nun alles nicht auf eine Rechtsgrundlage stützen, weil das nicht mein Gebiet ist. Das ist einfach nur das, was uns eingetrichtert wurde.
In ein paar Monaten kann ich zu dem Thema sicher noch mehr sagen... bis dahin.