Ich wüßte jetzt nich was Europäisches Recht damit zu tun hat.
Bei uns untersteht das dem Landesrecht.
In NRW ist das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege hier für zuständig. Es stellt Gebiete unter schutz und Gemeinden sind dazu verpflichtet Bodendenkmalschutzlisten zu führen.
Ist eine alte Bergwerkshalde erst einmal als Bodendenkmal anerkannt, greift hier das Landesdenkmalschutzgesetzt, was immerhin schon seit 27 Jahren besteht.
Jeder, der so eine Halde dann nicht nur oberflächlich absucht und lediglich ein paar Steinchen aufhebt, macht sich dann strafbar, da für alle tiefgreifendere Maßnahmen, wie schürfen und Löcher buddeln eine Grabungsgenehmigung eingeholt werden muß und zwar nicht nur bei dem zuständigen Bodendenkmalschutzamt, sondern auch bei der Gemeinde oder zuständigen Privateigentümern.
Für die Grabung selbst gibt es dann auch wieder strikt einzuhaltende wissenschaftliche Vorgehensweisen, die auch per Verordnung genauestens geregelt sind und eine im archäoligischen Sinne völlig unsinnige Grabung zum Zwecke des Mineralienauffindens, würde sowieso im Leben nicht genehmigt.
Also, wer wissen möchte , was alles so verboten und strafbar ist, sollte sich lieber auf Briefmarken sammeln fixieren und das mit den Steinchen gleich sein lassen.
Gruß
Thomas